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   BGH, 07.02.1984 - 3 StR 395/83   

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https://dejure.org/1984,4641
BGH, 07.02.1984 - 3 StR 395/83 (https://dejure.org/1984,4641)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1984 - 3 StR 395/83 (https://dejure.org/1984,4641)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - 3 StR 395/83 (https://dejure.org/1984,4641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tat - Schädliche Neigung - Jugendlicher - Gesamtschau - Ausführung - Persönlichkeitsmangel

Papierfundstellen

  • StV 1984, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Dies läßt das Amtsgericht ebenso unberücksichtigt wie den Umstand, daß es einen minder schweren Fall angenommen hat (vgl. dazu BGH StV 1984, 253) und daß der Tatbeitrag des Angeklagten verhältnismäßig gering war (vgl. dazu BGH StV 1993, 531).
  • BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84

    Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu

    Die Feststellung läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter treffen (vgl. BGHSt 16, 261, 262; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83 - und 30. März 1984 - 3 StR 95/84).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
  • BGH, 30.03.1984 - 3 StR 95/84

    Prüfung der Frage der Strafaussetzung - Begründung der Annahme schädlicher

    Hierzu hätte sie näher auf seine Persönlichkeit eingehen müssen, wie der Generalbundesanwalt in der Zuschrift an den Senat ausgeführt hat (vgl. ferner Senatsbeschluß vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83 - in der Strafsache gegen Faßbender u.a. - 12 KLs 11 Js 1815/82 StA Mönchengladbach).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von

    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
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