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   BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82   

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BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82 (https://dejure.org/1982,627)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1982 - 2 StR 250/82 (https://dejure.org/1982,627)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1982 - 2 StR 250/82 (https://dejure.org/1982,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für eine Verfahrensbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 148
  • NJW 1983, 1005
  • MDR 1983, 334
  • NStZ 1983, 228
  • StV 1983, 49
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).

    Die Rechtsprechung hat in solchen Fällen zwar ein Beweisverwertungsverbot erwogen (BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ).

    Es wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Innenministerium mit zureichender Begründung dargetan hätte oder wenn sonst ersichtlich wäre, daß die Anwesenheit von Angeklagten und Verteidigern die Zeugin einer akuten Gefahr für ihr Leben aussetzen oder dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes im Sinne von § 96 StPO Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 109, 111, 113) [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] .

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).

    Der Bundesgerichtshof hat es zur Vermeidung eines sonst zu erwartenden Beweismittelverlustes in bestimmten Fällen auch für zulässig erachtet, die kommissarische Zeugenvernehmung ohne Rücksicht auf besondere prozessuale Vorschriften - nämlich unter Ausschluß des Angeklagten und seines Verteidigers - durchzuführen, jedenfalls dann, wenn der Angeklagte zur eigenen Entlastung eine richterliche Vernehmung des Zeugen für erforderlich hält (BGH, NJW 1980, 2088 und 1981, 770).

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).

    Der Bundesgerichtshof hat es zur Vermeidung eines sonst zu erwartenden Beweismittelverlustes in bestimmten Fällen auch für zulässig erachtet, die kommissarische Zeugenvernehmung ohne Rücksicht auf besondere prozessuale Vorschriften - nämlich unter Ausschluß des Angeklagten und seines Verteidigers - durchzuführen, jedenfalls dann, wenn der Angeklagte zur eigenen Entlastung eine richterliche Vernehmung des Zeugen für erforderlich hält (BGH, NJW 1980, 2088 und 1981, 770).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Besonders deshalb ist die Behörde verpflichtet, die Gründe, die sie veranlaßten, ein bestimmtes Beweismittel nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, verständlich zu machen oder darzulegen, warum auch die Geheimhaltung dieser Gründe zur Wahrung verfassungsrechtlich geschützter Belange ausnahmsweise unumgänglich ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NJW 1981, 1719, 1723) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] .
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
    Anderenfalls würden die dem Schütze des Angeklagten dienenden Vorschriften des Strafverfahrensrechts allein deshalb außer Kraft gesetzt werden, weil sie einer möglichen Verurteilung im Wege stehen (vgl. z.B. BGHSt 23, 244).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Auch in Fällen, in denen die Benachrichtigung des Verteidigers vom Vernehmungstermin unterbleiben kann, weil durch sie der Untersuchungserfolg gefährdet würde, hat er gleichwohl ein Anwesenheitsrecht, wenn er auf andere Weise von dem Vernehmungstermin Kenntnis erhält (vgl. BGHSt 31, 148, 153; Welp JZ 1980, 134 ff; Grünwald, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 347, 361; Engels NJW 1983, 1530, 1531).

  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung);

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jeweils nicht tragenden Ausführungen darauf hingewiesen worden, dass Vertrauenspersonen der Polizei allgemein (so möglicherweise BGHSt 32, 115, 126), jedenfalls aber dann, wenn sie förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind (BGHSt 31, 148, 156 f.; BGH NStZ 1981, 70; 1984, 31, 32; unklar BGHSt 40, 211, 213), eine Aussagegenehmigung benötigen, falls sie im Strafprozess zu Umständen aussagen sollen, auf die sich ihre "Amtsverschwiegenheit" bezieht (ebenso OLG Celle NStZ 1983, 570; OLG Hamburg NStZ 1994, 98; KG Beschl. vom 28. Juni 2001 - (1) 2 StE 11/00).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Pflicht des Gerichts, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (BVerfGE 57, 250, 277; BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1984, 65, 66; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 25), besteht nicht unbegrenzt (BGHSt 32, 115, 123).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Der Senat ist daher - in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BGHSt 31, 148, 154 ff; 33, 83, 92) - der Auffassung, daß die Vernehmung von Verhörspersonen über die Angaben eines anonymen Informanten selbst dann, wenn dieser zu Unrecht gesperrt worden ist, die Sperrerklärung also durch die zu ihrer Begründung angeführten Umstände und deren Bewertung nicht gerechtfertigt wird, keinem Beweiserhebungsverbot (und folglich das Ergebnis einer solchen Vernehmung auch keinem Beweisverwertungsverbot) unterliegt.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Für V-Personen, die nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I 469, 547) zur Verschwiegenheit besonders verpflichtet sind, gilt dies um so mehr, als ihre Stellung der von Verdeckten Ermittlern angenähert ist (vgl. auch BGHSt 31, 148, 156).
  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G

    Bleibt die oberste Dienstbehörde aber bei der abschließenden negativen Entscheidung - Nichtvorlage der Akten -, so hat das Strafgericht dies hinzunehmen (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Greven, 7. Auflage 2013, § 96 Rdnr. 17 m. w. N.; BGH, Urteil vom 05.11.1982, NJW 1983, 1005; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719).
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Er ist an sich verpflichtet, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (vgl. BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).
  • OLG Köln, 23.09.1997 - 2 Ws 513/97
    Selbst wenn nämlich die Voraussetzungen für eine förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Verpflichtungsgesetzes nicht vorgelegen hätten - wobei aber die Anwendbarkeit des Verpflichtungsgesetzes auf den Einsatz von V-Personen jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich durchaus anerkannt ist (vgl. BGHSt 31, 148, 156; BGHSt 40, 211, 213; BGH NJW 80, 846) -, ergäbe sich hieraus nicht eine Nichtigkeit der förmlichen Verpflichtung.
  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 576/82

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Fortsetzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 1152/14

    Klage gegen eine Sicherstellungsverfügung von im PKW des Klägers gefundenen

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84

    Strafverfahren - Ausschluß der Öffentlichkeit - Gefährdung der öffentlichen

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82

    Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung -

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 465/83

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen der Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 207/83

    Rechtsfolgen des Gebots einer fairen Verfahrensgestaltung - Anforderungen an

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