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Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83   

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https://dejure.org/1984,1814
BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83 (https://dejure.org/1984,1814)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1984 - 2 StR 731/83 (https://dejure.org/1984,1814)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 2 StR 731/83 (https://dejure.org/1984,1814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 31 Nr. 1; StGB § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Aufdeckung der Tat

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 319
  • StV 1984, 28
  • StV 1984, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83
    Die freiwillige Offenbarung für sich allein eröffnet nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift - anders als das ernsthafte Bemühen nach der ausdrücklichen Regelung des § 129 a Abs. 6 Nr. 1 StGB - die Milderungsmöglichkeit nicht (BGHST 31, 163; BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83
    Das genannte Merkmal ist vielmehr schon dann erfüllt, wenn der Flugreisende, wie es bei einer Zwischenlandung dem Regelfall entspricht, das Reisegepäck auf Verlangen ohne Schwierigkeit herausbekommen kann (BGHSt 31, 374 ).
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83
    Die freiwillige Offenbarung für sich allein eröffnet nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift - anders als das ernsthafte Bemühen nach der ausdrücklichen Regelung des § 129 a Abs. 6 Nr. 1 StGB - die Milderungsmöglichkeit nicht (BGHST 31, 163; BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.12.1983 - 2 Ss 490/83   

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https://dejure.org/1983,3151
OLG Koblenz, 23.12.1983 - 2 Ss 490/83 (https://dejure.org/1983,3151)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.1983 - 2 Ss 490/83 (https://dejure.org/1983,3151)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 1983 - 2 Ss 490/83 (https://dejure.org/1983,3151)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 287
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Die Zueignung der sicherungsübereigneten Geräte kann freilich nicht bereits darin gesehen werden, daß der Angeklagte sie auf Verlangen der Sparkasse, die ihr Sicherungsgut verwerten wollte, nicht herausgab; denn das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287).
  • LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich

    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus, genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577).

    Da gerade ein Unterlassen außer auf einem Zueignungswillen auch auf den verschiedensten anderen Gründen beruhen kann, muss bei Unterlassungen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, ob aus dem Verhalten der Schluss auf einen Zueignungswillen gezogen werden kann (vgl. OLG Koblenz StV 1984, 287, 288 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1989 - 2 Ss 327/89
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Mieter durch ein über das bloße Unterlassen der Rückgabe des Fahrzeugs hinausgehendes Verhalten seinen Zueignungswillen manifestiert (vgl. BGHSt 34, 312; OLG Koblenz, StV 84, 287; OLG Braunschweig, OLGSt (neu), § 246 Nr. 1; LK-Ruß, StGB , 10. Aufl., § 246 Rn. 20).
  • LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten

    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).

    Da gerade ein Unterlassen außer auf einem Zueignungswillen auch auf den verschiedensten anderen Gründen beruhen kann, muss bei Unterlassungen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, ob aus dem Verhalten der Schluss auf einen Zueignungswillen gezogen werden kann (vgl. OLG Koblenz StV 1984, 287, 288 m.w.N.).

  • OLG Celle, 26.04.2002 - 2 Ws 94/02

    Klageerzwingungsantrag ; Unterschlagung; Anweisung zur Aufnahme der Ermittlungen;

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Zueignungswille durch ein über das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe hinausgehendes Verhalten manifestiert wird, welches den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gegenstand unter Ausschluss des Eigentümers dem eigenen Vermögen einverleibt werden soll (vgl. BGHSt 34, 309, 311 ff; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Düsseldorf StV 1990, 164; OLG Hamm wistra 1999, 112; LK-Ruß, StGB, 11. Aufl. § 246 Rdn. 20 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1998 - 2 Ss 33/98

    Unterschlagung durch Nichtweiterleitung vereinnahmter Versicherungsprämien

    In einem solchen Verhalten des VV manifestiert sich der Zueignungswille nicht in einer Unterlassung, sondern in einem positiven Tun (unter Bezugnahme auf BGHSt 34, 309, 312; OLG Koblenz StV 84, 287, 288).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1984 - 2 StR 134/84   

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https://dejure.org/1984,2033
BGH, 11.04.1984 - 2 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2033)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - 2 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2033)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erlangung des Vorteils des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) durch Benennung von Mittätern oder Gehilfen und Ermöglichung der Aufdeckung derer Tatbeteiligung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 414
  • StV 1984, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Das ist einerseits nicht bereits dann der Fall, wenn der Täter Personen benennt, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter in Frage kommen (BGHSt 31, 163, 166); andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß die vom Offenbarenden Genannten bereits auf Grund seiner Angaben verurteilt wurden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Wenn der Angeklagte mit seiner Handelstätigkeit im Zusammenhang stehende Bezugsquellen, Vertriebswege, Mittäter usw. aufgedeckt haben sollte, müßte die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht ohne weiteres daran scheitern, daß andere aufgedeckte strafbare Handlungen als rechtlich selbständig zu werten sind, aus dem Verfahren ausgeschieden oder gar ohne Beteiligung des Angeklagten begangen wurden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84 - sowie die Vorschrift des § 31 Nr. 2 BtMG , die ebenfalls nicht auf den rechtlichen Zusammenhang mit der festgestellten Tat abstellt).
  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

    Wenn der Angeklagte mit seiner Handelstätigkeit im Zusammenhang stehende Bezugsquellen, Vertriebswege, Mittäter usw. aufgedeckt haben sollte, müßte die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht ohne weiteres daran scheitern, daß andere aufgedeckte strafbare Handlungen als rechtlich selbständig zu werten sind, aus dem Verfahren ausgeschieden oder gar ohne Beteiligung des Angeklagten begangen wurden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84 - sowie die Vorschrift des § 31 Nr. 2 BtMG, die ebenfalls nicht auf den rechtlichen Zusammenhang mit der festgestellten Tat abstellt).
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

    Es genügt, wenn er einen Beitrag dazu leistet, daß weitere Mittäter oder Gehilfen überhaupt erst ermittelt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 414 = StV 1984, 287 ; BGH StV 1983, 281 = NStZ 1983, 416 = MDR 1983, 923; BGH StV 1984, 75 ; OLG Hamm NStZ 1984, 79 ; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 31 Rdn. 19; StV 1984, 217 [219]; Weider NStZ 1984, 391 [395]; 1985, 481).
  • BGH, 18.06.1985 - 5 StR 334/85

    Tataufdeckung - Tatbeteiligung - Strafzumessung

    Ein Angeklagter kann jedoch den Vorteil des § 31 BtMG nicht nur erlangen, wenn er wesentlich dazu beiträgt, daß Teile der Tat aufgedeckt werden, an denen er selbst nicht in strafbarer Weise beteiligt war, sondern gerade auch dann, wenn er Mittäter oder Gehilfen (Lieferanten und Abnehmer) benennt und die Aufdeckung deren Tatbeteiligung ermöglicht (BGH NStZ 84, 414).
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