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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1984 - 3 StR 487/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2432
BGH, 20.01.1984 - 3 StR 487/83 (https://dejure.org/1984,2432)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1984 - 3 StR 487/83 (https://dejure.org/1984,2432)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 3 StR 487/83 (https://dejure.org/1984,2432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Verlesung eines gynäkologischen Befundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 231
  • StV 1984, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 139/78
    Auszug aus BGH, 20.01.1984 - 3 StR 487/83
    Zwar sind von Selbstverwaltungskörperschaften getragene Krankenhäuser öffentliche Behörden im Sinne des § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72]).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1973 - 1 Ss 168/72

    Verurteilung wegen des Verbrechens der Notzucht; Zulässigkeit der Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1984 - 3 StR 487/83
    Zwar sind von Selbstverwaltungskörperschaften getragene Krankenhäuser öffentliche Behörden im Sinne des § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72]).
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Zwar ist das Zentralinstitut für seelische Gesundheit eine Landesstiftung des öffentlichen Rechts und damit eine öffentliche Behörde im Sinne dieser Vorschrift (BGH NStZ 1984, 231 m. w. Nachw.).

    Dies folgt schon daraus, daß Dr. B. das Gutachten ohne den Zusatz "in Vertretung" oder "im Auftrag" unterzeichnet hat (BGH NStZ 1984, 231; 1985, 36).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Abgesehen davon, daß es sich bei dem Schreiben des Direktors der Chirurgischen Klinik der Stadt W. um ein Gutachten einer öffentlichen Behörde handeln kann (vgl. BGH NStZ 1984, 231), war die Verlesung jedenfalls auch als ärztliches Attest über eine gefährliche Körperverletzung zulässig.
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 463/01

    Verfahrensrüge; Behördengutachten (unzulässige Verlesung eines ärztlichen

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Revision beanstandet mit der zu den §§ 250, 256 StPO erhobenen Verfahrensrüge zwar zu Recht die Verlesung des ärztlichen Untersuchungsberichts vom 9. Dezember 2000, da es sich bei diesem ersichtlich nicht um ein Behördengutachten im Sinne des § 256 Abs. 1 StPO handelt (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 231 und 1985, 36) und der Untersuchungsbericht auch nicht nach § 256 StPO als "ärztliches Attest" zum Nachweis des Vorwurfs der Vergewaltigung verlesen werden durfte (vgl. BGHSt 4, 155).
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83   

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https://dejure.org/1983,4362
BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83 (https://dejure.org/1983,4362)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1983 - 3 StR 484/83 (https://dejure.org/1983,4362)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 3 StR 484/83 (https://dejure.org/1983,4362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Schweigerecht - Spätere Aussage - Nachteilige Schlussfolgerung - Verwertung des Schweigens des Angeklagten als ein ihn belastendes Beweiszeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83
    Damit hat sie aus dem zulässigen Schweigen des Angeklagten eine diesem nachteilige Schlußfolgerung gezogen, die eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten darstellt, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281; BGH GA 1969, 307; BGH Strafverteidiger 1983, 321; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83
    Damit hat sie aus dem zulässigen Schweigen des Angeklagten eine diesem nachteilige Schlußfolgerung gezogen, die eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten darstellt, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281; BGH GA 1969, 307; BGH Strafverteidiger 1983, 321; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
  • BGH, 11.05.1983 - 2 StR 238/83

    Zulässigkeit des Ansehens der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83
    Damit hat sie aus dem zulässigen Schweigen des Angeklagten eine diesem nachteilige Schlußfolgerung gezogen, die eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten darstellt, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281; BGH GA 1969, 307; BGH Strafverteidiger 1983, 321; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1984 - 2 StR 598/83   

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https://dejure.org/1984,3282
BGH, 11.01.1984 - 2 StR 598/83 (https://dejure.org/1984,3282)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1984 - 2 StR 598/83 (https://dejure.org/1984,3282)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 2 StR 598/83 (https://dejure.org/1984,3282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Absoluter Revisionsgrund wegen irrtümlicher Falschberechnung einer Frist durch das Gericht

  • Wolters Kluwer

    Irrtümliche Falschberechnung der Frist, in der ein verkündetes Urteil zu den Akten gebracht werden muss

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2
    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 143
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88

    Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist

    Eine solche Berechnung der Frist nach § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 466; NStZ 1985, 184; BGH Beschluß vom 11. Januar 1984 - 2 StR 598/83) und wird auch im Schrifttum überwiegend gebilligt (Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 275 StPO Rdn. 11; Müller in KMR 7. Aufl., § 275 StPO Rdn. 22; Rieß NStZ 1987, 318).
  • BGH, 05.12.2006 - 4 StR 468/06

    Verspätete Urteilsabsetzung (irrtümliche Fristberechnung; rechtfertigende Gründe)

    Ein Irrtum bei der Fristberechnung stellt jedoch keinen die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstand dar (BGH StV 1984, 143; BGH bei Pfeiffer NStZ 1985, 207).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1983 - 5 StR 426/83   

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https://dejure.org/1983,10625
BGH, 20.09.1983 - 5 StR 426/83 (https://dejure.org/1983,10625)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1983 - 5 StR 426/83 (https://dejure.org/1983,10625)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1983 - 5 StR 426/83 (https://dejure.org/1983,10625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Fehlens von Rachegefühlen für das Vorliegen einer Falschbeschuldigung durch Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 143
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Das Fehlen entsprechender Motive führt zwar nicht per se zu der Annahme, die Angaben der Geschädigten seien glaubhaft (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.1983 - 5 StR 426/83, juris Rn. 1), diesem Umstand kommt jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung, insbesondere der Gesamtbetrachtung, Bedeutung zu (vgl. Bender/Nack/Treuer , a.a.O., Rn. 246 ff.).
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