Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 03.11.1983

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1983 - 1 ObOWi 224/83   

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https://dejure.org/1983,3425
BayObLG, 28.10.1983 - 1 ObOWi 224/83 (https://dejure.org/1983,3425)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1983 - 1 ObOWi 224/83 (https://dejure.org/1983,3425)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 1 ObOWi 224/83 (https://dejure.org/1983,3425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung; Terminverlegung; Verspätung; Verteidiger; Verspätet; Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1984, 13
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Dabei ist ein solcher Anspruch auch im Bußgeldverfahren - und trotz § 228 Abs. 2 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler, OWiG 9. Aufl. § 71 Rn. 29 f; KK-Senge OWiG § 71 .Rn. 65; OLG Hamm VRS 74, 36 ; BayObLG VRS 66, 205 ) - keineswegs auf die Fälle notwendiger Verteidigung (§§ 140, 145 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG ) beschränkt.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.11.1983 - Ss 74/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4261
OLG Bremen, 03.11.1983 - Ss 74/83 (https://dejure.org/1983,4261)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.11.1983 - Ss 74/83 (https://dejure.org/1983,4261)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. November 1983 - Ss 74/83 (https://dejure.org/1983,4261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • StV 1984, 13
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Die Gegenansicht (OLG Bremen StV 1984, 13; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 140 Rn. 9; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 140 Rn. 24) geht demgegenüber davon aus, dass eine Zurlastlegung im Gesetzessinne bereits dann anzunehmen sei, wenn die nicht nur entfernte Möglichkeit besteht, dass die dem Gericht unterbreitete Tat als Verbrechen beurteilt werden wird.
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