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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84   

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https://dejure.org/1984,1996
BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84 (https://dejure.org/1984,1996)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1984 - 4 StR 577/84 (https://dejure.org/1984,1996)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1984 - 4 StR 577/84 (https://dejure.org/1984,1996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach Alkoholgenuss - Unterschiedliche Strafzumessung für Haupttäter und Gehilfen - Verhältnis zwischen Vorliegen von Strafmilderungsgründen und der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1985, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
    Die Beschwerdeführerin übersieht, daß die Strafe eines Tatbeteiligten unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen ist (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
    Sie hat daher dem Wesen der Einziehung als Nebenstrafe Rechnung getragen (vgl. BGH MDR 1983, 767 f; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 858/83).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 858/83

    Berücksichtigung einer Nebenstrafe bei der Strafbemessung

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
    Sie hat daher dem Wesen der Einziehung als Nebenstrafe Rechnung getragen (vgl. BGH MDR 1983, 767 f; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 858/83).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Frage, ob ein minder schwerer Fall anzunehmen ist, für den Haupttäter und den Gehilfen unterschiedlich beurteilt werden kann (BGH StrVert 1981, 73 f) und es mithin rechtlich zulässig ist, den Gehilfen härter zu bestrafen als den Täter (BGH NJW 1984, 2539, 2541) [BGH 05.07.1984 - 4 StR 255/84].
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei der Bemessung einer Freiheitsstrafe die weitere Verhängung einer Nebenstrafe Berücksichtigung finden muß (BGH NStZ 1983, 408; BGH, Beschlüsse vom 6. November 1984 - 4 StR 577/84 - undvom 11. Januar 1985 - 2 StR 788/84).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

    Ein Grund, davon abzusehen, kann sich zum Beispiel daraus ergeben, daß ein Angeklagter bereits früher Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen hat und damit rechnen mußte, in angetrunkenem Zustand erneut entsprechend straffällig zu werden (vgl. BGH StV 1985, 102; 1986, 14; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6) oder daß der Milderungsgrund durch sonstige schulderhöhende Umstände ausgeglichen wird (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 21 Rdn. 6 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05

    verminderte Schuldfähigkeit; Trunkenheitsfahrt; Feststellungen; Strafzumessung

    Jedoch ist eine solche Möglichkeit in den einschlägigen Sachverhaltskonstellationen grundsätzlich eröffnet und erfordert die tatrichterliche Prüfung, ob der Angeklagte seinen Zustand "in vorwerfbarer Weise" selbst herbeigeführt hat, da er bei Trinkbeginn davon ausgehen musste, dass er noch ein Kraftfahrzeug lenken würde (zu vgl. BGH VRS 69, 118).
  • BGH, 04.07.1996 - 5 StR 166/96

    Grundsätzliche Verringerung des Schuldgehalts der Tat durch erheblich

    Bei diesen Besonderheiten schließt der Senat aus, daß in der aktuellen Alkoholaufnahme ein besonderer schulderhöhender Umstand gesehen werden kann, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (vgl. BGH Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84 - Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 - BGH StV 1985, 102; BGH Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 207/89 - BGH Beschluß vom 6. März 1990 - 1 StR 94/90 -).
  • BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92

    Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (BGH Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 -) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 501/87

    Beendigung einer Trunkenheitsfahrt durch eine vorübergehende Fahrtunterbrechung -

    Die Strafkammer hat nämlich die Ablehnung der Milderung des Strafrahmens des § 142 StGB nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB lediglich mit einem - im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB nicht bedenkenfreien - Hinweis auf die Gefährlichkeit einer Trunkenheitsfahrt begründet (UA 25, 24) und dabei nicht berücksichtigt, daß der Angeklagte den Entschluß zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort erst an der Unfallstelle gefaßt hat und daß in diesem Zusammenhang der Schuldgehalt seiner Handlung nicht ohne weiteres in gleicher Weise zu beurteilen ist wie der seines Verhaltens bei Antritt der Fahrt (vgl. BGH StV 1985, 102; VRS 69, 436, 437).
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 100/85

    Gewicht der Milderungsgründe bei vergleichsweise gering erscheinenden

    Auch mehrere nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erhalten, daß auch im Bereich einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt, wenn das Handlungsunrecht und die individuelle Schuld des Täters im konkreten Fall vergleichsweise gering erscheinen (BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 577/84).
  • BGH, 09.07.1986 - 2 StR 260/86

    Unterschiedliche Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei

    Die Strafe eines Tatbeteiligten ist unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 16. September 1980, 1 StR 465/80, und vom 6. November 1984, 4 StR 577/84, vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB, 42. Auflage, RdNr. 4 zu § 46).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84   

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https://dejure.org/1984,2237
BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84 (https://dejure.org/1984,2237)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1984 - 4 StR 622/84 (https://dejure.org/1984,2237)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1984 - 4 StR 622/84 (https://dejure.org/1984,2237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes für die Strafzumessung - Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der "gewinnsüchtigen Absicht" beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einziehung sichergestellter Geldbeträge ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46, § 74

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84

    Anforderungen an die Begründung eines Verfalls - Zweck der Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Falls das Landgericht nicht erneut auf Einziehung der Geldbeträge erkennt, wird zu prüfen sein, ob eine Verfallanordnung oder Wertersatzeinziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 28, 369, 370 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Falls das Landgericht nicht erneut auf Einziehung der Geldbeträge erkennt, wird zu prüfen sein, ob eine Verfallanordnung oder Wertersatzeinziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 28, 369, 370 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82

    Wirkungen der gerichtlichen Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund der Herkunft

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 125, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 439/80

    Voraussetzungen der Einziehung von Gegenständen unter Bezug auf eine Straftat

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Erforderlich ist vielmehr, daß das Geld zur Begehung der abgeurteilten Tat bereitgestellt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 439/80 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Mit dem Strafausspruch sind zugleich der Ausspruch über die Einziehung der Geldbeträge, die als Nebenstrafe Teil der Strafzumessung ist (vgl. BGH NJV 1983, 2710; BGH MDR 1984, 241), sowie der Ausspruch über die weiteren Rechtsfolgen, der ebenfalls von der fehlerhaften Strafzumessung beeinflußt sein kann, aufzuheben.
  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 508/80

    Begriff des gefährlichen Werkzeugs - Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 125, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84
    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 125, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.05.1989 - 4 StR 118/89

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Erwerb von

    In diesem Fall käme allerdings die Einziehung in Betracht (vgl. Körner BtMG 2. Aufl. § 33 BtMG Rdn. 5 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 622/84).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.12.1984 - StB 19/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11909
BGH, 28.12.1984 - StB 19/84 (https://dejure.org/1984,11909)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1984 - StB 19/84 (https://dejure.org/1984,11909)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1984 - StB 19/84 (https://dejure.org/1984,11909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 263
  • StV 1985, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 28.12.1984 - StB 19/84
    Jedenfalls ist der Schrift und dem Zusammenhang, in dem sie verteilt wurde, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung ein Bestreben, für die terroristische Vereinigung "RAF" zu werben, auch unter Berücksichtigung des von dieser Schrift ersichtlich angesprochenen Leserkreises, nicht eindeutig zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 -, MDR 1984, 952).
  • BGH, 24.08.1987 - StB 20/87
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  • BGH, 04.08.1995 - StB 31/95

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele -

    In der gebotenen Gesamtbetrachtung des bildlichen Inhalts und der Textpassagen (vgl. BGH NStZ 1985, 263) ergibt sich als Kernaussage des Plakats die Forderung nach einem gemeinsamen Eintreten des linksextremen Spektrums für den "Kampf gegen die Klassenjustiz", die "Entkriminalisierung des revolutionären Widerstandes" und nach Freilassung aller Gefangenen aus "RAF, Widerstand und Antifa".
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
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  • BGH, 21.12.1987 - StB 28/87
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3747
BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 447
  • StV 1985, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80

    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
    Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83

    Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe -

    Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
    Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Doch hält es der Senat für ausgeschlossen, bei der Prüfung eines minder schweren Falles sei übersehen worden, daß beim Angeklagten wieder ein Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum bestand, der ihm nicht ohne weiteres erschwerend angelastet werden durfte (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1985, 102 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung

    Die Strafrahmenmilderung hätte allerdings nicht versagt werden können, wenn dem Täter die Alkoholaufnahme am Tattag nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 102; BGHR a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung von Strafmilderung dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 782; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84), und wenn er in der Lage war, den Alkoholgenuß zu unterlassen (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1984, 102).
  • OLG Jena, 27.04.1995 - 1 Ss 46/95

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ;

    Die Versagung der Strafrahmenmilderung ist aber nur zu rechtfertigen, wenn dem Angeklagten die Alkoholaufnahme am Tattage zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn also die Herbeiführung des seine Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Zustandes selbstverschuldet ist (BGH StV 1985, 102; NStE NR.
  • BGH, 25.06.1991 - 1 StR 262/91

    Milderes Gesetz im Vergleich von § 112 Abs. 1 (Strafgesetzbuch der DDR) StGB-DDR

    Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1985, 102; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung, Neigung zu Straftaten 1, 3 und 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14301
BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84 (https://dejure.org/1984,14301)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1984 - 4 StR 663/84 (https://dejure.org/1984,14301)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 (https://dejure.org/1984,14301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Ausübung strafrichterlichen Ermessens bei der Versagung einer Strafmilderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71

    "Verantwortlichkeit" für fahrlässige Handlungen

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84
    Wegen schuldhafter Herbeiführung des Zustands der erheblich verminderten Schuldfähigkeit hätte nämlich eine Strafmilderung nur versagt werden können, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84
    Die Urteilsgründe lassen nämlich besorgen, daß die Strafkammer sich nicht bewußt war, daß die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit für sich allein einen minder schweren Fall des Raubes begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).".
  • BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80

    Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen

    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84
    Die Urteilsgründe lassen nämlich besorgen, daß die Strafkammer sich nicht bewußt war, daß die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit für sich allein einen minder schweren Fall des Raubes begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).".
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 498/80
    Auszug aus BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84
    Wegen schuldhafter Herbeiführung des Zustands der erheblich verminderten Schuldfähigkeit hätte nämlich eine Strafmilderung nur versagt werden können, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung von Strafmilderung dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 782; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84), und wenn er in der Lage war, den Alkoholgenuß zu unterlassen (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1984, 102).
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