Rechtsprechung
BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausgleich der Forderungen für nicht erbrachte Abrechnungsarbeiten im Sinne einer Bestechlichkeit - Vollendung der Bestechlichkeit mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten - Anforderungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen - Nichtbeachtung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 37
- NJW 1985, 752
- MDR 1985, 66
- StV 1985, 146
- JR 1985, 248
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81
Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Eine solche Ermessensentscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Gründen, die zu einem etwaigen Wegfall der Bereicherung geführt haben (vgl. BGH NJW 1982, 774 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] a.E., insoweit in BGHSt 30, 314 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] nicht mitabgedruckt;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 73 c Rdn. 3;… Horn in SK - Stand November 1983 - § 73 c Rdn. 6).Allerdings darf bei der Bemessung des Verfallbetrages nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB die hierauf entfallende Einkommensteuer nicht abgezogen werden, weil sie den Vorteil, der dem Täter aus der Entgegennahme des Bestechungslohns erwächst, nicht unmittelbar mindert (BGHSt 30, 314, 315 f [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81];… a.A. Schäfer in LK, 10. Aufl. § 73 Rdn. 19; Bock NStZ 1982, 377).
- BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242).Die vor der Neufassung des § 332 StGB liegenden Einzelakte waren auch nach dem damals geltenden § 332 StGB a.F. strafbar (vgl. BGHSt 15, 239).
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.).
- BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Bei der Bestechung eines Angestellten im öffentlichen Dienst ist der Dienstherr nicht Verletzter im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 30, 46, 47 ff.). - BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 190/60
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.). - BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Eine Diensthandlung im Sinne des § 332 StGB liegt auch dann vor, wenn das zu erkaufende Verhalten des Amtsträgers lediglich darin bestehen soll, die Entschließung eines anderen Beamten vorzubereiten und zu beeinflussen (BGHSt 3, 143, 148). - BGH, 15.05.1956 - 2 StR 35/56
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Tateinheit zwischen Erpressung und Bestechlichkeit ist möglich (BGHSt 9, 245). - BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242). - BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60
Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Die Tathandlung des Forderns eines Vermögensvorteils im Sinne des § 332 StGB setzt voraus, daß das Verlangen des Täters auf eine vertragsähnliche Willensübereinstimmung in dem Sinn angelegt ist, daß der Vorteil für die Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Diensthandlung oder einer Mehrheit bestimmter Diensthandlungen gewährt wird, durch die er seine Dienstpflichten verletzen würde (vgl. BGHSt 15, 217, 222/223; BGH, Beschluß vom 27. März 1984 - 1 StR 77/84). - BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen …
Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Dessen Verjährung begann daher erst mit dem Abschluß des letzten Teilakts im Jahre 1982 (vgl. BGHSt 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71]. - BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83
Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten
- BGH, 27.03.1984 - 1 StR 77/84
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit - Fall des Forderns …
- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Soweit es zu dieser Frage obergerichtliche Entscheidungen gibt, gehen diese angesichts der unbestrittenen Absetzbarkeit nach dem Einkommensteuerrecht im allgemeinen davon aus, daß dem Verfall nach §§ 73 ff. StGB und § 29a OWiG ebenso wie der Abführung nach § 8 WiStG der volle Betrag des durch die begangene Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinns zugrunde gelegt werden muß (vgl. etwa BGHSt 30, 314; BayObLGSt n. F. 1977, 28; bedenklich für die Fälle des § 73c StGB insoweit BGHSt 33, 37 (40), und BGH, NJW 1989, S. 2139 (2140)). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt
Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt (BGHSt 33, 37, 40; vgl. auch BGH NJW 1989, 2139, 2140). - BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
In die Berechnung der Bereicherung und die Abwägung einzubeziehen sind neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verfallsbetroffenen insbesondere die Gründe für den Wegfall der Bereicherung (BGHSt 33, 37, 40;… W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73c Rdn. 12).
- BGH, 14.12.2022 - StB 42/22
BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im …
Ob es sich dabei nach den Gesamtumständen um eine Diensthandlung oder das Unterlassen von Diensthandlungen, nämlich Tätigkeiten zur Durchsetzung der Rückbaupflicht, handelt, bedarf hier keiner Klärung, da die Vornahme und das Unterlassen einer Diensthandlung gleichgestellt sind (§ 336 StGB; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, juris Rn. 14 f.). - BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16
Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden sind (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2003, 75; vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08, StV 2008, 576 f. und vom 21. März 2013 - 3 StR 52/13, StV 2013, 630 f.). - BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …
Schutzgut der §§ 332, 334 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (…BGHR StGB § 73 Verletzter 2; BGHSt 30, 46, 47 f.; 33, 37, 38). - BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Der Bundesgerichtshof habe demgegenüber aber in der Folgezeit jedenfalls die gezahlte Einkommensteuer gemäß § 73c StGB als vorteilsmindernd berücksichtigt (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 12. September 1984, BGHSt 33, 37 …und Beschluß vom 23. September 1988, NJW 1989, S. 2139 ). - BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten
Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f). - BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA …
Schutzgut der §§ 331, 332 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 30, 46, 48; 33, 37, 38; BGH NStZ 1987, 326, 327).Die danach erforderliche Ermessensentscheidung kann der Senat nicht nachholen (vgl. BGH StV 1995, 635); sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGHSt 33, 37, 40).
- BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
Nach dieser Vorschrift kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist (BGHSt 33, 37, 39f; BGH NStZ-RR 2003, 75; 2003, 144; StV 2008, 576f). - BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …
- BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
- BGH, 14.05.2008 - 3 StR 136/08
Unbegründete Revision
- BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02
Verfall von Wertersatz; Ermessensausübung (Prüfungspflicht; Resozialisierung)
- BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage
- BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04
Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des …
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden …
- BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04
Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)
- BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01
Verfall des Wertersatzes; Unbillige Härte (Grenzen der Erörterungspflicht)
- BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88
Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils
- BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von …
- OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01
Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall; …
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich - …
- BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90
Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger
- BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84
Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der …
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 225/16
Anordnung des Verfalls (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr …
- BGH, 22.11.2012 - 2 StR 435/12
Verfallsanordnung; Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 31.03.2010 - 2 StR 536/09
Erörterungsmangel zu einer möglichen unbilligen Härte beim Verfall von Wertersatz
- BGH, 31.03.2011 - 4 StR 102/11
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung des Verfalls von Wertersatz …
- OLG Karlsruhe, 22.11.2005 - 3 Ss 217/05
Rechtmäßigkeit eines Vergütungsverlangens in Form einer "Drittmittelspende" für …
- BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95
Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung
- BGH, 03.03.2016 - 2 StR 441/15
Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im …
- BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90
Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls
- BGH, 24.04.2013 - 1 StR 164/13
Härtefallregelung des Verfalls (Ermessensausfall)
- BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02
- BGH, 25.07.1990 - 2 StR 276/90
Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls - Möglichkeit einer Verfallsanordnung …
- BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem …
- BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85
Annahme eines einheitlichen Geschehens zu Gunsten des Angeklagten - …
- BGH, 14.05.2008 - 3 StR 136/08
Rechtsprechung
BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 146
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten
Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84
Im ersten Einzelakt sind 40 Falschgeldnoten, die sich der Haupttäter verschafft hatte, durch Übergabe an einen Eingeweihten (den Zeugen Salvatore S.) in Verkehr gebracht worden, weil die Übergabe der erste Schritt zur Weiterleitung des Geldes in die Hände Argloser sein sollte und es auch tatsächlich war (vgl. BGHSt 29, 311 ff.;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23 und § 147 Rdn. 4 sowie Rdn. 5).
- BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden …
Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84). - BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld - …
Wie die Strafkammer zutreffend annimmt, kam es nicht zu einem Inverkehrbringen, weil der vermeintliche Abnehmer ein verdeckter Ermittler oder ein V-Mann des Bayerischen Landeskriminalamts war mit der Folge, daß das an diesen Scheinkäufer übergebene Falschgeld unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangte (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84). - BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an …
Zwar kann der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch durch Übergabe an einen Eingeweihten vollendet werden (BGHSt 29, 311), dies aber nur dann, wenn die Übergabe an den Eingeweihten der erste Schritt der Weiterleitung des Falschgeldes in die Hände Argloser sein sollte und auch tatsächlich war (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84 - insoweit in StV 1985, 146 nicht abgedruckt). - BGH, 10.10.1995 - 1 StR 493/95
Unterstützungshandlung - Gescheitertes Inverkehrbringen - Falschgeld - Beihilfe …
Im Fall B II 1 der Urteilsgründe hat das Landgericht zu Recht bei dem Angeklagten G. Beihilfe zur versuchten Geldfälschung angenommen, weil die Beihilfehandlung erst geschah, nachdem der Angeklagte V. sich das Falschgeld schon verschafft hatte, es also nur noch um dessen Inverkehrbringen ging, welches dann im Versuch stecken blieb (UA S. 30; vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84; die Entscheidung wird UA S. 26 sachlich zutreffend, aber nach Datum und Aktenzeichen unrichtig zitiert).
Rechtsprechung
BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder Beleidigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 146
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede …
Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196). - BGH, 29.10.1974 - 2 StR 473/74
Annahme einer Beleidigung des Angeklagten durch das später getötete Opfer bei …
Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
- BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)
Wenn die Frage des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung ohne eigene Schuld aber nicht geklärt werden kann, wäre zu erwägen gewesen, ob unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo' eine Provokation durch das Opfer unterstellt werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 696/84, StV 1985, 146;… MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 213 Rn. 43;… SSW-StGB/ Momsen, 4. Aufl., § 213 Rn. 8 jeweils mwN).
Rechtsprechung
BGH, 20.12.1984 - 1 StR 777/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines minder schweren Falles der Körperverletzung mit Todesfolge trotz erheblich verminderter Schuldfähigkeit eines Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 146
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 1 StR 777/84
Insoweit liegt es nahe, daß der dem Angeklagten besonders angelastete Umstand, daß er ein wehrloses Kleinkind "kräftig" mit der Hand oder der Faust gegen den Kopf schlug, im Zusammenhang mit der festgestellten Persönlichkeitsstörung steht und ihm - der "mit der Erziehung von Kindern überfordert war" (UA S. 20) - daher nicht voll angelastet werden kann (vgl. BGHSt 16, 360, 363).
- BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85
Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung - …
Das gilt hier nicht nur für das Motiv und die Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84), sondern auch für die Frage, warum und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte in einen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich vermindernden Geisteszustand geriet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84; und Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
Rechtsprechung
BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versagung der Strafminderung wegen der Kenntnis des Täters von seiner Gewaltgeneigtheit im Rauschzustand
Papierfundstellen
- StV 1985, 146
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.08.1984 - 3 StR 287/84
Versagung einer Strafrahmenmilderung wegen vorangegangenen Alkoholgenusses
Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84
Hätte der alkoholabhängige Angeklagte vor der Tat aufgrund eines unwiderstehlichen Hangs zum Alkohol getrunken, so könnte darin kein schulderhöhender Umstand gesehen werden, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84).
- BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, …
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90
Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher …
Dies ist dann nicht der Fall, wenn ein Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann. - BGH, 04.07.1996 - 5 StR 166/96
Grundsätzliche Verringerung des Schuldgehalts der Tat durch erheblich …
Bei diesen Besonderheiten schließt der Senat aus, daß in der aktuellen Alkoholaufnahme ein besonderer schulderhöhender Umstand gesehen werden kann, der geeignet wäre, die in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit liegende Schuldminderung auszugleichen und die Nichtanwendung des § 49 Abs. 1 StGB zu tragen (vgl. BGH Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84 - Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 - BGH StV 1985, 102; BGH Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 207/89 - BGH Beschluß vom 6. März 1990 - 1 StR 94/90 -). - BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92
Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss …
Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter alkoholkrank ist und aufgrund unwiderstehlichen Dranges Alkohol trinkt (BGH, Beschluß vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84) oder wenn dem chronischen Alkoholiker die Kraft fehlt, sich vom Alkohol zu lösen (BGH Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84 -) oder wenn der Alkohol den Täter weitgehend beherrschte (BGH StV 1985, 102) - wenn also möglicherweise in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (…BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).