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   BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83   

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https://dejure.org/1984,1162
BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 420
  • NStZ 1984, 231 (Ls.)
  • NStZ 1984, 329
  • StV 1984, 498
  • Rpfleger 1984, 244
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Da das Gericht in freier Beweiswürdigung Einlassungen von Angeklagten in gleicher Weise wie alle erhobenen Beweise zu prüfen habe, bestimme sich der Beweiswert einer Aussage nicht nach der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson (vgl. BGHSt 18, 238).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das Beweisthema mit den früheren Aussagen der als Zeugen benannten Personen übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 476 f), bedarf im vorliegenden Falle keiner Entscheidung; denn der Begründung des Ablehnungsbeschlusses läßt sich hier nicht entnehmen, daß die Behauptungen, zu denen die Zeugen gehört werden sollten, sich vollen Umfangs mit denjenigen Angaben deckten, die sie bereits im Rahmen ihrer Einlassung als Mitangeklagte gemacht hatten.
  • BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16

    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz

    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH NStZ 1984, 329; 2001, 425).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Dies gilt nicht nur im Falle einer ausdrücklich auf einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO gestützten Verfahrensrüge, sondern auch dann, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - wie hier - allein mit der Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) und nicht als Verletzung des Beweisantragsrechts beanstandet wird (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, Urteilsabdruck S. 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge

    Macht der Beschwerdeführer geltend, dass in der - nach seiner Auffassung - fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrages zugleich eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht liege, können an die Begründung der Aufklärungsrüge keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Begründung der Rüge fehlerhafter Behandlung des Beweisantrages (BGH, NStZ 1984, 329; NJW 1998, 2229).

    Insbesondere kann der Beschwerdeführer dem Erfordernis der Mitteilung des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses nicht dadurch entgehen, dass er anstelle der Rüge der fehlerhaften Behandlung seines Beweisantrages die Aufklärungsrüge erhebt (BGH, NStZ 1984, 329).

  • BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08

    Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage nach Tod der Verletzten

    Bestehen an der Existenz des Anschlusserklärenden Zweifel, so gilt nicht der Zweifelsgrundsatz, vielmehr hat sich das Gericht - grundsätzlich im Wege des Freibeweises - positiv von dessen Existenz zu überzeugen (vgl. auch BGH NStZ 1984, 329 zu dem ähnlich gelagerten Fall der Verhandlungsfähigkeit).
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Die auf diese Weise begründete Aufklärungsrüge ist unzulässig, denn an diese könne keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Rüge fehlerhafter Ablehnung von Beweisanträgen (zu vgl. BGH, NStZ 84, 329; NJW 98, 2229).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …

    Soweit sich der Angeklagte zur Begründung seiner Aufklärungsrüge auf die gegenteilige Auffassung stützt, ist er deshalb gehalten, den gerichtlichen Beschluss mit dessen voller Begründung oder zumindest wesentlichem Inhalt mitzuteilen, um den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BayObLG aaO).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auch im Rahmen dieser Rüge muß der vollständige Inhalt eines insoweit gestellten Beweisantrages mitgeteilt werden (BGH NStZ 1984, 329, 330).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 604/95

    Verurteilungen wegen Lieferungen von Waffenteilen an den Iran und Handeltreiben

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90

    Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit

  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 2 Ss 192/05

    Aufklärungsrüge; ausreichende Begründung; Beweiswürdigung; Indizienbeweis;

  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
  • OLG Hamm, 18.01.1988 - 2 Ss 1359/87

    Revisionsrüge; Mitteilung des Beweisthemas in der Revisionsbegründung; Ablehnung

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 664/83

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls - Anforderungen

  • OLG Rostock, 28.11.2000 - 1 Ss 29/99
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