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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83   

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BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83 (https://dejure.org/1983,903)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1983 - 1 StR 50/83 (https://dejure.org/1983,903)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1983 - 1 StR 50/83 (https://dejure.org/1983,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alibibeweis - Srafprozeß - Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1865
  • MDR 1983, 685
  • NStZ 1983, 422
  • StV 1983, 267
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    Eine Gesamtwürdigung des Urteils ergibt indes, daß das Landgericht nicht etwa deshalb freigesprochen hat, weil es der Meinung gewesen wäre, es müsse nach dem Zweifelssatz das Alibi als erwiesen behandeln, so daß der Angeklagte nicht der Täter gewesen sein könne; das wäre in der Tat fehlerhaft gewesen (BGHSt 25, 285 ; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 5 StR 325/82).

    Zwar findet sich in der Entscheidung BGHSt 25, 285, 286 der Satz, nur das erwiesene Alibi könne "von Einfluß auf die Entscheidung" sein.

    Jedoch ist diese - zu allgemein gefaßte (vgl. Blei JA 1974, 468; Hanack JR 1974, 383; Schneider MDR 1974, 944; Stree JZ 1974, 299; Volk JuS 1975, 25; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 5; Foth NJW 1974, 1572) - Aussage dahin zu verstehen, daß ein Alibi für sich allein nur dann zum Freispruch führt, wenn es erwiesen ist.

  • BGH, 11.06.1982 - 5 StR 325/82
    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    Eine Gesamtwürdigung des Urteils ergibt indes, daß das Landgericht nicht etwa deshalb freigesprochen hat, weil es der Meinung gewesen wäre, es müsse nach dem Zweifelssatz das Alibi als erwiesen behandeln, so daß der Angeklagte nicht der Täter gewesen sein könne; das wäre in der Tat fehlerhaft gewesen (BGHSt 25, 285 ; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 5 StR 325/82).

    Möglich ist aber auch, daß das Gericht "aufgrund der übrigen Beweismittel von der Täterschaft des Angeklagten und den sie tragenden Feststellungen überzeugt ist; die Gesamtwürdigung sämtlicher Beweisanzeichen führt dann notwendigerweise zu dem Ergebnis, daß der Täter - entgegen seiner Behauptung - nicht anderswo war" (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1982 - 5 StR 325/82).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    Gegen diese Grundsätze hat das Landgericht nicht verstoßen; das Ergebnis der Beweisaufnahme zu würdigen, war allein seine Sache (BGHSt 29, 18, 19/20; Urteil vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    Gegen diese Grundsätze hat das Landgericht nicht verstoßen; das Ergebnis der Beweisaufnahme zu würdigen, war allein seine Sache (BGHSt 29, 18, 19/20; Urteil vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82).
  • BGH, 12.01.1982 - 5 StR 745/81

    Herleitung der Täterschaft aus einem fehlgeschlagenen Alibibeweis

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    In der genannten Entscheidung selbst wird darauf hingewiesen, daß das Scheitern des Alibibeweises noch kein Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten ist (BGH aaO. S. 287); das ist im übrigen gesicherte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. September 1963 - 5 StR 330/63; Urteil vom 12. Januar 1982 - 5 StR 745/81).
  • BGH, 24.09.1963 - 5 StR 330/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    In der genannten Entscheidung selbst wird darauf hingewiesen, daß das Scheitern des Alibibeweises noch kein Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten ist (BGH aaO. S. 287); das ist im übrigen gesicherte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. September 1963 - 5 StR 330/63; Urteil vom 12. Januar 1982 - 5 StR 745/81).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83
    Jedoch ist diese - zu allgemein gefaßte (vgl. Blei JA 1974, 468; Hanack JR 1974, 383; Schneider MDR 1974, 944; Stree JZ 1974, 299; Volk JuS 1975, 25; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 5; Foth NJW 1974, 1572) - Aussage dahin zu verstehen, daß ein Alibi für sich allein nur dann zum Freispruch führt, wenn es erwiesen ist.
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (BGH, Urt. v. 27.6.2001 - 3 StR 136/01, NStZ 2001, 609; Urt. v. 29.3.1983 - 1 StR 50/83, NJW 1983, 1865).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Es hat keineswegs diese Geschehensvariante mangels Widerlegbarkeit für erwiesen erachtet, was rechtsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1983 - 1 StR 50/83 Rn. 6-8 zur rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung bei einem nicht widerlegten Alibi; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 287).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Führt die Würdigung aller Beweistatsachen zu dieser Überzeugung, so liegt darin zugleich die weitere Feststellung, daß die von dem Einzelindiz ausgehenden Zweifel überwunden sind, die behauptete Entlastungstatsache also nicht zutrifft (BGH NStZ 1983, 422 ; Hanack JR 1974, 383 zu Fußn. 8; Foth aaO.; Stree aaO.; Hürxthal in KK 2. Aufl. StPO § 261 Rdn. 65).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Mit seinen weiteren Überlegungen vertritt es in zulässiger Weise (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20/21) die Auffassung, daß keine Umstände vorliegen, die diesem Beweisergebnis entgegenstehen (zur Bedeutung mittelbar erheblicher Tatsachen beim Alibi-Beweis vgl. BGH NJW 1983, 1865 sowie Foth NJW 1974, 1572).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03

    Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage,

    Nicht zu beanstanden ist der Ansatz der Strafkammer: Führt die Beweiserhebung zu potentiell entlastenden Indizien - hier: denkbare Falschaussagen der Nebenklägerin zu Ereignissen vor und nach dem 10. Juni 1999 - zu einem non liquet, hat dies nicht zur Folge, dass sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wären; vielmehr sind sie mit der ihr zukommenden Ungewissheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; Urteil Volksbank27.06.2001 - 3 StR 136/01).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

    Das Revisionsgericht ist deshalb nur in beschränktem Maße befugt, die Überzeugungsbildung des Tatrichters nachzuprüfen; dieser hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann (BGH StV 1983, 267 ).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 3 Ss 1433/97

    Bewährung, Beweiswürdigung, verminderte Schuldfähigkeit, Teilaufhebung,

    Dabei ist er an gesetzliche Regeln nicht gebunden und hat, nur seinem Gewissen verantwortlich, zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Geschehen überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209; BGH StV 1983, 267).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81 (S)   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verunglimpfung des Staates - Werbung für die terroristische Vereinigung der "Rote Armee Fraktion (RAF)" durch Verteilung von Flugblättern - Vollendung des Tatbestands des Werbens für eine terroristische Vereinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81
    Dem Senat ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters, die Rechtsfehler nicht erkennen läßt, durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, insoweit in BGHSt 30, 10 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 127/78

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81
    Dem Senat ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters, die Rechtsfehler nicht erkennen läßt, durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, insoweit in BGHSt 30, 10 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.02.1982 - 3 StR 444/81
    Dem Senat ist es verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters, die Rechtsfehler nicht erkennen läßt, durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 410/80, insoweit in BGHSt 30, 10 nicht abgedruckt).
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