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   BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84   

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https://dejure.org/1984,644
BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,644)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1984 - 1 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,644)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen Handlungen für die Annahme einer sexuellen Nötigung - Einsetzen eines Nötigungsmittels zum Zwecke der sexuellen Nötigung im Sinne des § 178 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme einer Drohung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1632
  • MDR 1984, 596
  • StV 1984, 330
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    "Drohen" kann der Täter nicht nur mit unmißverständlichen Worten oder Gesten, sondern auch durch schlüssige Handlungen (BGHSt 7, 252, 253) [BGH 17.03.1955 - 4 StR 8/55].
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Da der Täter im Falle des § 178 Abs. 1 StGB das Nötigungsmittel zum Zwecke der sexuellen Nötigung einsetzen muß, genügt es nicht, wenn er eine mit anderer Zielrichtung oder ohne ein bestimmtes Motiv durch Nötigung geschaffene, psychisch fortwirkende Zwangslage zur Tatbegehung ausnutzt , ohne daß eine andauernde Zwangs ausübung vorliegt (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76 - undvom 27. Mai 1982 - 4 StR 181/82 - bei Holtz MDR 1982, 810 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]/811 sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 16).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Da der Täter im Falle des § 178 Abs. 1 StGB das Nötigungsmittel zum Zwecke der sexuellen Nötigung einsetzen muß, genügt es nicht, wenn er eine mit anderer Zielrichtung oder ohne ein bestimmtes Motiv durch Nötigung geschaffene, psychisch fortwirkende Zwangslage zur Tatbegehung ausnutzt , ohne daß eine andauernde Zwangs ausübung vorliegt (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76 - undvom 27. Mai 1982 - 4 StR 181/82 - bei Holtz MDR 1982, 810 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]/811 sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 16).
  • BGH, 28.08.1974 - 3 StR 196/74

    Drohung - Körperverletzung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Gefahr für Leib

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Da der Täter im Falle des § 178 Abs. 1 StGB das Nötigungsmittel zum Zwecke der sexuellen Nötigung einsetzen muß, genügt es nicht, wenn er eine mit anderer Zielrichtung oder ohne ein bestimmtes Motiv durch Nötigung geschaffene, psychisch fortwirkende Zwangslage zur Tatbegehung ausnutzt , ohne daß eine andauernde Zwangs ausübung vorliegt (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76 - undvom 27. Mai 1982 - 4 StR 181/82 - bei Holtz MDR 1982, 810 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]/811 sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 16).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; vgl. Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5) und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).

    In subjektiver Hinsicht setzt § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB in diesen Fällen voraus, dass der Täter die von seinem Vorverhalten ausgehende latente Androhung weiterer Misshandlungen in ihrer aktuellen Bedeutung für das Opfer erkennt und als Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlungen einsetzt (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86, NStZ 1986, 409; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a; SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29; Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179; anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.; Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Frühere Gewalteinwirkungen können als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben empfindet (vgl. BGH StV 1984, 330, 331; NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 5, 8).
  • BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17

    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines

    Sie kann auch konkludent erfolgen (BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13

    Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund

    Allein aus äußeren, dem Täter bekannten Umständen kann dies nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1984, 1632; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 14).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    c) Die Feststellungen des Urteils tragen auch nicht die Annahme einer Drohung im Sinne der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. Frühere Gewaltanwendungen können zwar als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorausgegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet (BGH StV 1984, 330; BGH NStZ 1986, 409; BGH NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Dabei kann auch Gewalt, die der Täter ursprünglich aus anderen Gründen angewendet hatte, als Drohung i.S.d. §§ 177, 178 StGB fortwirken (BGHR § 178 Abs. 1 - Drohung 1; BGH NJW 1984, 1632 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Die Zufügung eines empfindlichen Übels ist aber jedenfalls dann eine Nötigungshandlung, wenn die Wirkung des zugefügten Übels auf den Genötigten fortdauern soll und gerade die Befürchtung der Fortdauer geeignet ist, den Genötigten zu dem vom Täter gewollten Handeln zu veranlassen (BGH, NJW 1984, 1632; OLG Hamm, NJW 1983, 1505; Schäfer, in: LK-StGB, 10. Aufl., § 240 Rdnr. 51; Tröndle, § 240 Rdnr. 19).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Der Umstand, daß der Angeklagte am nächsten Morgen den Geschlechtsverkehr mit der Zeugin gegen deren Willen unter bewußter Ausnutzung der Wirkungen der vorausgegangenen Gewalttätigkeiten, nämlich der fortdauerenden Schmerzen der Zeugin, durchgeführt hat (UA S. 8/9), reicht nicht ohne weiteres aus, um eine solche Verknüpfung zu begründen, zumal zwischen den Mißhandlungen und dem Beischlaf ein nicht näher mitgeteilter Zeitraum lag und es an einer fortdauernden Zwangsausübung durch den Angeklagten fehlte (vgl. BGH JZ 1984, 587 m.w.N.).

    So kann in der bereits zugefügten Gewalt die konkludente Drohung liegen, der körperlich wirkende Zwang werde fortgesetzt oder erneut angewendet, falls das Vorhaben des Täters, den Beischlaf zu vollziehen, auf Widerstand stoßen sollte (vgl. BGH JZ 1984, 587; BGH, NStZ 1986, 409).

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Dies erfordert nicht nur eine finale Verknüpfung zwischen der Gewaltanwendung und dem Handlungsziel (vgl. BGH NJW 1984, 1632; NStZ 1992, 433 r. Sp.).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

  • LG Dortmund, 17.01.2001 - 14 (XVII) K 11/00

    Die sog. Aids-Lüge

  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

  • BGH, 05.05.1992 - 1 StR 202/92

    Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelles Vorhaben - Auschaltung der Gegenwehr -

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96

    Annahme einer fortdauernden konkludenten Androhung von Gewalt - Verbindung von

  • BGH, 21.08.1991 - 2 StR 274/91

    Feststellung durch den Tatrichter, dass vom Angeklagten ausgeübter Zwang zur

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Erkennbarkeit des Widerstands des

  • BGH, 27.08.1985 - 4 StR 436/85

    Voraussetzung einer Drohung ist zwingend die Ankündigung eines zukünftigen Übels

  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88

    Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BGH, 16.10.1984 - 1 StR 591/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigungsversuch und

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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2154
BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83 (https://dejure.org/1984,2154)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1984 - 1 StR 822/83 (https://dejure.org/1984,2154)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 1 StR 822/83 (https://dejure.org/1984,2154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers - Voraussetzungen des "Sichverschaffens" im Sinne des § 146 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 27, 146

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 690/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Daß die Abnehmer eingeweiht waren und den weiteren Absatz des Falschgelds übernehmen sollten, steht der Vollendung des Delikts nicht entgegen (vgl. BGHSt 29, 311, 314; BGH MDR 1983, 1040, 1041).
  • BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
    Daß die Abnehmer eingeweiht waren und den weiteren Absatz des Falschgelds übernehmen sollten, steht der Vollendung des Delikts nicht entgegen (vgl. BGHSt 29, 311, 314; BGH MDR 1983, 1040, 1041).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

    Es verhielt sich hier nicht so, daß ein Beteiligter - etwa indem er in Gegenwart und auf Weisung des Verfügungsberechtigten das Falschgeld entgegennimmt und alsbald weiterreicht - nur als dessen Werkzeug handelt (zu einem solchen Fall vgl. BGH GA 1984, 427).
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

    Daß der Kaufinteressent, der das Falschgeld selbst als echt in Verkehr bringen wollte, die Scheine nicht als echtes Geld ansah, ist rechtlich unbeachtlich (BGHSt 29, 311; BGH MDR 1983, 1040, 1041; BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 822/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5274
BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1984, 330
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Im Blick auf das Verhältnis zum Hausfriedensbruch bedarf das jedoch hier keiner weiteren Erörterung (vgl. auch zum Verhältnis des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs nach § 125a Satz 2 Nr. 2 StGB zum Vergehen nach § 27 Abs. 1 VersammlG BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 -, vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 -, vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 395184).
  • OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16

    Neufassung des Versammlungsgesetzes: Konkurrenzverhältnis zwischen

    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84

    Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und

    Daneben tritt der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs miterfaßt ist (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84; vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 - bei Dallinger MDR 1968, 727 zum Verhältnis von § 125 Abs. 2 StGB aF zu § 303 StGB; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82 - zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nr. 2 zur Sachbeschädigung; KG JR 1979, 249 mit zustimmender Anmerkung Geerds zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nrn 1, 2 zu § 303 StGB; vgl. auch BT-Drucks. 8/1845, S. 11, wonach § 27 VersG zu § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG in Gesetzeskonkurrenz steht).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 395/84

    Vergehen; Erfüllter Straftatbestand

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84

    Erfassen des Unrechtsgehalts des Straftatbestandes des § 27 Versammlungsgesetz

    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs mit erfaßt ist.
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 259/84

    Konkurrenzen im Strafausspruch bei Landfriendensbruch und Verstoß gegen das

    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs miterfaßt ist.
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