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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85   

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BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85 (https://dejure.org/1985,986)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 5 StR 166/85 (https://dejure.org/1985,986)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 (https://dejure.org/1985,986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung der Verurteilung des Angeklagten "um jeden Preis" als Verfahrenshindernis - Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens - Verbindung des Rechts des Staates auf Strafverfolgung mit der Pflicht zur Verfolgung von Straftaten

  • opinioiuris.de

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 283
  • NJW 1985, 2838
  • MDR 1985, 260
  • MDR 1985, 952
  • NStZ 1985, 517
  • StV 1985, 398
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85
    In Übereinstimmung mit den in BGHSt 32, 345 herausgearbeiteten Grundlinien hält es auch der erkennende Senat nicht für angängig, aus dem Vorgehen von Polizeibeamten bei ihrer Aufklärungs- und Verfolgungstätigkeit oder aus ihrem Verhalten vor Gericht ein Verfahrenshindernis herzuleiten.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2018 - 2 Rb 9 Ss 794/17

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Spielstraße: Erforderlicher Abstand

    Ohne dass es für die Entscheidung darauf ankommt, ist abschließend darauf hinzuweisen, dass die durch Zeichen 325.1 angeordnete Schrittgeschwindigkeit nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln VRS 69, 382 OLG Brandenburg DAR 2005, 570 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 Ss 159/03, juris) keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h gestattet.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    In diesem Fall verlangt § 42 Abs. 4 a StVO vom Kraftfahrer zunächst, dass er Schrittgeschwindigkeit - etwa 4 bis 7 km/h (OLG Köln VRS 69, 382 f.) - einhält (Nr. 2) und Fußgänger weder gefährdet noch behindert sowie, wenn nötig, wartet (Nr. 3).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Wegen der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips ist es aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345, 350 f. m.w.N., ferner BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85] ; BGHR StPO vor § 1 Verfahrenshindernis/Rechtsstaatsprinzip 1; BGH MDR 1990, 168; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. Einl. Rdn. 148).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Die Beschränkungen und Belastungen der Beweisaufnahme, der abnehmende Wert einzelner Beweismittel oder deren Unerreichbarkeit, die weitgehend auch durch das Verhalten von staatlichen Behörden verursacht worden sind, begründen trotz ihrer Häufung in diesem Prozeß ebenfalls kein Verfahrenshindernis (BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; BGH StV 1985, 133 = NStZ 1985, 230; BGHR StPO vor § 1/ Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip 1).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Es sei jedoch bemerkt, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten wird, die unzulässige Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-?Mannes könne ein Verfahrenshindernis begründen, nachdem der 2. Strafsenat sie im Vorlagebeschluß abgelehnt hat (vgl. dazu ferner BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345); Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (NStZ 1984, 178 = StV 1984, 58) und Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = StV 1985, 398 mit Anm. Becker).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Im übrigen wären Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder die Anwendung verbotener Methoden im Sinne des § 136a StPO regelmäßig nicht geeignet, ein Prozeßhindernis zu begründen (vgl. BGHSt 33, 283; 37, 10; siehe auch BGH NStZ 1996, 290).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    In diesem Fall verlangt § 42 Abs. 4 a StVO vom Kraftfahrer zunächst, dass er Schrittgeschwindigkeit - etwa 4 bis 7 km/h (OLG Köln VRS 69, 382 f.) - einhält (Nr. 2) und Fußgänger weder gefährdet noch behindert sowie, wenn nötig, wartet (Nr. 3).
  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    Die Nichtbeachtung zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar nicht die Verfolgung und Bestrafung des angestifteten Täters (BGHSt 32, 345; 33, 283) [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85].
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85

    In Abwesenheit des Angeklagten vorgenommene Durchsuchung seiner Haftzelle;

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4150
BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Beweisanträgen während der Urteilsverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
  • StV 1985, 398
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85
    Der Verzicht auf das Nebenklagerecht setzt eine Erklärung voraus, die eindeutig erkennen läßt, daß der Verzichtende die prozessuale Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung kennt (BGH Urteil vom 24. Mai 1975 - 1 StR 41/75).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    bb) Die Rüge eines Verstoßes gegen § 246 StPO wäre auch unbegründet, weil das Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Revisionsvortrag bereits mit der Urteilsverkündung begonnen hatte und ab diesem Zeitpunkt Beweisanträge nicht mehr entgegengenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85, StV 1985, 398; Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85, NStZ 1986, 182).
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

    Vielmehr kann grundsätzlich eine geschlossene und im wesentlichen vollständige Darstellung genügen (Pikart, a.a.O., § 344 StPO Rn. 39 m.w.N.; BGH in der Rechtsprechungsübersicht von Pfeiffer/Miebach in NStZ 1986, 209; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rn. 465; Krause, Die Revision im Strafverfahren, 4. Aufl., Rn. 92 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) ist hierbei nur insofern zu berücksichtigen, als die neue Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH NJW 1981, 1325, 1326; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209 Nr. 23).
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    3Eine Unterbrechung der Urteilsverkündung zur Entgegennahme des Beweisantrages mit Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung, die das Erfordernis einer Entscheidung gemäß § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zur Folge gehabt hätte (vgl. hierzu BGH StV 1985, 398: das Erstgericht hatte in diesem Fall den Beweisantrag nach § 244 Abs. 3 StPO abgelehnt), lag nicht vor.
  • BayObLG, 07.12.1998 - 2 ObOWi 655/98

    Verständigung des Betroffenen über die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner

    Er hätte sich aber noch vor Beginn der Verkündung zu Wort melden können; zudem wäre das Amtsgericht nach seinem Ermessen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht berechtigt gewesen, auch während der Urteilsverkündung gestellte Anträge zu berücksichtigen und wieder in die Verhandlung einzutreten (BGH StV 1985, 398 ; BGH (D) MDR 1975, 24).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1776
BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung - Würdigung eines Zeugen mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 420
  • StV 1985, 398
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Eine Unterscheidung zu anderen gleichartigen strafbaren Handlungen des Angeklagten ist möglich (BGH NStZ 1984, 229).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Hier hat der Bundesgerichtshof bei ausreichender Konkretisierung des Gesamt-Lebenssachverhalts eine Darstellung der Einzelakte in der Anklage für nicht erforderlich gehalten (vgl. etwa Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    cc) Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trug diesen Gesichtspunkten in der Folge Rechnung, indem sie bei der Anklage einer fortgesetzten Handlung anerkannte, dass bei ausreichender Konkretisierung eines Lebenssachverhaltes innerhalb der gesamten Anklage nicht einmal die Darstellung der Einzelakte erforderlich war (BGH, Urt. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urt. vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, darf sich die Beurteilung von Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen in aller Regel auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in früher Kindheit Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Derartige besondere Umstände lagen hier vor allem darin, daß die Jugendkammer nicht nur die gegenwärtige Glaubwürdigkeit eines - im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - 13 1/2 Jahre alten Mädchens zu beurteilen hatte, vielmehr waren außerdem die Wahrnehmungsfähigkeit, das Gedächtnis und die persönliche Zuverlässigkeit der Zeugin im Tatzeitpunkt, also im Alter von 7 bis 12 Jahren, zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1985, 420, 421).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420).
  • OLG München, 10.10.2005 - 5St RR 192/05

    Ablehnung des Beweisantrages zur sachverständigen Untersuchung der

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist (nur) geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Richters (auch mit speziellen forensischen Erfahrungen) zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH in st. Rspr. u. a. NStZ 1991, 400; 1985, 420 und 1997, 355).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 144/91

    Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Die Revision zeigt auch keine besonderen Umstände (vgl. BGH NStZ 1985, 420, 421) auf, die dazu gedrängt hätten, die Glaubwürdigkeit der zur Tatzeit 16 Jahre alten Hauptbelastungszeugin durch einen aussagepsychologischen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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