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   BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83   

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BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83 (https://dejure.org/1983,940)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1983 - 2 StR 490/83 (https://dejure.org/1983,940)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 2 StR 490/83 (https://dejure.org/1983,940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung der Urteilsgründe - Ablehnung eines Antrages auf Zeugenvernehmung wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels und Prozessverschleppung - Würdigung einer späten Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 230
  • NStZ 1984, 236
  • StV 1984, 144
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77

    Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde -

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Da demzufolge das Urteil in der Form, wie es innerhalb der Frist des § 275 StPO zu den Akten gelangte, von der Unterschrift der Berichterstatterin nicht gedeckt war, diese auch die sachlich-inhaltlichen Abweichungen von ihrem Entwurf nicht gebilligt hat, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO gegeben (BGHSt 27, 334 [BGH 10.01.1978 - 2 StR 654/77]: BGH, Beschluß vom 7. Januar 1983 - 2 StR 778/82).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82).
  • BGH, 07.01.1983 - 2 StR 778/82

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Da demzufolge das Urteil in der Form, wie es innerhalb der Frist des § 275 StPO zu den Akten gelangte, von der Unterschrift der Berichterstatterin nicht gedeckt war, diese auch die sachlich-inhaltlichen Abweichungen von ihrem Entwurf nicht gebilligt hat, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO gegeben (BGHSt 27, 334 [BGH 10.01.1978 - 2 StR 654/77]: BGH, Beschluß vom 7. Januar 1983 - 2 StR 778/82).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
    Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Zudem hat sich das Gericht auch selbst mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die gegen eine Verschleppungsabsicht sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81 -, NStZ 1982, S. 291 ; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83 -, NStZ 1984, S. 230).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Hierüber hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; 23, 265; Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Hiergegen könnte sprechen, dass der einen Beweisantrag voraussetzende Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2, § 245 Abs. 2 Satz 3 StPO) nur Anwendung findet, wenn der Antragsteller um die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung weiß (vgl. BGHSt 21, 118; 29, 149, 151; BGH NStZ 1984, 230; 1986, 519; 1998, 207), und es daher nicht stimmig erscheint, dass einem Beweisbegehren schon dann der Charakter eines Beweisantrags ermangeln soll, wenn zwar nach der sonstigen Beweislage und auch einer etwaigen Begründung des Antragstellers für sein Begehren nichts für die Richtigkeit seiner Behauptung spricht, ihm jedoch nach den Umständen nicht argumentativ belegt werden kann, dass er die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung kennt.
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Dabei ist zu beachten, daß der späte Zeitpunkt der Antragstellung für sich allein kein ausreichendes Anzeichen für ein Bewußtsein des Antragstellers von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung ist (vgl. § 246 StPO; BGH NStZ 1984, 230; 1982, 41).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    (BGHSt 21, 118 = NJW 1966, 2174; BGH GA 1968, 19; BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391 = StV 1982, 405; BGH NStZ 1984, 230 = StV 1984, 144 [145]; OLG Karlsruhe Justiz 1976, 440; OLG Hamburg VRS 56, 457; OLG Schlesweig StV 1985, 225; SenE v. 18.05.1992 - 1 Ss 214/92 - = NStZ 1983, 90 m. Anm. Dünnebier).

    Allein aus der - hier nicht weiter begründeten - "verspäteten" Stellung eines Beweisantrags allein kann indessen die ausschließliche Verschleppungsabsicht nicht hergeleitet werden (BGHSt 21, 118 [123] = NJW 1966, 2174 [2176]; BGH NStZ 1984, 230 = StV 1984, 144 [145]; OLG Schleswig StV 1985, 225; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 645; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 68; Sarstedt/Hamm a.a.O. Rdnr. 645).

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auch formelle Mängel des Beschlusses, durch den das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, rügt und insbesondere einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend macht, ist dies für die nach Beschwerdegrundsätzen zu treffende Entscheidung des Senats, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.), rechtlich ohne Belang.
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Er hat vielmehr nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die fehlerhafte Verwerfung des Ablehnungsgesuchs nach § 26 a StPO führt allerdings noch nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, da das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden muß, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 23, 265; BH NStZ 1984, 230; NJW 1985, 243, 244; BayObLG VRS 44, 206, 208; SenE vom 29.05.1990 - SS. 551/89; KK-Pikart, StPO, 2. Aufl., § 338, RNr. 59; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 338 RNr. 65; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 338 RNr. 28).
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Wegen Prozeßverschleppung (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung objektiv geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern, sie außerdem nach Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391; NStZ 1982, 291; NStZ 1984, 230 = Strafverteidiger 1984, 144; NStZ 1984, 466 = Strafverteidiger 1984, 494; SenE NStZ 1983, 90, SenE vom 30. August 1985 - Ss 490/85, vom 16. Juli 1985 - Ss 363/85 - und vom 15. März 1985 - Ss 66/85 -).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 3 Ss 311/00
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90

    Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

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