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   KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85, 2 AR 524/82   

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https://dejure.org/1985,5693
KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85, 2 AR 524/82 (https://dejure.org/1985,5693)
KG, Entscheidung vom 29.05.1985 - 5 Ws 94/85, 2 AR 524/82 (https://dejure.org/1985,5693)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 5 Ws 94/85, 2 AR 524/82 (https://dejure.org/1985,5693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 404
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Wohnräume eines Beschuldigten; Inhaltliche

    Folgerichtig ist eine etwaige, über den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses hinausgehende Durchsuchung, mit der gezielt nach anderen als den in ihm genannten Gegenständen gesucht werden soll, unzulässig ( vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Rz 1 zu § 108, m.w.N.) und kann zu einem Beweisverwertungsverbot und zur Unverwertbarkeit entsprechender Funde führen ( KG, StV 1985, 404 ).

    Insoweit kann vielmehr ein Beweisverwertungsverbot vorliegen (für Fälle des § 108 StPO : KG StV 1985, 404, 405; LG Berlin StV 1987, 97, 98; LG Bonn NJW 1981, 292, 293 [LG Bonn 01.07.1980 - 37 Qs 57/80] ).

  • LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93

    Ermittlung wegen Herstellung synthetischer Betäubungsmittel und Ablehnung der

    Die bewußte Ausschaltung des zuständigen Ermittlungsrichters ist auch nach BGHSt 31, Seite 305 f. ein so schwerwiegender Verfahrensverstoß, daß dem dadurch gewonnenen Ergebnis die Verwertung versagt werden muß (siehe dazu auch Kammergericht im Strafverteidiger 1985, Seite 404 f.).

    Darüber, ob ein Gesetzesverstoß der verfahrensgegenständlichen Art auch bei Aufklärung einer der Schwerstkriminalität zuzuordnenden Tat (wie Mord, Totschlag u.ä.) ein Beweisverwertungsverbot zu begründen vermag, oder ob hier das Strafverfolgungsinteresse Vorrang genießt (siehe dazu Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 98 StPO, RdNr. 37 am Ende, 82; siehe ferner Kammergericht in Strafverteidiger 1985, Seite 404 f.), ist hier nicht zu befinden, zumal die beschlagnahmten Gegenstände im objektiven Verfahren eingezogen werden können (siehe Kammerbeschluß vom 04.07.1991, Bl. 99 f. d.A.) und damit von ihnen keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht.

  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    aa) Der entscheidende Senat folgt damit der Linie, wie sie in einem vergleichbaren Fall (Geschwindigkeitsmessung durch Private) bereits vom AG Alsfeld (NJW 1995, 1503) und im Beschwerderechtszug vom OLG Frankfurt a.M. (NZV 1995, 368) vertreten wurde (vgl. in anderem Zusammenhang auch KG StV 1985, 404).
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Anderes mag womöglich gelten, wenn eine Durchsuchung bewusst zu einer systematischen Suche nach "Zufallsfunden" genutzt wird, die mit dem Verfahrensgegenstand nichts zu tun haben (vgl. BGH, Ermittlungsrichter, CR 1999, 292 ; Kammergericht, StV 1985, 404 ; LG Bremen, StV 1984, 505 ; LG Berlin, StV 1987, 97 ).
  • KG, 07.09.1998 - 5 Ws (B) 362/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung

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