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   OLG Frankfurt, 28.10.1982 - 3 Ws 822/82   

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OLG Frankfurt, 28.10.1982 - 3 Ws 822/82 (https://dejure.org/1982,4387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.1982 - 3 Ws 822/82 (https://dejure.org/1982,4387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 3 Ws 822/82 (https://dejure.org/1982,4387)
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Papierfundstellen

  • StV 1983, 24
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    Dem gegenüber wird der Erlass eines nachträglichen Bewährungsbeschlusses von anderen nur mit der Einschränkung für zulässig erachtet, dass die Entscheidung über die Modalitäten der Bewährung aufgrund entsprechender näherer Ausführungen in den Urteilsgründen zur Dauer der Bewährungszeit sowie zu Art und Umfang von Weisungen und Auflagen nachvollzogen werden kann (OLG Frankfurt StV 1983, 24; OLG Dresden NJ 2001, 323, 324; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 268a, Rn. 9; Horn in: Systematischer Kommentar zum StGB, 8. Auflage, § 56, Rn. 34; Voll in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, Kommentar zur StPO, 8. Auflage, § 268a, Rn. 8).
  • OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00

    Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der vom erkennenden Gericht vorgesehene Inhalt des Bewährungsbeschlusses aus den Urteilsgründen ergibt, da es sich in diesem Fall nicht um eine "neue" Beschlussfassung, sondern lediglich um die Dokumentation einer bereits vom zuständigen erkennenden Gericht getroffenen Entscheidung handelt (so auch OLG Frankfurt/M., StV 1983, 24; Engelhardt in Karlsruher Kommentar StPO 4. Aufl., § 268 a Rdnr. 9; KMR-Paulus § 453 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie lang die Bewährungszeit im Verhältnis zur erkannten Strafe festzusetzen und welche Weisungen und Auflagen erforderlich erscheinen, wobei insbesondere hinsichtlich der Weisungen und Auflagen die persönliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung maßgebend ist (so auch OLG Frankfurt, Strafverteidiger 83, 24; LG Kempten, NJW 78, 839, 840; LG Osnabrück, NStZ 85, 379; LG Freiburg, MDR 92, 798).
  • OLG Hamm, 24.04.1992 - 2 Ws 122/92

    Berufungsgericht; Anordnende Entscheidung; Bewährungszeit; Auflagen; Weisungen

    Ist allerdings auch dies unterblieben, so beginnt mit der Rechtskraft des Urteils die Bewährungszeit mit der gesetzlichen Mindestdauer von 2 Jahren (§ 56 a StGB ) - ohne Auflagen und Weisungen - zu laufen (vgl. OLG Frankfurt/M., StV 1983, 24 ; LG Kempten, NJW 1978, 839 ).
  • OLG Koblenz, 06.09.2022 - 4 Ws 361/22

    Nachholung einer unterlassenen Ausgestaltung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Denn nur in diesem Fall werde der innere sachliche Zusammenhang zwischen Urteil und Führungsaufsichtsbeschluss in einer der Regelung des § 268a StPO und seiner Zielsetzung entsprechenden Weise gewahrt (vgl. KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl. § 268a Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. 3 Ws 822/82 v. 28.10.1982 - StV 1983, 24; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 502/99 v. 28.09.1999 - NStZ-RR 2000, 338).
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   LG Lüneburg, 24.09.1982 - 17 StVK 534/82   

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LG Lüneburg, 24.09.1982 - 17 StVK 534/82 (https://dejure.org/1982,8464)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24.09.1982 - 17 StVK 534/82 (https://dejure.org/1982,8464)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24. September 1982 - 17 StVK 534/82 (https://dejure.org/1982,8464)
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  • StV 1983, 24
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