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   BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84   

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https://dejure.org/1984,1743
BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84 (https://dejure.org/1984,1743)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - 4 StR 243/84 (https://dejure.org/1984,1743)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 (https://dejure.org/1984,1743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau trotz Gebrauchs ihres Zeugnisverweigerungsrechts - Ordnungemäße Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 470
  • StV 1984, 405
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).

    Am Fortbestand dieses Rechts änderte sich nichts dadurch, daß das Verfahren sich nunmehr nur noch gegen den Angeklagten richtet, weil der Ehemann der Zeugin zwischenzeitlich verstorben ist (BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67; StrVert. 1981, 117; NStZ 1984, 176; stand. Rechtspr.).

    Beide in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen waren in einem früheren Verfahrensstadium Mitbeschuldigte, so daß ihnen jeweils wechselseitig in bezug auf ihren Ehepartner und in der Auswirkung auch bezüglich des Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 3 StPO zustand (vgl. BGH MDR 1979, 952, 953; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 1 StR 828/79).

  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Die Art und Weise der Belehrung steht im Ermessen des vernehmenden Richters, beim Kollegialgericht also des Vorsitzenden (BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 9, 195, 197).

    Sie muß so klar und sachgemäß sein, daß der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (BGHSt 9, 195, 197).

  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).

    Am Fortbestand dieses Rechts änderte sich nichts dadurch, daß das Verfahren sich nunmehr nur noch gegen den Angeklagten richtet, weil der Ehemann der Zeugin zwischenzeitlich verstorben ist (BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67; StrVert. 1981, 117; NStZ 1984, 176; stand. Rechtspr.).

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Die geschilderten Maßnahmen stellten in ausreichendem Maße sicher, daß beliebige Zuhörer Ort und Zeit der Weiterverhandlung ohne besondere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen konnten (vgl. BGH NStZ 1981, 311; GA 1982, 126; BGH, Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75).
  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 426/75

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Ungewöhnlichkeit der

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Die geschilderten Maßnahmen stellten in ausreichendem Maße sicher, daß beliebige Zuhörer Ort und Zeit der Weiterverhandlung ohne besondere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen konnten (vgl. BGH NStZ 1981, 311; GA 1982, 126; BGH, Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Die Art und Weise der Belehrung steht im Ermessen des vernehmenden Richters, beim Kollegialgericht also des Vorsitzenden (BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 9, 195, 197).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Der Zutritt muß nur nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnisse gewährt werden (BGHSt 21, 72, 73 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 27, 13, 14).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
    Der Zutritt muß nur nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnisse gewährt werden (BGHSt 21, 72, 73 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 27, 13, 14).
  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf -

  • BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines

  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    Allerdings wird sich in der Regel der Fälle eine Belehrung nach den Angaben zur Person anbieten, weil sich häufig aus den persönlichen Daten das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts erst ergibt (vgl. BGH StV 1984, 405).

    Die Belehrung muss so klar und sachgemäß sein, dass der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (vgl. BGHSt 9, 195, 197; BGH StV 1984, 405).

    Hierfür kann es ausreichen, dass ein Zeuge darauf hingewiesen wird, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, "falls" er zu den in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Angeklagten gehöre (vgl. BGHSt 32, 25, 30 f.; BGH StV 1984, 405).

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt dieser Satz ohne Ausnahme, auch dann, wenn der Angehörige zur Zeit der Zeugenvernehmung verstorben oder das gegen ihn gerichtete Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH StV 1981, 117; 1984, 405).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Mit dieser Rüge kann jedoch kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens dargetan werden, weil ein derartig interessierter Zuhörer ohne Schwierigkeiten den Beteiligten zum Ort der Inaugenscheinnahme hätte folgen bzw. sich nach dem genauen Weg dorthin hätte erkundigen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 - NStZ 1984, 470 ).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Zwar hat der Bundesgerichtshof früher angenommen, daß das Zeugnisverweigerungsrecht - das in einem Verfahren gegen mehrere Beschuldigte in vollem Umfang auch dann gegeben ist, wenn der Zeuge nur Angehöriger eines von ihnen ist (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 11 mit weit. Nachw.) - auch dann fortbestehe, wenn der beschuldigte Angehörige des Zeugen verstorben ist (vgl. etwa BGH StV 1981, 117; 1984, 405).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Die Notwendigkeit einer Erkundigung begründet keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (BGH NStZ 1982, 476; 1984, 470; OLG Düsseldorf JMBl NW 1984, 118; OLG Koblenz aaO; Kissel aaO § 169 Rn. 49).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 -, vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 und vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84).
  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
    Der Zutritt muß nur nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnisse gewährt werden (BGH NStZ 1984, 470).
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