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   OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85   

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OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85 (https://dejure.org/1985,2797)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.1985 - 1 Ws 69/85 (https://dejure.org/1985,2797)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 1985 - 1 Ws 69/85 (https://dejure.org/1985,2797)
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Papierfundstellen

  • StV 1985, 224
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598; OLG Frankfurt a.M. aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Angeklagte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rdz. 24 in juris; BGH StV 1994, S. 231 f.; OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; …
  • OLG Koblenz, 11.07.2002 - 1 Ws 539/02

    Unterbringung, Beobachtung

    Die von der Verteidigung angeführte Rechtsprechung des OLG Celle (StV 91, 248, s.a. StV 85, 224) betrifft den Fall, dass allein die Beobachtung zu keinen ausreichenden Erkenntnissen führen kann.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Betroffenen verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei einer Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; StV 1991, 248).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen

    Eine derartige Unterbringung des Angeklagten letztlich mit dem Ziel der Einwirkung auf seine Aussagefreiheit wäre jedoch nicht statthaft (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Celle StV 1985, 224).
  • OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89

    Körperliche Untersuchung eines Beschuldigten durch einen Sachverständigen

    Dazu gehört auch die Ermittlung, ob der Beschuldigte tatsächlich eine Mitarbeit bei der Erstellung des Gutachtens durch Prof. Dr. ... verweigert und ob für diesen Fall der Sachverständige dennoch die Erstellung eines Gutachtens bei einer Beobachtung des Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus für möglich hält (vgl. Beschl. des hies. 1. Strafsen. in StV 1985, 224).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 78/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines

    Eine derartige Unterbringung des Angeklagten letztlich mit dem Ziel der Einwirkung auf seine Aussagefreiheit wäre jedoch nicht statthaft (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Celle StV 1985, 224).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 77/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines

    Eine derartige Unterbringung des Angeklagten letztlich mit dem Ziel der Einwirkung auf seine Aussagefreiheit wäre jedoch nicht statthaft (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Celle StV 1985, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.1985 - 2 Ws (B) 3/85 OWiG   

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OLG Frankfurt, 25.01.1985 - 2 Ws (B) 3/85 OWiG (https://dejure.org/1985,6043)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.1985 - 2 Ws (B) 3/85 OWiG (https://dejure.org/1985,6043)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 2 Ws (B) 3/85 OWiG (https://dejure.org/1985,6043)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SKSchlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aa0).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss (BZ) 6/02

    Bußgeldverfahren: Beweiskraft des Protokolls bezüglich Verletzung der

    Soweit sich das Oberlandesgericht Düsseldorf diesbezüglich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Strafverteidiger 1985, 224 berufen hat, ist dies unzutreffend, weil es in jener Entscheidung nicht um eine Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 u. 2 StPO ging, sondern um eine solche nach § 265 Abs. 4 StPO; in jenem Fall genügt es, wenn der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet wird, was im Wege des Freibeweises ermittelt werden kann (BGH NStZ 1981, 190; insoweit missverständlich Göhler, a.a.O., § 71 Rdnr.50 a.E. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf und OLG Frankfurt, a.a.O., wonach im Falle des § 265 StPO ein förmlicher, protokollpflichtiger Hinweis nicht erforderlich sei und die Unterrichtung des Betroffenen bzw. Verteidigers über die Veränderung durch den Gang der Hauptverhandlung genüge, ohne die diesbezügliche unterschiedliche Behandlung zwischen Absatz 1 und Absatz 4 der Vorschrift durch die Rechtsprechung des BGH herauszustellen, vgl. insoweit BGH, a.a.O.).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss BZ 6/02

    Beurkundung; Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Bußgeldbescheid;

    Soweit sich das Oberlandesgericht Düsseldorf diesbezüglich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Strafverteidiger 1985, 224 berufen hat, ist dies unzutreffend, weil es in jener Entscheidung nicht um eine Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 u. 2 StPO ging, sondern um eine solche nach § 265 Abs. 4 StPO; in jenem Fall genügt es, wenn der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet wird, was im Wege des Freibeweises ermittelt werden kann (BGH NStZ 1981, 190; insoweit missverständlich Göhler, a. a. O. , § 71 Rdnr. 50 a. E. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf und OLG Frankfurt, a. a. O. , wonach im Falle des § 265 StPO ein förmlicher, protokollpflichtiger Hinweis nicht erforderlich sei und die Unterrichtung des Betroffenen bzw. Verteidigers über die Veränderung durch den Gang der Hauptverhandlung genüge, ohne die diesbezügliche unterschiedliche Behandlung zwischen Absatz 1 und Absatz 4 der Vorschrift durch die Rechtsprechung des BGH herauszustellen, vgl. insoweit BGH, a. a. O. ).
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