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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83   

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BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83 (https://dejure.org/1983,3970)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1983 - 4 StR 355/83 (https://dejure.org/1983,3970)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83 (https://dejure.org/1983,3970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen Gesichtpunktes bei Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft - Beweis des Fehlens eines solchen Hinweises durch das Schweigen des Hauptverhandlungsprotokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 403
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83
    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft geboten (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; KK § 265 StPO Rdnr. 10).
  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der

    Auszug aus BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83
    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft geboten (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; KK § 265 StPO Rdnr. 10).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78

    Beruhen einer Verurteilung auf einer fehlerhaften Vereidigung - Hinweis eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83
    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft geboten (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; KK § 265 StPO Rdnr. 10).
  • RG, 09.11.1899 - 3674/99

    Gehört die Nichtbeachtung der Vorschrift, daß die Gründe des Strafurteiles das

    Auszug aus BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83
    Zwar enthält das Urteil keine Ausführungen über die Art des Zusammenwirkens zwischen dem Angeklagten und der dritten; Person, obwohl solche nach § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 StPO geboten gewesen wären (vgl. RGSt 32, 351; KK § 267 StPO Rdnr. 21) Aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich jedoch, daß das Landgericht Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angenommen hat.
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Zudem muß das Gericht stets dann, wenn es von Alleintäterschaft zu Mittäterschaft übergehen will, dies dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO deutlich machen (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77 und vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83, sowie vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1983 - 5 StR 152/83   

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https://dejure.org/1983,2836
BGH, 02.08.1983 - 5 StR 152/83 (https://dejure.org/1983,2836)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1983 - 5 StR 152/83 (https://dejure.org/1983,2836)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1983 - 5 StR 152/83 (https://dejure.org/1983,2836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweismittel - Hörensagen - Zeuge - Geheimhaltung durch Exekutive - Vertrauensmann - Besondere Anforderungen - Beweiswert

Papierfundstellen

  • StV 1983, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Behauptet der Angeklagte etwa, durch den Lockspitzeleinsatz polizeilicher V-Leute in die Tat verstrickt worden zu sein und ist die Vernehmung der V-Leute nicht möglich, weil die zuständige Innenbehörde deren Identität in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nicht preisgibt, ist eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung geboten, bei der der Tatrichter nicht übersehen darf, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es der Verteidigung - und dem Gericht - unmöglich macht, dieser Behauptung nachzugehen (BGH NStZ 1982, 433; BGH StV 1983, 403; vgl. auch BGH StV 1989, 284 f.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmanns zu überprüfen (BGHSt 33, 178 [181 f.]; BGH, NStZ 1982, 433 ; BGH, StV 1983, 403).
  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des

    Zudem war die Aussage des Zeugen - was das Oberlandesgericht grundsätzlich nicht verkannt hat - aus weiteren Gründen besonders kritisch zu würdigen: Der Zeuge Ge. hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tathandlung, nämlich die Anordnung des Anschlags, nicht selbst wahrgenommen, sondern lediglich über entsprechende Mitteilungen des G. als "Zeuge vom Hörensagen" berichtet (vgl. BGH, Urteile vom 11. August 1998 - 1 StR 306/98, StV 1999, 7; vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 385; Beschluss vom 2. August 1983 - 5 StR 152/83, StV 1983, 403; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292 f.).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).
  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

    Wenn das Gericht den Zeugen nicht laden kann, weil es tatsächlich keine Kenntnis von seinem Aufenthalt hat, dann kann der Zeuge im Sinne dieser Vorschrift "in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden" (BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; vgl. auch BGHSt 17, 382, 384; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 152/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1983 - 2 StR 66/83   

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https://dejure.org/1983,5861
BGH, 11.05.1983 - 2 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,5861)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1983 - 2 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,5861)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 2 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,5861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung aufgrund einer "verlesene" Aussagen einer Zeugin, wenn die Verlesung nicht stattgefunden hat - Angriffe gegen die Beweiswürdigung - Undifferenzierte Beurteilung der Persönlichkeit der Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 403
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Der Senat kann offen lassen, ob gleichwohl der vorliegenden Rüge mit dem Hinweis der Boden entzogen werden kann, über das Gutachten könne statt durch Verlesung auch durch die Antwort auf einen Vorhalt Beweis erhoben worden sein (verneinend in einem etwas anders gelagerten Fall BGH, Beschluss vom 11. Mai 1983 - 2 StR 66/83; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 24).
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