Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84   

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https://dejure.org/1984,2087
BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2087)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1984 - 4 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2087)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus - Abgrenzung des unerlaubten Handeltreibens mit und unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84
    Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. BGH-Rechtspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147/148 m.w.N.).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei ist ohne Belang, ob sich Ru. und die beiden Angeklagten durch die Rückabwicklung wegen Abgabe bzw. Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar gemacht hätten (ablehnend Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 646 und 726 unter Berufung auf BGHSt 37, 147, 149; BGH StV 1984, 248).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

    Abgabe und Veräußerung kommen daher nicht in Betracht, wenn der Empfänger des Betäubungsmittels schon als Mittäter am Erwerb beteiligt war (vgl. auch BGH StV 1984, 248).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Genügend ist dabei die Gewinnerwartung (Absicht der Gewinnerzielung), auf eine tatsächliche Gewinnerzielung kommt es nicht an (BGH StV 1984, 248 ; Körner Rdn. 111 zu § 29 BtMG ).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Nur wenn der Täter in der Absicht handelt, das Betäubungsmittel ganz oder teilweise mit Gewinn oder gegen einen sonstigen Vorteil weiterzuveräußern, erfüllt er den Tatbestand (BGH, Beschluß vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84 = StV 1984, 248).
  • BGH, 28.02.1992 - 2 StR 501/91

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Tätigkeit des

    Durch ihn muß der Täter einen Vorteil erlangen wollen (vgl. BGH StV 1985, 235; StV 1984, 248).
  • BGH, 10.10.1989 - 5 StR 443/89

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nur dann läge Handeltreiben vor (BGHSt 28, 308, 309; 31, 145, 147/148; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 111); der Vorteil eines günstigeren Preises beim Einkauf größerer Mengen für den Eigenbedarf mehrerer Drogenkonsumenten genügt jedenfalls nicht (BGH in StV 1984, 248; 1985, 235; vgl. auch Körner a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85

    Voraussetzungen für den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit

    Weder der Vorteil O., über den Erwerb einer größeren Menge einen besonders günstigen Einkaufspreis auch für das zum Eigenkonsum bestimmte Rauschgift zu erzielen (BGH Strafverteidiger 1984, 248) noch die Erwartung V., aus der - nicht zum gewinnbringenden Absatz bestimmten - Gesamtmenge des Rauschgifts einen Anteil zum eigenen Verbrauch zu erhalten, begründet die für das Handeltreiben erforderliche Eigennützigkeit.
  • OLG Köln, 18.05.1988 - Ss 245/88
    Unter Handeltreiben sind nach ständiger Rechtsprechung alle eigennützigen Bemühungen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichcn oder zu fördern, selbst wenn es sich nur um eine einmalige oder lediglich vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. z. B. BGH NStZ 1983, 124 ; StV 1984, 248 ; Körner BtMG § 29 Rdnr. 65 m.w.N.; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty Btm-Recht § 29 Rdnr. 55; Endriß/Malek Btm-Strafrecht Rdnr. 59).
  • BGH, 27.09.1984 - 1 StR 538/84

    Rechtsirrige Annahme des tateinheitlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich nicht, daß der Angeklagte schon bei den Einkäufen in Amsterdam jeweils zugleich in Vorteilsabsicht gehandelt oder sonst eigennützigen Umsatz getätigt hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84 -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.02.1984 - 1 Ss 596/83   

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https://dejure.org/1984,5058
OLG Frankfurt, 03.02.1984 - 1 Ss 596/83 (https://dejure.org/1984,5058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.1984 - 1 Ss 596/83 (https://dejure.org/1984,5058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 1 Ss 596/83 (https://dejure.org/1984,5058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • LG Potsdam, 23.03.2009 - 27 Ns 114/07

    Strafbarkeit der Wegnahme eines sog. "Anti-Schals" eines gegnerischen

    Der auf Hass oder Rachegefühlen beruhende Schädigungswille gegen ein Opfer begründet beim Täter noch keine Zueignungsabsicht (BGH MDR 1985, 155; OLG Frankfurt am Main, StV 1984, 248; BayObLG, …
  • BayObLG, 07.02.1992 - RReg. 2 St 248/91

    Täter; Rausch; Lokal; Verweis; Ärger; Fahrrad; Abgesperrt; Mitnahme; Wegwerfen;

    Wer nämlich nur aus Wut eine Sache wegnimmt, um durch ihren Entzug den Eigentümer zu ärgern, will regelmäßig gerade nicht den wirtschaftlichen Wert der Sache seinem Vermögen zuführen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 810; OLG Frankfurt StV 1984, 248 ).
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