Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.05.1983 | OLG Frankfurt, 07.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1599
BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83 (https://dejure.org/1983,1599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 18 Abs. 1 S. 3; StGB § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 75
  • StV 1984, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95

    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht

    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auch bei der Zumessung von Jugendstrafe wirkt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB strafmildernd (BGH StV 1984, 30; 1989, 545).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des

    Der Tatrichter hat ausgeführt: "Daß nach allgemeinem Strafrecht Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen ist, war lediglich bei der Bewertung des Tatunrechts mit zu berücksichtigen und wurde beachtet." Der Senat besorgt nicht, der Tatrichter könne nicht bedacht haben, daß nach allgemeinem Strafrecht eine Milderungsmöglichkeit nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eröffnet war (BGH aaO; BGH StV 1984, 30; vgl. BGH NStZ 1986, 71).
  • OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93

    Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen

    Bei einer Anwendung des § 21 StGB, die trotz § 18 Abs. 1 S. 3 JGG in Betracht kommt (BGH MDR 82, 972; NStZ 84, 75), hätte sich das Kreisgericht aber mit der Frage befassen müssen, ob es nicht zugunsten des Angeklagten die Rechtsfolgen nach § 49 Abs. 1 StGB mildert.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

    Mit der naheliegenden Frage, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten - wie bei der Nichtrevidentin T. - 9 gemäß § 21 StGB erheblich vermindert war, was bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern schon bei einem BAK-Wert unter 2, 0 Promille der Fall sein kann (vgl. BGH NStZ 1984, 75), hat sich der Tatrichter aber nicht auseinandergesetzt.
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters

    Voraussetzung für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ist, daß der Täter den Erfolgseintritt tatsächlich erkennt oder jedoch für möglich hält (BGH JZ 1981, 35; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83   

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https://dejure.org/1983,5394
BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei der ersten Straftat - Bedeutung bereits vor einer Straftat entwickelter Persönlichkeitsmängel im Rahmen der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    In einem solchen Fall darf regelmäßig auf die Feststellung schon vor der Tat entwickelter Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß weitere Taten begangen werden, nicht verzichtet werden (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zudem wird aus den Strafzumessungserwägungen nicht deutlich, ob die von der Jugendkammer angenommenen schädlichen Neigungen nach Auffassung der Jugendkammer nur zum Zeitpunkt der Tat oder noch, wie nach § 17 JGG erforderlich, im Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden waren (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 14.05.1980 - 2 StR 233/80

    Begriff der schädlichen Neigungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zudem wird aus den Strafzumessungserwägungen nicht deutlich, ob die von der Jugendkammer angenommenen schädlichen Neigungen nach Auffassung der Jugendkammer nur zum Zeitpunkt der Tat oder noch, wie nach § 17 JGG erforderlich, im Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden waren (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zu der vom Landgericht verneinten Frage, ob bei den Angeklagten besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit vorgelegen hätten (§ 21 Abs. 2 JGG), wird auf BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] hingewiesen.
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).

    Die Aufhebung ist gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten S. zu erstrecken, dessen Strafausspruch vom gleichen Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Beschl. v. 30.5.1983 - 3 StR 142/83).

  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 181/13

    Offenbar irrtümliche Verurteilung wegen mehrerer Taten

    Der Senat vermag jedoch nicht auszuschließen, dass durch die Annahme beider Alternativen des § 17 Abs. 2 JGG die Höhe der erkannten Jugendstrafe beeinflusst wurde, weshalb der Strafausspruch insgesamt aufzuheben war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83, juris Rn. 2).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Die Aufhebung muß sich auch auf den Mitangeklagten K. erstrecken (vgl. BGH GA 1986, 370; BGH, Beschl. v. 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 -).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von

    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 270/85

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei -

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei einer Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände zu einem geringeren Strafmaß gelangt wäre (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 26; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 und vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.06.1983 - 2 Ws 134/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1441
OLG Frankfurt, 07.06.1983 - 2 Ws 134/83 (https://dejure.org/1983,1441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.1983 - 2 Ws 134/83 (https://dejure.org/1983,1441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 2 Ws 134/83 (https://dejure.org/1983,1441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 76
  • NStZ 1984, 138
  • StV 1984, 30
  • Rpfleger 1984, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88

    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

    Zwar wird in der Rechtsprechung (z.B. OLG Frankfurt NStZ 1984, 138; OLG Oldenburg bei Böhm NStZ 1984, 447; LG Münster NStZ 1983, 138) und der Literatur (etwa Brunner 8. Aufl. § 74 JGG Rdn. 7 f.; Eisenberg 3. Aufl. § 74 JGG Rdn. 15; Ostendorf § 74 JGG Rdn. 10; Mellinghoff NStZ 1982, 405) die Auffassung vertreten, auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten könnten nach § 74 JGG der Staatskasse auferlegt werden.

    Diese Ansicht ist jedoch mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (so auch u.a. KG JR 1983, 37; OLG München NStZ 1984, 138; LG Frankfurt RPfleger 1977, 64; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 465 StPO Rdn. 1; Schikora/Schimansky in KK 2. Aufl. § 465 StPO Rdn. 4; Waldschmidt NStZ 1984, 138).

    Angesichts dieser eindeutigen Gesetzeslage können Erwägungen des Inhalts, dem "dem gesamten Jugendstrafrecht innewohnenden Erziehungszweck" könne es entsprechen, der Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des jugendlichen Angeklagten aufzuerlegen (OLG Frankfurt NStZ 1984, 138), nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

    Es ist aber auch durchaus zweifelhaft, ob es aus erzieherischen Gründen gerechtfertigt sein kann, den verurteilten Angeklagten "von selbst gewählten Auslagen zu entschulden" (OLG München NStZ 1984, 138).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Insoweit hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon Blutalkoholwerte unter 2 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (BGH StV 1984, 30; 1992, 432; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92

    Schuldfähigkeit - Blutalkohol - BAK - Schuldunfähigkeit -

    Für die erneute Hauptverhandlung wird sich empfehlen, zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen Sachverständigen hinzuzuziehen, da gerade bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch der Reifegrad und die Alkoholgewöhnung für die Wirkung des Alkohols von Bedeutung sein können (vgl. BGH StV 1984, 30).
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