Rechtsprechung
BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht - Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 157
- BB 1984, 2041
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Danach kann der Angeklagte B. vor Beendigung der ersten Betrugstat einen sich auf die zweite erstreckenden Gesamtvorsatz gefaßt und diesen vor Beendigung der zweiten Tat auf die übrigen Küchenbestellungen erweitert haben, so daß sich alle betrügerischen Handlungen als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64];… 23, 33, 35 und ständige Rechtsprechung, vgl. die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. vor § 52 Rdn. 26; Dallinger, MDR 1966, 198). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Danach kann der Angeklagte B. vor Beendigung der ersten Betrugstat einen sich auf die zweite erstreckenden Gesamtvorsatz gefaßt und diesen vor Beendigung der zweiten Tat auf die übrigen Küchenbestellungen erweitert haben, so daß sich alle betrügerischen Handlungen als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35 und ständige Rechtsprechung, vgl. die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. vor § 52 Rdn. 26; Dallinger, MDR 1966, 198). - BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Allerdings können Beihilfehandlungen und Täterhandlungen nicht miteinander in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGHSt 23, 203, 206; BGH bei Holtz MDR 1981, 629 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung - Täuschung …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48). - BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48). - BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83
Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution, …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Einer Erörterung weiterer Unklarheiten - einschließlich der unübersichtlichen Gliederung des Urteils (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83;… Hürxthal in KK StPO § 267 Rdn. 8 mit zusätzlichen Rechtsprechungsnachweisen) - bedarf es danach nicht. - BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83
Strafschärfung auf Grund des Grundsatzes der Generalprävention - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang generalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürfen, weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf seine in NStZ 1982, 463 und 1983, 501 veröffentlichten Entscheidungen hin. - RG, 12.07.1910 - V 463/10
1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu …
Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48).
- BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Ein Gesamtvorsatz liegt auch dann vor, wenn der Täter bis zur Beendigung der ersten Tat seinen Vorsatz auf weitere Handlungen ausdehnt (BGHSt 23, 33; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 437/83;Beschluß vom 17. Februar 1984 - 2 StR 866/83;Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83). - BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Konkursantragspflicht wegen Überschuldung
Deshalb ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BGH (…BGH, GA 1959, 87; BGHSt 15, 306 (309); BGH, NStZ 1981, 353 ; BGH, Urt. v. 18.1.1984 - 2 StR 437/83) daran festzuhalten, daß die Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrages nur für den Fall unter Strafe gestellt ist, daß sich die Überschuldung bei der Aufstellung einer Bilanz ergibt.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 5 Ss 484/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 157
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02
Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig
Die Urteilsgründe müssen eine Ermessungsüberprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen, indem sie die konkreten tatsächlichen Grundlagen der Schätzung ausreichend darlegen (vgl. BGH NJW 1976, 634, 635; Beschl. vom 15. September 1987 - 1 StR 442/87; NJW 1993, 408, 409; OLG Frankfurt StV 1984, 157; OLG Celle NJW 1984, 185, 186; OLG Düsseldorf StV 1997, 460 und NStZ 1998, 464).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.09.1983 - 1 Ss 68/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 157
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.09.1983 - 2 Ss 68/83 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatbegehung; Intensive Beeinflussung durch V-Mann; Formelhafte Wendung; Strafmilderungsgründe; Ausnahmecharakter der Tat; Versagung der Strafaussetzung
Papierfundstellen
- StV 1984, 157
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1983 - 2 Ss 68/83
In Entscheidungen aus jüngster Zeit wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, daß die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt sei, sondern (wenigstens) Milderungsgründe voraussetze, die im Vergleich mit "gewöhnlichen", "allgemeinen", "durchschnittlichen" und "einfachen" Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind, so daß sie eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als dem allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen ließe (vgl. z.B. BGHSt 29, 270; BGH NStZ 1982, 114, 286; BGH StV 1982, 72, 419). - BGH, 20.10.1981 - 1 StR 633/81
Unzureichende Substantiierung Nichtgewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1983 - 2 Ss 68/83
In Entscheidungen aus jüngster Zeit wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, daß die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt sei, sondern (wenigstens) Milderungsgründe voraussetze, die im Vergleich mit "gewöhnlichen", "allgemeinen", "durchschnittlichen" und "einfachen" Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind, so daß sie eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als dem allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen ließe (vgl. z.B. BGHSt 29, 270; BGH NStZ 1982, 114, 286; BGH StV 1982, 72, 419).