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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,923
BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82 (https://dejure.org/1982,923)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1982 - 2 StR 139/82 (https://dejure.org/1982,923)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 (https://dejure.org/1982,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Anforderungen an die Austauschbarkeit von Beweismitteln - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 126
  • MDR 1983, 147
  • MDR 1983, 505
  • NStZ 1983, 86
  • StV 1983, 4
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Zur Frage der Austauschbarkeit von Beweismitteln (im Anschluß an BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß es dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen nicht verwehrt ist, sich statt des benannten Beweismittels eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (BGHSt 22, 347 = LM Nr. 27 zu StPO § 244 Abs. 3 mit Anm. Kohlhaas).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es dem Antragsteller stets freisteht, Bedenken gegen die - angenommene - Gleichwertigkeit des Beweismittels geltend zu machen; Zweifel an dieser Gleichwertigkeit schlagen zugunsten des angebotenen Beweismittels aus (BGHSt 22, 347, 349) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69].

    Der Grund dafür liegt darin, daß eine Zeugenaussage regelmäßig erlebnisbezogen und personengebunden, also von persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Einstellungen des Zeugen geprägt ist; deshalb kann im allgemeinen ein erreichbarer Zeuge nicht durch einen anderen Zeugen - oder durch ein anderes Beweismittel - ersetzt werden (vgl. RGSt 47, 100, 105; BGHSt 22, 347, 348 f.) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69].

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Dies ist für fehlerhafte Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft anerkannt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; BGH NJW 1967, 1869; Pikart in KK StPO, § 336 Rdn. 2; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 336 Rdn. 2), muß aber erst recht gelten, wo der behauptete Verfahrensverstoß - wie hier - schon im Bereich der polizeilichen Tätigkeit geschehen sein soll.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Die Ablehnung eines Antrags auf Einholung oder Erweiterung einer Aussagegenehmigung könnte nur unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) rechtsfehlerhaft sein (BGHSt 17, 382, 384 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62]; Pelchen in KK StPO, § 54 Rdn. 17).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 159/67

    Gewährung des Schlussgehörs als Verfahrensvoraussetzung - Unterbleiben einer

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Dies ist für fehlerhafte Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft anerkannt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; BGH NJW 1967, 1869; Pikart in KK StPO, § 336 Rdn. 2; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 336 Rdn. 2), muß aber erst recht gelten, wo der behauptete Verfahrensverstoß - wie hier - schon im Bereich der polizeilichen Tätigkeit geschehen sein soll.
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH NStZ 1982, 243 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Zum anderen darf er auch das behaupten, was er lediglich vermutet oder für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66]; Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 49).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt eines Schriftstücks ist eine Form der "mittelbaren" Beweiserhebung, deren Zulässigkeit außer Frage steht (BGHSt 27, 135, 136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76] und die in vergleichbarer Weise auch bei der Vernehmung eines Zeugen über den von ihm eingenommenen Augenschein begegnet (vgl. zum sogenannten "Beweismittler" oder "Augenscheinsgehilfen": Kleinknecht, StPO 35. Aufl. vor § 72 Rdn. 35; Paulus in KMR StPO, 7. Aufl. Vorbem. zu § 48 Rdn. 46; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 278; Meyer ebd. § 86 Rdn. 2, 3; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 2. Aufl. S. 384 ff.; RG JW 1931, 2813 mit Anm. Kern; OLG Hamm VRS 34, 61; OLG Koblenz VRS 45, 48).
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81

    Strafbarkeit wegen Mordes, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Für die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit kommt es allein darauf an, daß im Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlußfassung mit der Erörterung solcher Tatsachen zu rechnen war (vgl. BGHSt 30, 212, 214 f.) [BGH 18.09.1981 - 2 StR 370/81].
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Die - zulässige und ausreichende (BGHSt 30, 298, 300) [BGH 09.12.1981 - 3 StR 368/81 S] - Bezugnahme auf die Gründe des früheren Beschlusses zeigt vielmehr, daß es nach wie vor selbst der Auffassung war, der Ausschluß der Öffentlichkeit sei aus in der Sache liegenden Gründen geboten.
  • OLG Hamm, 12.09.1967 - 3 Ss 890/67

    Vernehmung eines Polizeibeamten; Zeugen; Sichtverhältnisse am Unfallort; Einnahme

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
    Die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt eines Schriftstücks ist eine Form der "mittelbaren" Beweiserhebung, deren Zulässigkeit außer Frage steht (BGHSt 27, 135, 136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76] und die in vergleichbarer Weise auch bei der Vernehmung eines Zeugen über den von ihm eingenommenen Augenschein begegnet (vgl. zum sogenannten "Beweismittler" oder "Augenscheinsgehilfen": Kleinknecht, StPO 35. Aufl. vor § 72 Rdn. 35; Paulus in KMR StPO, 7. Aufl. Vorbem. zu § 48 Rdn. 46; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 278; Meyer ebd. § 86 Rdn. 2, 3; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 2. Aufl. S. 384 ff.; RG JW 1931, 2813 mit Anm. Kern; OLG Hamm VRS 34, 61; OLG Koblenz VRS 45, 48).
  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Zwar kommt ein Austausch der Beweismittel ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das herangezogene Beweismittel zweifelsfrei gleichwertig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NJW 1983, 126, 127).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Hinzu kommt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet (vgl. BGHSt 21, 118 ; BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 -, NJW 1983, S. 126 ; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, NStZ 2006, S. 405).
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Dem Beweisbegehren ist nämlich bereits durch Einholung des Identitätsgutachtens Rechnung getragen worden (vgl. BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es dem Tatrichter in engen Grenzen nicht verwehrt ist, statt des benannten Beweismittels sich eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219; BGH NStZ 1982, 432 = Strafverteidiger 1983, 6; BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4; Alsberg/Nüse/ Meyer, a.a.O., Seite 420, 421).

    Grundsätzlich darf zwar ein erreichbarer Zeuge nicht durch ein anderes Beweismittel ersetzt werden, wenn es darum geht, daß der Zeuge über ein eigenes, von subjektiven Vorstellungen geprägtes Erlebnis berichten soll; ein Austausch durch ein anderes Beweismittel kommt nur in Betracht, wenn es um die Feststellung einer bestimmten, jederzeit nachprüfbaren objektiven Gegebenheit geht (BGHSt 22, 347 = NJW 1969, 1219; BGH NJW 1983, 126 = NStZ 1983, 86 = Strafverteidiger 1983, 4).

    Ein Antragsteller darf zwar im Rahmen eines Beweisantrags auch Tatsachen behaupten, deren Vorliegen er nur vermutet oder für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; KG Strafverteidiger 1983, 95; KK-Herdegen, § 244 StPO Rdnr. 49).

  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die bisherige Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Beweisbehauptung ergeben hat (BGH NJW 1983, 126, 127).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 120/96

    Ablehnung eines Beweisantrags - Bedeutungslosigkeit - Fehlerhaft - Tatrichter -

    Es hat dabei in unzulässiger Weise den angebotenen Zeugenbeweis durch Heranziehung einer Urkunde ersetzt, damit das Beweisergebnis vorweggenommen (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 86 f. m. Anm. Sieg in MDR 1983, 505; BGHSt 22, 347, 348; Kratsch JA 1983, 231, 232) und seiner Entscheidung letztlich das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache zugrundegelegt.

    Losgelöst von der Frage, inwieweit angebotene Zeugenbeweise ausnahmsweise durch andere Beweise ersetzbar sind (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 86 f.), konnte die schriftliche Gesamtkalkulation der Fa. S. die Zeugenvernehmung hier jedenfalls deshalb nicht ersetzen, weil die Urkunde kein gleichwertiges Beweismittel war.

  • BGH, 05.12.2012 - 1 StR 531/12

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Bedeutung einer

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den Umgang mit Beweisanträgen anerkannt, dass die Tatgerichte unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall berechtigt sind, einen Beweisantrag durch die Erhebung des Beweises mit einem anderen Beweismittel als das im Antrag genannte zu erledigen (etwa BGH, Urteil vom 12. März 1969 - 2 StR 33/69, BGHSt 22, 347, 349; BGH, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NStZ 1983, 86; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 132/08, NStZ 2008, 529; kritisch gegenüber einem solchen Austausch des Beweismittels Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Band 6/1, § 244 Rn. 145).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

    Danach kann es dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen zum Gegenstand eines Beweisantrags zu machen, deren Richtigkeit er lediglich vermutet oder für möglich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. August 1966 - 2 StR 242/66, BGHSt 21, 118, 125; vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82, NJW 1983, 126, 127; Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, aaO; vom 2. Februar 2002 - 3 StR 482/01, aaO; vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405; Fischer, aaO, Rn. 73 mwN).
  • OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß dem Tatrichter in engen Grenzen nicht verwehrt werden kann, sich statt des genannten Beweismittels eines anderen, zweifelsfrei gleichwertigen Beweismittels zu bedienen (vgl. BGHSt 22, 347 ff.; BGHSt 27, 135 ff.; BGH NStZ 1982, 432; BGH NJW 1983, 126 ff.; Senat VRS 73, 203 ff. (207 f.); so auch Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.0., Seite 421; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 244 Rdn. 47; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 244 Rdn. 159).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02

    Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei

    Sie ist nur ausnahmsweise zu bejahen, wenn etwa nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die vom Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern könnte (BVerfG, NJW 1993, 154, 155; BGH, NJW 1951, 481, 482; DRiZ 1962, 167, 168; MDR 1983, 505; BGHZ 53, 245, 258f.=NJW 1970, 946, 949, 950 - Anastasia; NJW 1999, 143; NJW 1998, 2673, 2674; NJW 2000, 3718, 3720; NJW-RR 2002, 1433, 1435; BVerwG, NJW 1968, 1441; vgl. ferner Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 10 a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284, Rdn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. (1996), § 284, Rdn. 51).
  • BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht - Wesentliche

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß zu einer erneuten grundsätzlichen Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Tatrichter auf Grund seines Eindrucks, der Angeklagte habe etwas aufs Geradewohl behauptet, diesen nach seiner Wissensquelle oder den Anhaltspunkten für seine Vermutung fragen und aus der Nichterteilung einer plausiblen Antwort folgern darf, daß es sich bei dem Antrag nur um einen Beweisermittlungsantrag handelt (so BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83 - veröffentlicht in StV 1985, 311) oder ob der Antragsteller keine Rechenschaft über die Grundlage seines Wissens und seine Erfolgserwartungen ablegen muß und deshalb nicht zu befürchten braucht, daß sein Antrag wegen Auskunftsverweigerung "herabgestuft" wird (so Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 - veröffentlicht in NJW 1983, 126 f; KK-Herdegen, 2. Aufl., § 244 Rdn. 43 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2072
BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 34
  • StV 1983, 4
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
    Der Verfahrensfehler nötigt gemäß §§ 145, 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des (notwendigen) Verteidigers stattgefunden hat (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]); BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79.
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
    Der Verfahrensfehler nötigt gemäß §§ 145, 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des (notwendigen) Verteidigers stattgefunden hat (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]); BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79.
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Der Bundesgerichtshof hat es in seiner zu § 231 c StPO ergangenen in NStZ 1983, 34 abgedruckten Entscheidung offengelassen, ob die genannte Vorschrift eine Spezialvorschrift in dem Sinne ist, daß sie eine kurzfristige Abtrennung nach allgemeinen Vorschriften (§ 4 StPO) ausschließt Andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs knüpfen an die Rechtslage, wie sie vor Einfügung des § 231 c StPO in die Strafprozeßordnung gegeben war (BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]), an und halten eine vorübergehende Abtrennung grundsätzlich weiterhin für möglich, ohne allerdings die Voraussetzungen der Abtrennung nach § 4 StPO und ihre Abgrenzung gegenüber der Beurlaubung nach § 231 c StPO zu erörtern (BGHSt 30, 74, 75; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH NStZ 1981, 111; BGH bei Holtz MDR 1979, 807).

    Der Senat verkennt nicht, daß dies bei solchen Verfahrensvorgängen in der Regel anders zu beurteilen ist (BGH NStZ 1983, 34; BGH bei Holtz MDR 1978, 807).

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

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  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung -

    Daß dieser Hinweis dem Angeklagten und seinen Verteidigern ermöglicht hat, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1983, 34 f mit Nachweisen), ergibt sich zweifelsfrei aus der Schutzschrift vom 5. April 1983 an das Gericht.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9499
BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82 (https://dejure.org/1982,9499)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1982 - 5 StR 369/82 (https://dejure.org/1982,9499)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - 5 StR 369/82 (https://dejure.org/1982,9499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtanwesenheit eines Angeklagten bei einer Ortsbesichtigung mit ergänzender Vernehmung eines Zeugen unter dem Aspekt des Verfahrensmangels nach § 230 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 4
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82
    Die Voraussetzungen des § 231 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 3, 168 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]) oder andere Ausnahmetatbestände, die eine Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten erlaubt hätten, lagen nicht vor.
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82
    Es handelte sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (BGHSt 3, 188 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 83/52]; 25, 318) [BGH 09.05.1974 - 4 StR 102/74].
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82
    Es handelte sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (BGHSt 3, 188 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 83/52]; 25, 318) [BGH 09.05.1974 - 4 StR 102/74].
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