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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1523
BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln sowie Erwerb von Betäubungsmitteln - Vernehmungsfähigkeit eines Drogenabhängigen in der Entzugsphase - Ablehnung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 178
  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

    Diese Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn ein aufgrund Rauschgiftkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen Vernehmungsunfähiger vernommen wird, ein Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO aber deshalb ausscheidet, weil der Vernehmende dies nicht erkennt und deshalb die Vernehmung durchführt (so BGH StV 1984, 61, 62; insoweit gegen die herrschende Meinung: zu dieser vgl. OLG Köln, StV 1989, 520 f m.w.N.; KK-Boujong, 3. Aufl., § 136 a StPO Rdnr. 16 m.w.N.).

    Insbesondere ein Aussageverhalten der Art, daß der Abhängige unter dem Leidensdruck der Entzugserscheinungen durch seine Aussage nur einer Erwartungshaltung des Vernehmenden entsprechen will, um die Vernehmung so schnell als möglich hinter sich zu bringen, kann aus derartigen psychischen Abstinenzsymptomen resultieren (Glatzel, a.a.O., 63; vgl. auch BGH StV 1984, 61, 62).

    Angesichts der psychotropen Wirkung des Wirkstoffes Diazepam, die sich vor allem im Falle einer hohen Dosierung oder Überdosierung sowohl sedierend als auch zu Verwirrtheit oder paradoxen Reaktionen führend auswirken kann, hätte die Kammer durch Befragung der Ärztin, der der Zeuge y am 02.09.1997 vorgestellt worden war, sowie der Vernehmungsbeamten sachverständig beraten (vgl. BGH StV 1984, 61, 62) die Auswirkungen aufklären müssen, die die Gabe des Medikamentes vor dem Hintergrund beginnender oder vorhandener Entzugserscheinungen des Zeugen zum Zeitpunkt seiner Aussage am 03.09.1997 auf seine geistig-seelische Befindlichkeit hatte.

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Kooperationsbereitschaft und Aussagefreudigkeit eines Beschuldigten bzw. Zeugen, wie sie hier von der Kammer betreffend den Zeugen y in ihrer Beweiswürdigung selbst festgestellt worden sind, durchaus auch die Folge des Leidensdrucks der Entzugserscheinungen sein können (BGH, StV 1984, 61, 62; Glatzel, a.a.O., 63).

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Daran ändert nichts der Umstand, daß es nicht stets geboten ist, zur Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit einen psychiatrischen Sachverständigen zuzuziehen (BGH NStZ 1984, 178).
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

    Es stellt nämlich typischerweise ein Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte nur noch das Ziel hat, die Vernehmung schnell zu beenden, um dann in Ruhe gelassen zu werden und damit unfähig ist, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 178f.).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Völlig ungeeignet ist danach ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung, namentlich infolge Trunkenheit, die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281), der wegen seiner feindseligen Einstellung zu Staat und Justiz nicht gewillt ist, vor Gericht Angaben zu machen (vgl. BGH MDR 1983, 4), oder der zu Vorgängen aussagen soll, die nur ein Sachverständiger zuverlässig wahrnehmen kann (vgl. BGH VRS 21, 429, 431; KMR-Paulus, StPO, § 244 Rn. 135) oder die sich im Inneren eines anderen Menschen abgespielt haben, ohne daß er Umstände bekunden könnte, die einen Schluß auf die innere Tatseite ermöglichen (vgl. BGH StV 1987, 236; 1984, 61; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244 Rn. 59).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83   

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https://dejure.org/1983,3177
BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 210
  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.03.1943 - 1 D 392/42

    1. Es ist grundsätzlich unzulässig, einen Beweisantrag auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83
    Auf diesem Wege kann der Zeugenbeweis die Feststellung innerer Tatsachen ermöglichen (RGSt 76, 364, 365).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12

    Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter

    Die Schlüsse aus den Wahrnehmungen des Zeugen hat das Gericht zu ziehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1983 - 5 StR 673/83 - StV 1984, 61, vom 20. April 1993 - 1 StR 886/92 - NStZ 1993, 447 = juris Rn. 12 und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - BGHSt 39, 251 = juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss OWi 151/02

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge ; Haftung bei Verstoß gegen

    Dies setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen; ferner muss angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ 1984, 210; BGHR, StPO, § 244 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08

    BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

    Grund hierfür ist aber der Umstand, dass ein solcher Zeuge möglicherweise äußere Umstände bekunden kann, die Schlussfolgerungen auf innere Tatsachen zulassen (vgl. BGH StV 1984, 61).
  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Ein Zeuge ist nicht schon dann völlig ungeeignet, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 673/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6179
BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,6179)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 5 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,6179)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 5 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,6179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Wahrunterstellung - Zulässigkeit der Wahrunterstellung einer Zeugenaussage bei Absprechen der Zuverlässigkeit der Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83
    Sollten die Erwägungen des Landgerichts besagen, daß nicht eine Fahrt am Tattage, sondern an einem anderen behauptet worden sei, so wäre - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Grundsatz verletzt, daß eine Wahrunterstellung die behauptete Tatsache in ihrem wirklichen Sinn und in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung, Verschiebung und sonstige Änderung erfassen muß (BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 5 StR 639/79 im Anschluß an BGH in NJW 1968, 1293; BGH NStZ 1982, 213); nur dann erledigt sie den Beweisantrag in vollem Umfang (BGH, Beschluß vom 3. August 1979 - 5 StR 366/79).
  • BGH, 20.11.1979 - 5 StR 639/79

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Vernhemung des Brandsachverständigen -

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83
    Sollten die Erwägungen des Landgerichts besagen, daß nicht eine Fahrt am Tattage, sondern an einem anderen behauptet worden sei, so wäre - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Grundsatz verletzt, daß eine Wahrunterstellung die behauptete Tatsache in ihrem wirklichen Sinn und in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung, Verschiebung und sonstige Änderung erfassen muß (BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 5 StR 639/79 im Anschluß an BGH in NJW 1968, 1293; BGH NStZ 1982, 213); nur dann erledigt sie den Beweisantrag in vollem Umfang (BGH, Beschluß vom 3. August 1979 - 5 StR 366/79).
  • BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94

    Zeugenvernehmung - Verteidiger - Leitungsbefugnis - Wahrunterstellung -

    Danach muß sich die Wahrunterstellung, um die Ablehnung des Antrags zu rechtfertigen, auf die behauptete Beweistatsache selber beziehen, sie also als zutreffend behandeln; dem ist nicht genügt, wenn das Gericht lediglich unterstellt, daß die als Beweismittel benannten Zeugen im Sinne der Beweisbehauptung aussagen werden, um dann den erwarteten Aussagen im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abzusprechen (st. Rspr., BGH StV 1984, 61; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 71; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 676 f, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83

    Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des

    Eine Wahrunterstellung erledigt den Beweisantrag nur dann, wenn sie die Beweisbehauptung in ihrem vollen Umfang ohne jede Einengung oder Verschiebung ihres Sinngehaltes erfaßt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1982, 213 Nr. 24; zuletzt BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 151/83 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 5 StR 615/83).
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