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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81   

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https://dejure.org/1981,2924
BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,2924)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1981 - 4 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,2924)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,2924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rüge der Nichteinhaltung der Urteilsverkündungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81
    Hier geht es nämlich nicht darum, daß eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit, wie die Anhörung des Angeklagten zur Sache, die Vereidigung eines Zeugen usw. im Protokoll nicht vermerkt worden ist und die Revision die Möglichkeit offen läßt, daß dies versehentlich nicht geschehen ist (BGHSt 7, 162, 163).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81
    Da nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO, ähnlich wie bei einem Verstoß gegen § 229 StPO (BGHSt 23, 224 f) oder gegen § 258 Abs. 3 StPO (BGHSt 22, 278), ausgeschlossen werden kann und keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die hier einen solchen Ausnahmefall begründen könnten, vielmehr die Urteilsberatung ausweislich der Verfügung des Vorsitzenden vom 9. März 1981 (Bd. V Bl. 90 a d.A.) erst am 18. März 1981, also ebenfalls nach Ablauf der Elftagefrist stattgefunden hat, mußte das Urteil auf die Revisionen aller Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben werden.
  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81
    Da nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO, ähnlich wie bei einem Verstoß gegen § 229 StPO (BGHSt 23, 224 f) oder gegen § 258 Abs. 3 StPO (BGHSt 22, 278), ausgeschlossen werden kann und keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die hier einen solchen Ausnahmefall begründen könnten, vielmehr die Urteilsberatung ausweislich der Verfügung des Vorsitzenden vom 9. März 1981 (Bd. V Bl. 90 a d.A.) erst am 18. März 1981, also ebenfalls nach Ablauf der Elftagefrist stattgefunden hat, mußte das Urteil auf die Revisionen aller Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben werden.
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass missverständliche Formulierungen wie "ausweislich des Sitzungsprotokolls' oder "aus dem Sitzungsprotokoll ergibt sich nicht' unter Umständen nur als Hinweis auf die Beweisführung hinsichtlich des behaupteten Verfahrensfehlers verstanden werden können und der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81 -, StV 1982, S. 4 ; Beschluss vom 13. Mai 1997 - 4 StR 191/97 -, StV 1997, S. 515 f.; Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04 -, NStZ 2005, S. 281; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14 -, juris, Rn. 2; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 344 Rn. 86; Hamm, Die Revision in Strafsachen, 7. Aufl. 2010, Rn. 239).
  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO

    Ihre Reaktion darauf ist nicht protokolliert." Zwar kann eine Formulierung wie beispielsweise "ausweislich des Protokolls" im Revisionsvorbringen auch nur als ein Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen sein, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung selbst in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit

    Zwar kann eine solche Formulierung auch als ein Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen sein, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung selbst in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung (zehn Tage; dreißig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 mit zust. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18

    Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage

    Das ist beispielsweise nicht der Fall bei einer bloßen Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14), bei einer Ersetzung eines Pflichtverteidigers (BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, juris Rn. 11) oder bei der Kundgabe eines Negativattests im Sinne des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO.
  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO fand keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. hierzu BGH StV 1982, 4, 5).
  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 2 Ss 1160/96
    Vielmehr ergibt sich aus der Revisionsbegründung eindeutig, daß nicht ein bloßer Fehler des Hauptverhandlungsprotokolls, sondern ein tatsächlich vorgekommener Verfahrensverstoß gerügt werden soll (zu den Anforderungen BGH StV 1982, 4 m. Anmerkung Peters StV 1982, 5).
  • BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88

    Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort

    Das wäre gegeben, wenn in der nach dem letzten Wort fortgesetzten Hauptverhandlung lediglich Vorgänge zur Sprache gekommen wären, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben konnten (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschlüsse vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81 und 31. März 1987 - 1 StR 94/87 = BGHR § 258 Abs. 3 StPO Wiedereintritt 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81   

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https://dejure.org/1981,3284
BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,3284)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - 5 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,3284)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,3284)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - Gelingen eines Alibibeweises

Papierfundstellen

  • StV 1982, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81
    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - StVert 1981, 221).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    In der Beiordnung eines Pflichtverteidigers liegt kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 1982, 4, 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 317/00

    Wesentliche Teile der Hauptverhandlung; Beweisantrag; Einstellung; Verletzung der

    Die unterbliebene Bescheidung eines Beweisantrags, mit dem Behauptungen in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, die sich auf (später) gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahrensteile beziehen, gefährdet den Bestand des Urteils nur dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die den Beweisbehauptungen entsprechenden Aussagen des Zeugen (mittelbar) auch auf die Urteilsfeststellungen Einfluß hätten haben können (vgl. BGH StV 1982, 4; StV 1999, 636).

    a) Die unterbliebene Bescheidung eines Beweisantrags, mit dem Behauptungen in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, die sich auf (später) gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahrensteile beziehen, gefährdet den Bestand des Urteils nur dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die den Beweisbehauptungen entsprechenden Aussagen des Zeugen (mittelbar) auch auf die Urteilsfeststellungen Einfluß hätten haben können (vgl. BGH StV 1982, 4; StV 1999, 636).

  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Der Entscheidung des 5. Strafsenats ist jedoch als tragende Rechtsauffassung zu entnehmen, daß das Gericht erneut in die Verhandlung eintrete, wenn es mit der Verkündung des Einstellungsbeschlusses zu erkennen gibt, daß es sich (wenn auch nur mittelbar) mit dem Hilfsbeweisantrag befaßt hat, soweit er zur Verurteilung führende Verfahrensteile betraf (Schlothauer StV 1984, 134, 135; vgl. auch BGH StV 1982, 4 [5. Strafsenat: Abtrennungsbeschluß]).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Spätere Entscheidungen haben in ähnlichen - freilich nicht genau gleichliegenden - Fällen § 258 Abs. 2 StPO als verletzt angesehen (BGH NStZ. 1983, 469; BGH StrVert. 1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86

    Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den

    Zwar ist die Rüge trotz des Vertrags, "ausweislich des Protokolls" sei die Hauptverhandlung am 2. April 1985 geschlossen worden, nicht als bloße Protokollrüge unbeachtlich (vgl. BGH StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221).
  • BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz

    Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82

    Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81).
  • BGH, 30.03.1983 - 3 StR 91/83

    Anforderungen an die Gewährung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1982, 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,14643
BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,14643)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1981 - 1 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,14643)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1981 - 1 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,14643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Hinweis auf die Möglivhkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 4
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81
    Hierzu gehört auch die Erörterung, ob die von der Angeklagten zu erwartenden rechtswidrigen Taten "erheblich" im Sinne von § 63 StGB sein werden (vgl. BGH NJW 1976, 1949; Beschluß vom 8. Februar 1978 - 3 StR 9/78).
  • BGH, 08.02.1978 - 3 StR 9/78

    Zulässigkeit der isolierten Beseitigung des Ausspruchs einer Sicherungsmaßregel -

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81
    Hierzu gehört auch die Erörterung, ob die von der Angeklagten zu erwartenden rechtswidrigen Taten "erheblich" im Sinne von § 63 StGB sein werden (vgl. BGH NJW 1976, 1949; Beschluß vom 8. Februar 1978 - 3 StR 9/78).
  • BGH, 17.04.1958 - 5 StR 80/58

    Geistesschwäche oder krankhafte Störung der Geistestätigkeit aufgrund einer aus

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81
    Hierbei kann nicht außer acht bleiben, daß einerseits die Unterbringung gem. § 63 StGB eine Maßregel von einschneidender Bedeutung ist, andererseits die Psychopathien im Hinblick auf § 21 und - insbesondere - § 63 StGB nicht einheitlich zu beurteilen sind (vgl. LK, 10. Aufl., § 21 Rdn. 34 ff, § 63 Rdn. 3; vgl. auch BGH NJW 58, 2123).
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