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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84   

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https://dejure.org/1984,358
BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der Forderungen für nicht erbrachte Abrechnungsarbeiten im Sinne einer Bestechlichkeit - Vollendung der Bestechlichkeit mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten - Anforderungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen - Nichtbeachtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 37
  • NJW 1985, 752
  • MDR 1985, 66
  • StV 1985, 146
  • JR 1985, 248
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Eine solche Ermessensentscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Gründen, die zu einem etwaigen Wegfall der Bereicherung geführt haben (vgl. BGH NJW 1982, 774 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] a.E., insoweit in BGHSt 30, 314 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] nicht mitabgedruckt; Dreher/Tröndle a.a.O. § 73 c Rdn. 3; Horn in SK - Stand November 1983 - § 73 c Rdn. 6).

    Allerdings darf bei der Bemessung des Verfallbetrages nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB die hierauf entfallende Einkommensteuer nicht abgezogen werden, weil sie den Vorteil, der dem Täter aus der Entgegennahme des Bestechungslohns erwächst, nicht unmittelbar mindert (BGHSt 30, 314, 315 f [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81]; a.A. Schäfer in LK, 10. Aufl. § 73 Rdn. 19; Bock NStZ 1982, 377).

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242).

    Die vor der Neufassung des § 332 StGB liegenden Einzelakte waren auch nach dem damals geltenden § 332 StGB a.F. strafbar (vgl. BGHSt 15, 239).

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Bei der Bestechung eines Angestellten im öffentlichen Dienst ist der Dienstherr nicht Verletzter im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 30, 46, 47 ff.).
  • BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 190/60
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.).
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Eine Diensthandlung im Sinne des § 332 StGB liegt auch dann vor, wenn das zu erkaufende Verhalten des Amtsträgers lediglich darin bestehen soll, die Entschließung eines anderen Beamten vorzubereiten und zu beeinflussen (BGHSt 3, 143, 148).
  • BGH, 15.05.1956 - 2 StR 35/56
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Tateinheit zwischen Erpressung und Bestechlichkeit ist möglich (BGHSt 9, 245).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Tathandlung des Forderns eines Vermögensvorteils im Sinne des § 332 StGB setzt voraus, daß das Verlangen des Täters auf eine vertragsähnliche Willensübereinstimmung in dem Sinn angelegt ist, daß der Vorteil für die Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Diensthandlung oder einer Mehrheit bestimmter Diensthandlungen gewährt wird, durch die er seine Dienstpflichten verletzen würde (vgl. BGHSt 15, 217, 222/223; BGH, Beschluß vom 27. März 1984 - 1 StR 77/84).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Dessen Verjährung begann daher erst mit dem Abschluß des letzten Teilakts im Jahre 1982 (vgl. BGHSt 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 77/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit - Fall des Forderns

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Soweit es zu dieser Frage obergerichtliche Entscheidungen gibt, gehen diese angesichts der unbestrittenen Absetzbarkeit nach dem Einkommensteuerrecht im allgemeinen davon aus, daß dem Verfall nach §§ 73 ff. StGB und § 29a OWiG ebenso wie der Abführung nach § 8 WiStG der volle Betrag des durch die begangene Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinns zugrunde gelegt werden muß (vgl. etwa BGHSt 30, 314; BayObLGSt n. F. 1977, 28; bedenklich für die Fälle des § 73c StGB insoweit BGHSt 33, 37 (40), und BGH, NJW 1989, S. 2139 (2140)).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt (BGHSt 33, 37, 40; vgl. auch BGH NJW 1989, 2139, 2140).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    In die Berechnung der Bereicherung und die Abwägung einzubeziehen sind neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verfallsbetroffenen insbesondere die Gründe für den Wegfall der Bereicherung (BGHSt 33, 37, 40; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73c Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84   

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https://dejure.org/1984,3162
BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84 (https://dejure.org/1984,3162)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1984 - 1 StR 684/84 (https://dejure.org/1984,3162)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84 (https://dejure.org/1984,3162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84
    Im ersten Einzelakt sind 40 Falschgeldnoten, die sich der Haupttäter verschafft hatte, durch Übergabe an einen Eingeweihten (den Zeugen Salvatore S.) in Verkehr gebracht worden, weil die Übergabe der erste Schritt zur Weiterleitung des Geldes in die Hände Argloser sein sollte und es auch tatsächlich war (vgl. BGHSt 29, 311 ff.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23 und § 147 Rdn. 4 sowie Rdn. 5).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Wie die Strafkammer zutreffend annimmt, kam es nicht zu einem Inverkehrbringen, weil der vermeintliche Abnehmer ein verdeckter Ermittler oder ein V-Mann des Bayerischen Landeskriminalamts war mit der Folge, daß das an diesen Scheinkäufer übergebene Falschgeld unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangte (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

    Zwar kann der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch durch Übergabe an einen Eingeweihten vollendet werden (BGHSt 29, 311), dies aber nur dann, wenn die Übergabe an den Eingeweihten der erste Schritt der Weiterleitung des Falschgeldes in die Hände Argloser sein sollte und auch tatsächlich war (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84 - insoweit in StV 1985, 146 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.10.1995 - 1 StR 493/95

    Unterstützungshandlung - Gescheitertes Inverkehrbringen - Falschgeld - Beihilfe

    Im Fall B II 1 der Urteilsgründe hat das Landgericht zu Recht bei dem Angeklagten G. Beihilfe zur versuchten Geldfälschung angenommen, weil die Beihilfehandlung erst geschah, nachdem der Angeklagte V. sich das Falschgeld schon verschafft hatte, es also nur noch um dessen Inverkehrbringen ging, welches dann im Versuch stecken blieb (UA S. 30; vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84; die Entscheidung wird UA S. 26 sachlich zutreffend, aber nach Datum und Aktenzeichen unrichtig zitiert).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11915
BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder Beleidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 29.10.1974 - 2 StR 473/74

    Annahme einer Beleidigung des Angeklagten durch das später getötete Opfer bei

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18

    Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)

    Wenn die Frage des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung ohne eigene Schuld aber nicht geklärt werden kann, wäre zu erwägen gewesen, ob unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo' eine Provokation durch das Opfer unterstellt werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 696/84, StV 1985, 146; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 213 Rn. 43; SSW-StGB/ Momsen, 4. Aufl., § 213 Rn. 8 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1984 - 1 StR 777/84   

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https://dejure.org/1984,7548
BGH, 20.12.1984 - 1 StR 777/84 (https://dejure.org/1984,7548)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1984 - 1 StR 777/84 (https://dejure.org/1984,7548)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84 (https://dejure.org/1984,7548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines minder schweren Falles der Körperverletzung mit Todesfolge trotz erheblich verminderter Schuldfähigkeit eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 1 StR 777/84
    Insoweit liegt es nahe, daß der dem Angeklagten besonders angelastete Umstand, daß er ein wehrloses Kleinkind "kräftig" mit der Hand oder der Faust gegen den Kopf schlug, im Zusammenhang mit der festgestellten Persönlichkeitsstörung steht und ihm - der "mit der Erziehung von Kindern überfordert war" (UA S. 20) - daher nicht voll angelastet werden kann (vgl. BGHSt 16, 360, 363).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Das gilt hier nicht nur für das Motiv und die Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84), sondern auch für die Frage, warum und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte in einen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich vermindernden Geisteszustand geriet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84; und Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6769
BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84 (https://dejure.org/1984,6769)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1984 - 1 StR 654/84 (https://dejure.org/1984,6769)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 (https://dejure.org/1984,6769)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Strafminderung wegen der Kenntnis des Täters von seiner Gewaltgeneigtheit im Rauschzustand

Papierfundstellen

  • StV 1985, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.08.1984 - 3 StR 287/84

    Versagung einer Strafrahmenmilderung wegen vorangegangenen Alkoholgenusses

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84
    Hätte der alkoholabhängige Angeklagte vor der Tat aufgrund eines unwiderstehlichen Hangs zum Alkohol getrunken, so könnte darin kein schulderhöhender Umstand gesehen werden, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84).
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn ein Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann.
  • BGH, 04.07.1996 - 5 StR 166/96

    Grundsätzliche Verringerung des Schuldgehalts der Tat durch erheblich

    Bei diesen Besonderheiten schließt der Senat aus, daß in der aktuellen Alkoholaufnahme ein besonderer schulderhöhender Umstand gesehen werden kann, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (vgl. BGH Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84 - Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 - BGH StV 1985, 102; BGH Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 207/89 - BGH Beschluß vom 6. März 1990 - 1 StR 94/90 -).
  • BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92

    Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (BGH Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 -) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
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