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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84   

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BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer sukzessiven Mittäterschaft - Eintritt des erfolgsqualifizierenden Merkmals "Todesfolge" - Zurechnung von verursachenden Tatbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 548
  • StV 1984, 507
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Ob Kenntnis und Billigung und mittäterschaftliches Eingreifen dazu führen, daß dem Eingreifenden auch bereits verwirklichte Tatumstände zuzurechnen sind, ist umstritten (vgl. BGHSt 2, 344, 346 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1969, 533; BGH JZ 1981, 596; Küper JZ 1981, 568 m.w.N.; Samson in SK StGB § 25 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 352/63
    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Kann einer der Beteiligten, nachdem er sich zur Tatbeteiligung entschlossen hat, die Tatausführung nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und sein Tun deshalb auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne Einfluss bleibt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und gegebenenfalls Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548 f.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des Geschehens ohne jeden Einfluss bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548; 1998, 565).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    a) Daran fehlt es hier, weil zugunsten des Angeklagten R. in dubio pro reo davon auszugehen ist, dass allein die Verletzungshandlungen des Mitangeklagten K. die tödliche Folge vor R. s Faustschlägen in der Schlussphase verursacht haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 583/19 Rn. 6 f. und vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09 Rn. 7 f.; Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 Rn. 7).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 583/19

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft)

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluss bleibt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548 f.; Beschluss vom 9. Juni 2009, NStZ 2009, 631, 632; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19, NStZ-RR 2019, 205, 206 jeweils mwN) .
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 164/09

    Körperverletzung mit Todesfolge (Zurechnung mittäterschaftlichen Handelns;

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und bleibt deshalb sein eigenes Handeln ohne Einfluss auf den späteren Tod des Geschädigten, kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der (sukzessiven) Mittäterschaft und eine Mitwirkung an einem Verbrechen des § 227 StGB trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen Anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548, 549; Senatsurteil NStZ 1994, 339).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Denn nach den Feststellungen ergibt sich nicht, dass der Angeklagte W. zur Verwirklichung des qualifizierenden "Mitsichführens" selbst einen fördernden Beitrag geleistet hat (vgl. BGH NStZ 1984, 548 f.).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Zur Annahme einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung würde allerdings nicht ausreichen, daß der Angeklagte lediglich die von seinen Mitangeklagten durch Anwendung von Gewalt geschaffene Lage zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat; ist der Eintritt des Angeklagten erst nach Vollendung der Vergewaltigung durch die anderen Mitangeklagten erfolgt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch die anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366; BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Ein Fall sukzessiver Mittäterschaft, wie er der Entscheidung BGH NStZ 1984, 548 zugrunde liegt, auf die sich das Landgericht beruft, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung in der vorliegenden Fallgestaltung, in der es nach Eingreifen des Angeklagten zu keiner weiteren Schadensvertiefung gekommen ist, überhaupt noch möglich ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH NStZ 1984, 548; 1997, 82; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 25 Rdn. 21).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 102/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage -

  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90

    Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten

  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84   

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https://dejure.org/1984,5692
BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84 (https://dejure.org/1984,5692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Prüfung des Vorliegens eines Ausschlusses oder einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei Triebanomalie des Täters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 507
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84
    Auf die sonstigen Rügen, auch die auf § 338 Nr. 6 StPO gestützte (vgl. dazu BGH NJW 1979, 276 [BGH 03.10.1978 - 1 StR 285/78]; kritisch KK Mayr § 247 Rdn. 9 m. Nachw.), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119; vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten;

    Die Strafkammer hat dem Umstand, daß das Verhalten des Angeklagten auf eine Triebanomalie hinwies, durch Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen Rechnung getragen (BGH Strafverteidiger 1984, 507).
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Rechtsprechung
   AG Kleve, 20.09.1984 - 12 Ds 3 Js 477/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,13761
AG Kleve, 20.09.1984 - 12 Ds 3 Js 477/84 (https://dejure.org/1984,13761)
AG Kleve, Entscheidung vom 20.09.1984 - 12 Ds 3 Js 477/84 (https://dejure.org/1984,13761)
AG Kleve, Entscheidung vom 20. September 1984 - 12 Ds 3 Js 477/84 (https://dejure.org/1984,13761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 507
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