Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83   

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https://dejure.org/1983,891
BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB 1975 § 265 Abs. 1; FBUB § 1; FBUB § 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Versicherungsbetruges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 265 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 137
  • NJW 1984, 443
  • MDR 1984, 246
  • NStZ 1984, 118 (Ls.)
  • StV 1984, 204
  • VersR 1984, 429
  • JR 1984, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).

    Eine Abweichung liegt nicht etwa darin, daß sie es genügen läßt, wenn der Täter die versicherte Sache in Brand setzt, um durch Täuschung des Versicherers einen an andern Gegenständen entstehenden Schaden geltend zu machen, für den jener auf Grund desselben Versicherungsvertrags und Versicherungsfalles Deckung zu gewähren hat (BGHSt 6, 251, 257).

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

    Dies würde auf die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zutreffen (BGHSt 32, 137); ob sich der Tatrichter dessen bewußt war, wird aus dem Urteil nicht deutlich.
  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 118/88

    Erfassung des verkohlten Teppichbodenbelags durch die Inventarversicherung

    Zwar sind zahlreiche sonstige aus Kunststoff bestehende Einrichtungsgegenstände infolge der starken Hitzeeinwirkung geschmolzen (UA S. 9); es ist aber keine dieser von der Inventarversicherung erfaßten Sachen selbst in Brand gesetzt worden, wie es § 265 StGB für den vollendeten Versicherungsbetrug voraussetzt (vgl. BGHSt 32, 137, 138; BGH Beschluß vom 13. Januar 1970 - 1 StR 530/69; RG JW 1933, 779 Nr. 12).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84

    Versicherungsmissbrauch bei in Brand setzen nicht vom Versicherungsvertrag

    Die Strafkammer hat nicht verkannt, daß § 265 StGB die Absicht voraussetzt, betrügerisch eine Versicherungsleistung zu erlangen, die dem durch die Feuerversicherung abgedeckten Risiko entspricht (BGHSt 32, 137; 25, 261).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-)

    Da der Angeklagte nach der Überzeugung der Strafkammer auch den Schaden an der Betriebseinrichtung nicht vorsätzlich verursacht hat (UA Bl. 68) - und die Herbeiführung des Betriebsunterbrechungsschadens schon gar nicht von der Vorschrift erfaßt wird (BGHSt 32, 137, 139) - ist seine Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs auf der Grundlage der bisherigen Urteilsfeststellungen nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 15.06.1960 - 2 StR 244/60

    Vorliegen von Verfahrensfehlern - Verurteilung wegen Straftaten gegen die

    Er hat somit die übrigen Verbrechen und Vergehen nur unter Ausnutzung der durch die Verbringung der Mädchen nach W. geschaffenen Lage begangen, so daß die verschiedenen Taten sowohl gegenüber der Entführung wie auch untereinander rechtlich selbständige Handlungen bilden (vgl. insbesondere BGHSt 32, 137).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1984 - 3 StR 423/83   

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https://dejure.org/1984,5362
BGH, 01.02.1984 - 3 StR 423/83 (https://dejure.org/1984,5362)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1984 - 3 StR 423/83 (https://dejure.org/1984,5362)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1984 - 3 StR 423/83 (https://dejure.org/1984,5362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriffsbestimmung des "Einsteigens in einen umschlossenen Raum" - Einstieg durch eine vorhandene Lücke bei einem umschlossenen Raum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 3 StR 423/83
    Dieses Regelbeispiel verwirklicht ein Täter nicht, der den umschlossenen Raum durch eine vorhandene Lücke betritt, ohne dabei Schwierigkeiten überwinden zu müssen, insbesondere ohne die Umfriedung auch nur teilweise zu übersteigen oder unter ihr durchzukriechen oder sie mit Gewaltanwendung beiseite zu drücken (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 810 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Soweit in einer Reihe von Entscheidungen das Erfordernis des Betretens durch eine hierfür nicht bestimmte Öffnung keine ausdrückliche Erwähnung fand (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252, 2253; Beschlüsse vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris; vom 1. Februar 1984 - 3 StR 423/83, StV 1984, 204), war dies lediglich dem Umstand geschuldet, dass bereits die weitere Voraussetzung der Überwindung von Hindernissen nicht erfüllt war.

    Diese müssen sich ihrerseits aus der Eigenart des Gebäudes oder der Umfriedung des umschlossenen Raumes ergeben (BGH, Urteil vom 13 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; Beschluss vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68); Schwierigkeiten allein beim Schaffen der Zugangsmöglichkeit genügen nicht (ausdrücklich RG, Urteil vom 21. Januar 1886 - Rep. 38/86, RGSt 13, 257, 258; siehe auch BGH, Beschluss vom 1. Februar 1984 - 3 StR 423/83, StV 1984, 204; unklar: BGH, Urteil vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144).

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Bei der Überwindung eines Zaunes ist nach der Rechtsprechung des´Bundesgerichtshofs hierfür aber erforderlich, daß der Zaun tatsächlich ein Hindernis bildet, das es Unbefugten nicht unerheblich erschwert, auf das von dem Zaun umgebene Grundstück zu gelangen (BGH StV 1984, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99

    Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des

    Erforderlich wäre aber auch hier, daß der Zaun tatsächlich ein Hindernis bildete, das es Unbefugten nicht unerheblich erschwert, auf das vom Zaun umgebene Grundstück zu gelangen (BGH StV 1984, 204).
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