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   BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83   

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https://dejure.org/1983,349
BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83 (https://dejure.org/1983,349)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1983 - 1 StR 28/83 (https://dejure.org/1983,349)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83 (https://dejure.org/1983,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 74 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2710
  • MDR 1983, 767
  • NStZ 1983, 408 (Ls.)
  • StV 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 157/57
    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    Die Einziehung des Motorrads geschah als Nebenstrafe, die Entscheidung über ihre Anwendung war eine Frage der Zumessung (vgl. BGHSt 10, 28, 33; 10, 337, 338; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70; Beschl. vom 18. August 1981 - 1 StR 450/81; Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 74 Rdn. 2).

    Zwar war schon unter der Geltung des § 40 StGB a.F. anerkannt, daß der Tatrichter, wenn er Einziehung erwägt, "eingehend prüfen (muß), ob sie nach den gesamten Umständen als Ergänzung der Hauptstrafe zur Sühne des Unrechtsgehalts der Tat unter angemessener Berücksichtigung der übrigen Strafzwecke erforderlich ist" (BGHSt 10, 337, 338), ferner, daß selbst eine zwingend vorgeschriebene Einziehung dann zu unterbleiben hatte, wenn sie im Einzelfall für den Angeklagten eine übermäßige Härte bedeutet hätte (BGHSt 16, 282, 290).

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    Zwar war schon unter der Geltung des § 40 StGB a.F. anerkannt, daß der Tatrichter, wenn er Einziehung erwägt, "eingehend prüfen (muß), ob sie nach den gesamten Umständen als Ergänzung der Hauptstrafe zur Sühne des Unrechtsgehalts der Tat unter angemessener Berücksichtigung der übrigen Strafzwecke erforderlich ist" (BGHSt 10, 337, 338), ferner, daß selbst eine zwingend vorgeschriebene Einziehung dann zu unterbleiben hatte, wenn sie im Einzelfall für den Angeklagten eine übermäßige Härte bedeutet hätte (BGHSt 16, 282, 290).

    In der Rechtsprechung wird diese Auffassung vom OLG Saarbrücken (NJW 1975, 65) vertreten, während die Entscheidung BGHSt 16, 282, 288 sich auf die Erwägung beschränkt, es sei "unbedenklich... zulässig, im Rahmen der Hauptstrafe... Härten auszugleichen, die eine zwingend vorgeschriebene Nebenstrafe etwa mit sich bringt.".

  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    Die Einziehung des Motorrads geschah als Nebenstrafe, die Entscheidung über ihre Anwendung war eine Frage der Zumessung (vgl. BGHSt 10, 28, 33; 10, 337, 338; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70; Beschl. vom 18. August 1981 - 1 StR 450/81; Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 74 Rdn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.1974 - Ss 155/73

    Begriff der "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG); Grundsatz "ne

    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    In der Rechtsprechung wird diese Auffassung vom OLG Saarbrücken (NJW 1975, 65) vertreten, während die Entscheidung BGHSt 16, 282, 288 sich auf die Erwägung beschränkt, es sei "unbedenklich... zulässig, im Rahmen der Hauptstrafe... Härten auszugleichen, die eine zwingend vorgeschriebene Nebenstrafe etwa mit sich bringt.".
  • BGH, 18.08.1981 - 1 StR 450/81

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Prüfung der Frage der Einziehung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    Die Einziehung des Motorrads geschah als Nebenstrafe, die Entscheidung über ihre Anwendung war eine Frage der Zumessung (vgl. BGHSt 10, 28, 33; 10, 337, 338; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70; Beschl. vom 18. August 1981 - 1 StR 450/81; Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 74 Rdn. 2).
  • BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70

    Anpassung des Strafausspruchs auf Grund der Änderung des Gesetzes - Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
    Die Einziehung des Motorrads geschah als Nebenstrafe, die Entscheidung über ihre Anwendung war eine Frage der Zumessung (vgl. BGHSt 10, 28, 33; 10, 337, 338; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 180/70; Beschl. vom 18. August 1981 - 1 StR 450/81; Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 74 Rdn. 2).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Die Einziehung des zur Tatbegehung gebrauchten Kraftfahrzeugs hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710).
  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (BGH, Beschluss vom 26. April 1983, 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    (c) Unangemessene Härten, die durch Wertveränderungen zwischen Tat- und Entscheidungszeitpunkt entstehen, können gegebenenfalls im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 74b Abs. 1 StGB aF bzw. § 74f Abs. 1 StGB nF entsprechend berücksichtigt und im Rahmen der Strafzumessung ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710, 2711).
  • OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der

    Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Die Urteilsgründe müssen deshalb darlegen, dass das Gericht den Strafcharakter der Einziehung erkannt hat und ob die Einziehung nach den gesamten Umständen als Ergänzung der Hauptstrafe zur Sühne des Unrechtsgehalts unter angemessener Berücksichtigung der übrigen Strafzwecke erforderlich ist (vgl. BGHSt 10, 337, 338; NJW 1983, 2710; vgl. auch Fischer, StGB, 63. Aufl., § 74b, Rn. 2 mwN).

    Dies kann regelmäßig auch nicht dahinstehen, weil die Reichweite der vorzunehmenden Prüfung je nach dem Zweck der Einziehung unterschiedlich sein kann (vgl. zu § 74b Abs. 2 StGB BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710).

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auf den sich daraus ergebenden Zusammenhang von Haupt- und Nebenstrafe (vgl. BGH MDR 1983, 767) braucht das Urteil jedoch nicht einzugehen, wenn die Einziehung im Einzelfall die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag, also kein bestimmender Zumessungsfaktor ist.

    Der Wert der eingezogenen Gegenstände muß deshalb im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar in der zitierten Entscheidung (MDR 1983, 767) ausgesprochen, der Tatrichter müsse erkennen lassen, daß er sich bei Anordnung der Einziehung ihres Charakters als Nebenstrafe bewußt war und daß er deshalb eine "Gesamtschau mit der Hauptstrafe" vorgenommen hat.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt wesentlich von dem der zitierten Senatsentscheidung (MDR 1983, 767) zugrunde liegenden: Dort war für die einzige abgeurteilte Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verhängt und das vom Angeklagten erst kurz zuvor für 11.000 DM erworbene Motorrad eingezogen worden.

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Hiervon ist auch die Einziehungsentscheidung als Teil der Strafzumessung (vgl. BGH NJW 1983, 2710; NStZ 85, 382; 96, 435; 99, 451) betroffen.
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, aaO mwN).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Dies gilt etwa für die Einziehung (§ 78 StGB), deren gleichzeitige Anordnung einen - gegebenenfalls in den Urteilsgründen zu erörternden - Strafzumessungsgrund bilden kann (BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; BGH StV 1994, 76).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe;

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02

    Vergewaltigung (Tenorierung beim Regelbeispiel); Strafzumessung (Einbeziehung der

  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

  • BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92

    Einziehung - Urteilsformel - Bezeichnung

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der

  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 269/94

    Milderungsgrund bei einer Beihilfe zum Raub

  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 408/85

    Rechtsfehlerhafte Sicherstellung eines Geldbetrages

  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89

    Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung

  • BGH, 03.05.1984 - 1 StR 203/84

    Notwendigkeit der Angabe des Wertes von Geräten deren Einziehung angeordnet ist

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 805/83

    Herabstufung einer Strafe und Einziehung eines PKW

  • BGH, 11.01.1985 - 2 StR 788/84

    Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Einziehung eines PKW nach Verurteilung zu

  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 109/86

    Statthaftigkeit eines Adhäsionsverfahrens bei Anwendung des Jugendstrafrechts -

  • BGH, 08.05.1985 - 2 StR 251/85

    Revisionsgrund der Verhandlung in vorschriftswidriger Besetzung mit nicht wirksam

  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 858/83

    Berücksichtigung einer Nebenstrafe bei der Strafbemessung

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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2088
BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch des Berufs - Innerer Zusammenhang - Berufsausübung - Strafbare Handlung - Zulässigkeit der Anordnung eines Berufsverbotes gegenüber einem Arzt bei Betrugshandlungen unter Ausnutzung des zwischen Arzt und Patienten bestehenden Vertrauensverhältnisses - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 70 Abs. 1 S. 1
    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2099
  • StV 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83
    Dazu genügt es nicht, daß der Beruf dem Täter rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (RGSt 68, 397, 398 f; BGH bei Dallinger MDR 1968, 550).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10

    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte

    Es ist allerdings nicht ausreichend, dass er nur allgemein für den Beruf erworbene Kenntnisse oder Fähigkeiten verwertet oder nur anlässlich der Berufsausübung sich ergebende äußere Gelegenheiten ausnutzt (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH MDR 1983, 621, 622; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH NStZ.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Es genügt nicht, daß der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (BGH NJW 1983, 2099; NStZ 1988, 176; NStZ 1989, 1115).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Fortsetzungszusammenhang in Betracht, wenn der Täter einen Gegenstand stiehlt (Werkzeug, Schlüssel), um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen (vgl. Senatsentscheidungen bei Dallinger MDR 1983, 621 m.w.Nachw. und 1967, 12, 13).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH MDR 1968, 550 [b. Dall.]; NJW 1983, 2099 ; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1; BGH, B.v. 12.09.1994 -5 StR 487/94-) und in der Literatur (vgl. nur Tröndle a.a.O. Rdnr. 3; Hanack a.a.O. 10. Aufl. Rdnr. 18 - 20; Stree a.a.O. Rdnr. 6; jew. zu § 70 und m.w.N.; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht AT, Teilbd. 2, 7. Aufl. S. 699) anerkannt, daß ein Mißbrauch des Berufs nur vorliegt, wenn der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnützt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 3 Ss 290/98

    Berufsverbot, Missbrauch des Berufes, Verhältnismäßigkeit, berufstypischer

    Dazu reicht ein nur äußerer Zusammenhang nicht aus, die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (BGHR, § 70 Abs. 1 StGB - Pflichtverletzung 1, 2 und 4 - BGH bei Dallinger, MDR 1968, 550), es muss ein berufstypischer Zusammenhang erkennbar sein (BGHR a.a.O. - Pflichtverletzung 3 - BGH, NJW 1983, 2099).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9646
BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83 (https://dejure.org/1983,9646)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1983 - 2 StR 316/83 (https://dejure.org/1983,9646)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 2 StR 316/83 (https://dejure.org/1983,9646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen von Widersprüchen in den Urteilsgründen bezüglich der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83
    Ferner wäre erforderlich, daß mindestens eine der Taten, die Gegenstand der Verurteilungen Nr. 2 bis 7 sind, nach der ersten Verurteilung (5.6.1976) begangen wurde (BGHSt 25, 106).
  • BGH, 01.07.1981 - 2 StR 201/81

    Tateinheit bei Führen eines Fahrzeugs ohne Faherlaubnis zum Zwecke der Begehung

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83
    Das Revisionsgericht kann aufgrund der mitgeteilten Tatsachen nicht eigenständig die Voraussetzungen des § 48 StGB nachprüfen (BGH Beschluß vom 1. Juli 1981 - 2 StR 201/81).
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