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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83   

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https://dejure.org/1983,4798
BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83 (https://dejure.org/1983,4798)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1983 - 2 StR 549/83 (https://dejure.org/1983,4798)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1983 - 2 StR 549/83 (https://dejure.org/1983,4798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung des Regelstrafrahmens - Schuldhaftes Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79

    Rüge der Herbeiführung eines Geständnisses aufgrund unzulässiger polizeilicher

    Auszug aus BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 16.09.1980 - 2 StR 496/80

    Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung von Tatbestandsmerkmalen

    Auszug aus BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
    In der strafschärfenden Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Verurteilung wegen vollendeter Tötung liegt deshalb ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluß vom 16. September 1980 - 2 StR 496/80).
  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 622/81

    Besondere Bestrafung der Versuchshandlungen bei Tatvollendung im Falle

    Auszug aus BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1983 - 2 StR 717/83   

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https://dejure.org/1983,4965
BGH, 25.11.1983 - 2 StR 717/83 (https://dejure.org/1983,4965)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1983 - 2 StR 717/83 (https://dejure.org/1983,4965)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83 (https://dejure.org/1983,4965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Missachtung einer Haftpsychose bei der Strafzumessung - Angeklagter - Haftpsychose - Besondere Haftempfindlichkeit - Strafzumessungserwägungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

    Der neu entscheidende Tatrichter wird sich bei der Strafzumessung auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der an multipler Sklerose erkrankte Angeklagte durch den Vollzug der Freiheitsstrafe besondere Nachteile erleidet, welche die Wirkung der Strafe verstärken und deshalb eine geringere als die sonst angemessene Strafe genügen lassen, um einen gerechten Schuldausgleich herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81- und Beschluß vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1983 - 2 StR 776/83   

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https://dejure.org/1983,5677
BGH, 16.12.1983 - 2 StR 776/83 (https://dejure.org/1983,5677)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1983 - 2 StR 776/83 (https://dejure.org/1983,5677)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 776/83 (https://dejure.org/1983,5677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pauschale Feststellungen zu den Vorstrafen - Einbeziehung der Vorverurteilungen in der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95
    Es ist anerkannt, daß der Tatrichter die Vorstrafen in der Regel zu erörtern und im einzelnen darzutun hat, weshalb sie im konkreten Fall straferschwerend wirken (vgl. BGH StV 1984, 151; …
  • BayObLG, 06.10.1995 - 4St RR 201/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang

    Denn Vorstrafen dürfen bei der Strafbemessung nur dann zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden, wenn sie die Vorwerfbarkeit der Tathandlung erhöhen, wenn also das Handeln trotz früherer eindringlicher Mahnungen eine verstärkte und hartnäckige Auflehnung gegen die Rechtsordnung erkennen läßt (BGH StV 1984, 151; BayObLG MDR 1976, 598; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rn. 24a).
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