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   OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83   

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OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83 (https://dejure.org/1983,2898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.1983 - 1 Ws 9/83 (https://dejure.org/1983,2898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 1983 - 1 Ws 9/83 (https://dejure.org/1983,2898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 338
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann sich eine andere Bewertung ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1983, 338), wobei der Senat der Auffassung zuneigt, ein Bagatelldelikt in diesem Sinne nur bis zur Grenze von 1/3 des Höchstwertes der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB anzunehmen (vergleiche dazu: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 9 Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 10, 11, 12 mit weiteren Nachweisen), ohne dass dies vorliegend vom Senat zu entscheiden wäre.
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93

    Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher

    Lassen diese Umstände trotz der neuen Tat eine künftig straffreie Führung des Verurteilten erwarten oder ergibt sich eine solchermaßen günstige Täterprognose jedenfalls unter Berücksichtigung der Anordnung und Erteilung von weiteren Maßnahmen nach § 56 f Abs. 2 StGB , so wird der Widerruf für unzulässig gehalten (vgl. Ruß in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 3 c; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 56 f StGB Rdnr. 4; Horn in Systematischer Kommentar zum StGB , 16. Lieferung, 6. Aufl. (1992), § 56 f StGB Rdnr. 13; derselbe, JR 1981, S. 5 [6]; Klussmann in NJW 1973, S. 685 ff.; Frank in MDR 1982, S. 353 ff.; Boetticher in NStZ 1991, S. 1 f.; OLG Schleswig, Strafverteidiger 1982, S. 527; OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1983, S. 338 f.; OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1990, S. 556; OLG Bremen, MDR 1974, S. 593; OLG Zweibrücken, MDR 1987, S. 864 ; OLG Karlsruhe, MDR 1976, S. 863; anderer Meinung OLG Koblenz VRS 48, 263 [264]; LG Saarbrücken, MDR 1989, S. 179, die die Gesichtspunkte der Sühne und des Schuldausgleichs bei der Widerrufsentscheidung als maßgebliche Kriterien ansehen).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann eine abweichende Bewertung veranlasst sein (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1983, 338; Hubrach, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 23.06.2008 - 2-39/08

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann eine abweichende Bewertung veranlasst sein (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1983, 338; Gribbohm, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2000 - 1 Ws 143/00

    Strafaussetzung; Bewährung; Anhörung; Bewährungshelfer; Widerruf

    Zudem ist für die Beurteilung zu berücksichtigen, daß Taten geringeren Gewichts, wie Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte, nicht unbedingt eine günstige Sozialprognose widerlegen (zu vgl. Senatsbeschluß in StV 1983, 338 m.w.N.) und umso weniger zwingend den Schluß zulassen, daß Maßnahmen im Sinne des § 56 f Abs. 2 StGB nicht ausreichen.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Taten geringeren Gewichts (vgl. dazu Senat, StV 1983, 338) oder die Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, welche sich im Anschluß an die Tat einer Therapie unterziehen, müssen im Einzelfall einer günstigen Sozialprognose nicht entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1994, 200 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1994, 199 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.o. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88
    Zudem ist neben der erfolgten Strafvollstreckung für die Beurteilung zu berücksichtigen, daß Taten geringeren Gewichts, wie Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte, nicht unbedingt eine günstige Sozialprognose widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, 338).
  • LG Neuruppin, 11.08.2022 - 17 StVK 103/22
    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann eine abweichende Bewertung veranlasst sein (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26 - 27/11 -, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 1983 - 1 Ws 9/83 -, juris).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann eine abweichende Bewertung veranlasst sein (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1983, 338; Hubrach, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83   

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https://dejure.org/1983,5210
OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83 (https://dejure.org/1983,5210)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.03.1983 - Ws 75/83 (https://dejure.org/1983,5210)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. März 1983 - Ws 75/83 (https://dejure.org/1983,5210)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02

    Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von

    Überdies ist bei einer derartigen Entscheidungspraxis die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Strafhaft in rechtsstaatlich unzulässiger Weise zur Abschiebehaft umfunktioniert und der Strafvollzug für ausländische Verurteilte zum bloßen "Verwahrvollzug" wird (vgl. OLG Braunschweig, StV 1983, S. 338 ; Lesting, in: AK-StVollzG, 4. Aufl., Rz. 41 zu § 11).
  • OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14

    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung;

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch

    Die Vollstreckungsgerichte haben davon auszugehen, dass ein Verurteilter die in dem rechtskräftigen Urteil festgestellte Tat begangen hat; sie müssen auf dieser Grundlage ihre Prognose treffen (KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris).
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die Vollzugsanstalten und die Vollstreckungsgerichte - die keine Wiederaufnahmegerichte sind - sind an die Urteilsfeststellungen gebunden und gehindert, zu Beweisergebnissen zu gelangen, die den Erkenntnissen des Tatgerichts widersprechen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; OLG Braunschweig StV 1983, 338; Senat ZfStrVo 1996, 247 und Beschlüsse vom 19. August 2008 - 2 Ws 418/08 - und vom 24. Februar 2005 - 5 Ws 74/05 - Volckart, Praxis der Kriminalprognose S. 23, 24; Bock/Schneider NStZ 2003, 337, 339).
  • KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der

    Eine solche Vorgehensweise läuft auf die unzulässige Änderung der Urteilsfeststellungen (vgl. OLG Braunschweig StV 1983, 338; OLG Hamm NJW 1977, 1071; KG ZfStrVo 1996, 247, 248; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl, § 57 Rdn. 6) hinaus und umgeht den Grundsatz, daß die für die Anordnung von Rechtsfolgen maßgeblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren zu ermitteln und festzustellen sind.
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