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   BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83   

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https://dejure.org/1983,2190
BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83 (https://dejure.org/1983,2190)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 4 StR 250/83 (https://dejure.org/1983,2190)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 4 StR 250/83 (https://dejure.org/1983,2190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen bei Vorliegen einer Garantenstellung aus Ingerenz - Sofortiges Ergreifen von Maßnahmen bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes - Willentliches Unterlassen von Hilfsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1984, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83
    Nur dann ist das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich (vgl. BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; Dreher/Tröndle, § 13 StGB Rdn. 14 ff m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83
    Da die Strafkammer es somit ausdrücklich offengelassen hat, auf welche Art und Weise der Angeklagte den Inhalt des Containers in Brand gesetzt hat, mußte sie nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigsten Geschehensablauf, nämlich einer zunächst unwissentlichen Inbrandsetzung (Zigarettenzündung) und einem anschließenden willentlichen Unterlassen von Hilfsmaßnahmen ausgehen (vgl. § 13 Abs. 2 StGB; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 1 StGB Rdn. 97 a; BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg ausgeblieben wäre, dieser also entfiele, wenn jene hinzugedacht würde (st. Rspr., so in jüngster Zeit BGH StV 1984, 247f; BGH NStZ 1985, 26f; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität, Pflichtwidrigkeit 2 m.w.N.; Lackner, StGB 18. Aufl. vor § 13 Anm. III 1 c bb; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 13 Rdn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 15).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Das vorsätzliche Unterlassen von Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Tat strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen den Erfolg hätte verhindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGH StV 1984, 247 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

    Das vorsätzliche Unterlassen solcher Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Brandstiftung strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen die Ausbreitung des Brandes tatsächlich hätte verhindern und so den Schaden hätte mindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGH StV 1984, 247, 248 m. w. Nachw.).
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