Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.08.1982

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6798
BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82 (https://dejure.org/1982,6798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,6798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1950 - 4 StR 14/50

    Vorsätzliche Unterstützung einer in betrügerischer Absicht verübten Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Jedoch setzt auch diese Tatbeteiligung voraus, daß der Angeklagte die Tat entweder durch ein bestimmtes positives Tun fördert oder es trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 144).
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Jedoch setzt auch diese Tatbeteiligung voraus, daß der Angeklagte die Tat entweder durch ein bestimmtes positives Tun fördert oder es trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 144).
  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 345/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubs

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Ob bereits eine den Täter psychisch unterstützende körperliche Anwesenheit als Beihilfe durch positives Tun zu bewerten ist (so offenbar BGH, Urteil vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66), kann hier offen bleiben, denn das Landgericht hat zu Recht für den vorliegenden Fall hierin keine Beihilfehandlung gesehen.
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
    Zwar ist neben der physischen auch die psychische Unterstützung der Haupttat als Beihilfe zu bewerten, wobei es genügt, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Beihilfe durch positives Tun setzt einen durch eine bestimmte Handlung erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82, StV 1982, 516; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14 und vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, NStZ 2010, 224 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung

    Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516; LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490).

    Eine solche kann nach den bisherigen Feststellungen insbesondere nicht aus vorangegangenem Tun begründet werden (vgl. hierzu BGH StV 1982, 516).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 419/15

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Tun: Vermittlung eines Gefühls der

    Jedoch setzt Beihilfe durch positives Tun einen durch eine bestimmte Handlung erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82, StV 1982, 516; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14; Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, NStZ 2010, 224 f.).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 485/84

    Anforderungen an die Begründung bei Verurteilung wegen Beihilfe durch Unterlassen

    Es fehlen auch Ausführungen zur Dauer der strafbaren Handlungen des Haupttäters Wirga und zu dem entscheidenden Zeitpunkt, in dem der Angeklagte frühestens nach Kenntnis von dem strafbaren Geschehen hätte erfolgreich eingreifen können und müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82 - bei Holtz MDR 1982, 809 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Cramer in Schönke/Schröder 21. Aufl. § 27 StGB Rdn. 15 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1982 - 1 StR 78/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2328
BGH, 25.08.1982 - 1 StR 78/82 (https://dejure.org/1982,2328)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1982 - 1 StR 78/82 (https://dejure.org/1982,2328)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1982 - 1 StR 78/82 (https://dejure.org/1982,2328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Psychische Beihilfe zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Papierfundstellen

  • StV 1982, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein", "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet sein kann (offengelassen in BGH StV 1982, 516; bejahend BGH StV 1982, 517; zu beiden Entscheidungen siehe die Anm. von Rudolphi aaO. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385).
  • OLG Köln, 12.06.1992 - Ss 204/92

    Betäubungsmittelstrafrecht: Psychische Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Den Feststellungen läßt sich kein Verhalten des Angeklagten entnehmen, das die Tat des XXX objektiv fördern oder den Täter XXX subjektiv unterstützen konnte (vgl. BGH StV 1982, 516, 517).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht