Weitere Entscheidung unten: KG, 14.02.1985

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   OLG Celle, 05.02.1985 - 2 Ws 26/85, 2 Ws 27/85   

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OLG Celle, 05.02.1985 - 2 Ws 26/85, 2 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,7062)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.1985 - 2 Ws 26/85, 2 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,7062)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 2 Ws 26/85, 2 Ws 27/85 (https://dejure.org/1985,7062)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

    vgl. OLG Celle, StV 1985, 184.
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Teilweise werden nur Freiheitsstrafen von 2 Jahren und mehr für ausreichend erachtet (vgl. OLG Celle StV 1985, 184; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490 ; OLG Köln NJW 1972, 1432; OLG Hamm NStZ 1982, 298 ); teilweise wird die Mitwirkung eines Verteidigers bei einer Straferwartung von 1 Jahr und 6 Monate in der Regel für geboten erachtet (Bay0bLG DAR 1990, 367 ), die Straferwartung von lediglich 1 Jahr dagegen nicht für ausreichend angesehen (vgl BayObLG DAR 1983, 251; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; OLG Koblenz VRs 69, 293; OLG Stuttgart Justiz 1964, 316).
  • LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …
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Rechtsprechung
   KG, 14.02.1985 - (4) 1 Ss 269/84 (140/84)   

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https://dejure.org/1985,6566
KG, 14.02.1985 - (4) 1 Ss 269/84 (140/84) (https://dejure.org/1985,6566)
KG, Entscheidung vom 14.02.1985 - (4) 1 Ss 269/84 (140/84) (https://dejure.org/1985,6566)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - (4) 1 Ss 269/84 (140/84) (https://dejure.org/1985,6566)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 184
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.

    Aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Nach teilweiser Ansicht (Meyer-Goßner, StPO, § 140 Rn. 12) ist von einer Zurlastlegung in diesem Sinne nur dann auszugehen, wenn der Beschuldigte wegen eines Verbrechens angeklagt ist, eine entsprechende Nachtragsanklage nach § 266 StPO erhoben wurde oder er in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit einer Verbrechensverurteilung nach § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen wird (KG Berlin StV 85, 184; Meyer-Goßner, a. a. O., § 140 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99

    Beiordnung eines Dolmetschers)

    Soweit die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers vom Vorliegen der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung abhängig gemacht wird (so: KG StV 1985, 184; die Entscheidung KG NStZ 1990, 402 läßt die Frage offen, führt dieser Gesichtspunkt ebenfalls zu einer Benachteiligung des Angeklagten und zwar in dem Fall, dass eine notwendige Verteidigung nicht vorliegt.
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG Dortmund, 21.03.2019 - 35 Qs 9/19

    Pflichtverteidiger, Dolmetscher, Ausländer, Alkohol

    Das wird vielfach bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Fall sein (OLG Frankfurt StV 2008, 291; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338; LG Kiel StraFo 2004, 381; KG StV 1985, 184: wenn Dolmetscher nicht ausreichend).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Er gehört damit einem Personenkreis an, für den von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stets, also unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurfs, die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bejaht wird (vgl. KG StV 1985, 184; OLG Zweibrücken StV 1988, 379 ; BayObLG …
  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

    »... Rechtspr. und Lit. stimmen darin überein, daß einem Angekl., der die deutsche Sprache nicht beherrscht, unabhängig von der Bedeutung des strafrechtlichen Vorwurfs jedenfalls dann [gem. § 140 Abs. 2; Unfähigkeit zur Selbstverteidigung] ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er mittellos ist und daher die Kosten für einen Dolmetscher nicht aufzubringen vermag (OLG Zweibrücken, StV 1988, 379 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522 ; OLG München, StV 1986, 422 ; KG, StV 1985, 184/185 ..).
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