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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82   

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https://dejure.org/1982,12659
BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82 (https://dejure.org/1982,12659)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1982 - 2 StR 231/82 (https://dejure.org/1982,12659)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1982 - 2 StR 231/82 (https://dejure.org/1982,12659)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Voraussetzungen - Beschuldigte - Getrennte Verfahren - Aufhebung eines Urteils in der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Zeugenbelehrung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1979 - 2 StR 592/79

    Teilerfolg im Revisionsverfahren wegen unterlassener Zeugenbelehrung -

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82
    Das Beruhen ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Zeugin nach § 55 StPO belehrt werden mußte und danach die Auskunft auf bestimmte Fragen verweigern konnte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 2. November 1979 - 2 StR 592/79).
  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Es genügt vielmehr, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne bestanden hat, daß sie in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGHSt 34, 138; BGH NStZ 1985, 419; BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952; BGH NJW 1974, 758; BGH NStZ 1984, 176; vgl. auch BGHSt 32, 25 [29] sowie Pelchen in KK § 52 Rn. 6).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Denn für ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO, das einem Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten gegenüber einem Nichtangehörigen zusteht, ist weder die Teilnahme mehrerer Beschuldigter an derselben materiellrechtlichen Tat ausreichend, noch kommt es auf die gemeinsame Verstrickung in einem sachlich zusammengehörenden Geschehensablauf an (vgl. BGH StV 1982, 557; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8); maßgeblich ist allein, wie bereits unter 4 a) dargelegt, ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine prozessuale Gemeinsamkeit der gegen mehrere Beschuldigten geführten verschiedenen Verfahren vorgelegen hat.
  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

    Richtet sich ein einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses gegenüber allen Beschuldigten befugt, soweit der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1977 - 2 StR 631/77 - in MDR 1978, 280, 281; Urt. vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/82 - Beschluß vom 20. August 1982 - 2 StR 231/82 - in StrVert 1982, 557).
  • BGH, 27.05.1983 - 3 StR 174/83

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung, sofern

    Es ist nicht auszuschließen, daß die Zeugin nach einer solchen Belehrung einzelne dem Angeklagten entlastende Angaben gemacht hätte, ohne damit gleichzeitig sich selbst zu belasten (vgl. BGH, Strafverteidiger 1982, 557).".
  • BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1982 - 5 StR 615/82   

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https://dejure.org/1982,5468
BGH, 05.10.1982 - 5 StR 615/82 (https://dejure.org/1982,5468)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - 5 StR 615/82 (https://dejure.org/1982,5468)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 5 StR 615/82 (https://dejure.org/1982,5468)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinweispflicht - Veränderung des Rechtliche Gesichtspunktes - Rückfall

Papierfundstellen

  • StV 1982, 557
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82   

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https://dejure.org/1982,4164
BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urkundenbeweis - Verlesung - Ärztliche Atteste - Zulässigkeit - Zulässigkeit der Verlesung von ärztlichen Attesten in der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 557
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82
    Die Verlesung war unzulässig, weil sie nicht lediglich zum Nachweis von Körperverletzungen (§§ 223, 223 a StGB) diente, sondern ersichtlich auch den Zweck hatte, die Angeklagten der Nötigung des Zeugen K. und der Beraubung des Zeugen S. zu überführen (vgl. BGHSt 4, 155, 156).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    Soll damit jedoch nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden, darf ein ärztliches Attest nach § 256 StPO nicht verlesen werden (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; 1984, 142; BGH NStZ 1985, 36; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; 1985, 206; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Zwar ist es zutreffend, daß ein ärztliches Attest nicht gemäß § 256 StPO verlesen werden darf, wenn damit nicht (nur) eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden soll (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36).
  • BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens

    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 613/83

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verlesung des Attests eines Artzes in der

    Eine solche Vernehmung war erforderlich, weil es bei der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes nicht nur auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung, sondern auch auf die Art der Verletzungen ankam, aus denen Rückschlüsse auf die Stärke des Angriffs und damit den Tötungs- oder nur Verletzungsvorsatz des Angeklagten möglich sein konnten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 3 StR 16/79 - NJW 1980, 651;Beschl. v. 17. September 1982 - 5 StR 584/82).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83

    Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung

    Das war unzulässig (BGHSt 4, 155 f; BGH Strafverteidiger 1982, 557).
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