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   OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82   

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https://dejure.org/1982,5105
OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82 (https://dejure.org/1982,5105)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.11.1982 - Ss 31/82 (https://dejure.org/1982,5105)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. November 1982 - Ss 31/82 (https://dejure.org/1982,5105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Schuldspruchs ; Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart eines Urkundsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1984, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen

    Auszug aus OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82
    Da § 223 a StGB nicht von § 340 StGB konsumiert wird, hat eine tateinheitliche Verurteilung auch wegen Vergehens nach § 223 a StGB zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (RGSt 75, 355, 359; BGHSt 4, 113, 117 [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52] ; Dreher-Tröndle a.a.O. § 340 StGB RN 4; Cramer a.a.O. § 340 StGB RN 8; Hirsch in LK a.a.O. RN 20).

    Allerdings bedurfte es hinsichtlich des Angeklagten W. der Richtigstellung des Schuldspruchs (RGSt 75, 355, 359).

  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82
    Da § 223 a StGB nicht von § 340 StGB konsumiert wird, hat eine tateinheitliche Verurteilung auch wegen Vergehens nach § 223 a StGB zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (RGSt 75, 355, 359; BGHSt 4, 113, 117 [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52] ; Dreher-Tröndle a.a.O. § 340 StGB RN 4; Cramer a.a.O. § 340 StGB RN 8; Hirsch in LK a.a.O. RN 20).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82
    Dabei bewirken Begünstigung oder Strafvereitelung durch die Aussage, um deren Beeidigung es geht, nach einhelliger Rechtsmeinung das Vereidigungsverbot gerade nicht (BGHSt 1, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82
    Ist die Vereidigung eines Zeugen entgegen § 60 Ziffer 2 StPO erfolgt und ist dies dem Gericht bewußt geworden, so darf es die beeidigte Aussage nur als eine uneidliche werten und hat hierauf die Beteiligten auch vor der Urteilsverkündung hinzuweisen, um sie durch die Bekanntmachung der Tatsachen, die dem Vereidigungsverbot zugrunde liegen, über die Person des Zeugen ins Bild zu setzen und ihnen dadurch eigene Überlegungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen zu ermöglichen, die sie ggf. zur Stellung von Beweisanträgen in bezug auf das Beweisthema veranlassen, zu welchem der fragliche Zeuge ausgesagt hat (BGHSt 4, 130; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ; Meyer in Löwe-Rosenberg 23. Aufl. 1976 § 60 StPO RN 54).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen

    Einen Grundsatz, wonach insoweit eine Einschränkung gelte, weil die Betrauung mit der Aufgabe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durch den Präsidenten selbst erfolgen müsse, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; allgemein zur Möglichkeit, diese nicht an eine bestimmte Form gebundene Betrauung zugleich mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an den Angestellten zu verbinden, vgl. OLG Bremen StV 1984, 109; Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl., § 153 Rn. 22).
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