Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.05.1985

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85   

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https://dejure.org/1985,2617
OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85 (https://dejure.org/1985,2617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.1985 - 3 Ws 45/85 (https://dejure.org/1985,2617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 1985 - 3 Ws 45/85 (https://dejure.org/1985,2617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Pflichtverteidigers zur Mitwirkung an einem prozessordnungsgemäßen Verfahrensablauf; Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit des Pflichtverteidigers an den Hauptverhandlungstagen; Pflicht zur Besorgung einer Vertretung in einem nicht vermeidbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1985, 450
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.02.1972 - 3 Ws 81/72

    Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger; Regelung der Vertretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85
    Die Beschwerde ist gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. dazu KK -Laufhütte § 143 Rdnr. 6; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1972 in NJW 1972, 1964), aber nicht begründet.

    Nach dem festgestellten Sachverhalt durfte dieser vielmehr davon ausgehen, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung rechtfertigt (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964; KK - Laufhütte § 143 Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO, 36. Aufl., § 143 Rdnr. 3).

    Rechtsanwalt xxx hat seine Pflicht, an einem prozeßordnungsgemäßen Verfahrensablauf, insbesondere der Hauptverhandlung, mitzuwirken, in erheblicher Weise verletzt (vgl. Senatsbeschluß in NJW 1972, 1964).

  • OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Durchführung des Verfahrens; Grobe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85
    Nach dem festgestellten Sachverhalt durfte dieser vielmehr davon ausgehen, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung rechtfertigt (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964; KK - Laufhütte § 143 Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO, 36. Aufl., § 143 Rdnr. 3).

    Es muß sich vielmehr um ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht handeln (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85
    Als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege untersteht der Verteidiger auch grundsätzlich nicht der Kontrolle und der Bewertung seiner Tätigkeit durch das Gericht (vgl. BVerfGE 34, 293, 302 [BVerfG 14.02.1973 - 2 BvR 667/72] ; KK - Laufhütte,Vor § 137 Rdnr. 4).
  • OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95

    Flachslanden-Prozesse

    - die Weigerung des Pflichtverteidigers, an einigen Tagen einer länger terminierten Strafsache zu erscheinen (OLG Frankfurt, StV 85, 450).

    Der Verteidiger unterliegt dabei als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege grundsätzlich nicht der Kontrolle und der Bewertung seiner Tätigkeit durch das Gericht (vgl. OLG Frankfurt, StV 1985, S. 450, 451 und BVerfGE 34, 293 ).

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Es muß sich vielmehr um eine Pflichtwidrigkeit von besonderem Gewicht handeln, aus der sich eindeutig ergibt, daß der Verteidiger nicht fähig oder nicht willens ist, den Angeklagten sachgerecht zu verteidigen, so daß es die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden gebietet, für eine anderweitige Wahrnehmung dieser Aufgabe zu sorgen (Senat, StV 1994, 288 ; StV 1985, 450 >451<; OLG Köln; StV 1991, 9 >10< jew.m.w.Nachw.).

    Aus diesem Grunde hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß es ein schwerwiegendes, die Entpflichtung rechtfertigendes Fehlverhalten des Verteidigers darstelle, wenn er sich weigere, zu terminierten Hauptverhandlungstagen zu erscheinen bzw. einen Vertreter zu entsenden (Senat, StV 1985, 450 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer

    Es muß sich vielmehr um ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht bzw. um grobe Pflichtverletzungen handeln (vgl Senat StV 1985, 450, 451; Senatsbeschluß vom 24. November 1993 - 3 Ws 646/93 - ).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

    Nach der ständigen Rechtsprechung der hiesigen Strafsenate (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats in 2 Ws 89/09 vom 31. März 2009 mit zahlreichen Nachweisen), die auch derjenigen anderer Oberlandesgericht entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vgl. BGH StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
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   OLG Düsseldorf, 03.05.1985 - 3 Ws 185/85   

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OLG Düsseldorf, 03.05.1985 - 3 Ws 185/85 (https://dejure.org/1985,5027)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1985 - 3 Ws 185/85 (https://dejure.org/1985,5027)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - 3 Ws 185/85 (https://dejure.org/1985,5027)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 450
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Schon das Gewicht der gegen die Angeklagte im Ermittlungsverfahren erhobenen, von ihr bestrittenen Tatvorwürfe (sie hatte sich damals noch wegen eines weiteren, später nach § 154 StPO ausgeschiedenen Mordkomplotts zu verantworten) rückt bei der gebotenen Abwägung aller Umstände das von § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO geschützte Kosteninteresse weiter in den Hintergrund, als dies bei weniger gravierenden Tatvorwürfen der Fall wäre (vgl. OLG Düsseldorf StV 1985, 450).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Die Beschwerdeführerin kann die Auswahl des Pflichtverteidigers unter Berufung auf ihr Recht auf ein faires Verfahren - welches von den Gerichten in jeder Verfahrenslage zu gewährleisten ist - und unter Hinweis auf die für die günstige vorherrschende obergerichtliche Rechtsprechung (vgl OLG Koblenz, StV 1995, 118 f.; OLG München, StV 1993, 180 f.; OLG Düsseldorf, StV 1992, 9 f.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 508; OLG Köln, StV 1990, 395 ; OLG Hamm, StV 1990, 395 ; OLG Stuttgart, StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg, StV 1987, 191 f.; OLG Düsseldorf, StV 1987, 240 f.; SchlHOLG , StV 1987, 478 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 449 f.; OLG Düsseldorf, StV 1985, 450 ; OLG Frankfurt, StV 1985, 315 ; OLG München, StV 1984, 67 ; OLG Düsseldorf, StV 1984, 372; OLG Frankfurt, StV 1983, 408; OLG Saarbrücken, StV 1983, 362 f.; Hans. OLG Bremen, StV 1982, 360; OLG Zweibrücken, StV 1981, 288 f.) im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle ihrer Verurteilung dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 142 Rn. 12 i.V.m. § 141 Rn. 13; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 142 Rn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 142 Rn. 20; Müller in: KMR Kommentar zur StPO , § 142 Rn. 23).
  • OLG Nürnberg, 27.01.1998 - Ws 1618/97

    Auswärtiger Anwalt als Pflichtverteidiger

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  • OLG Nürnberg, 14.03.1995 - Ws 1317/94
    Nur wenn der Gerichtsort und der Sitz des Rechtsanwalts nicht weit voneinander entfernt sind, hat die Rücksicht auf das Vertrauensverhältnis den Vorrang vor der Ortsnähe (Düsseldorf StV 85, 450; 90, 254).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Daher ist das Auswahlermessen des Vorsitzenden bei der Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls dann auf den das Vertrauen des Beschuldigten genießenden Rechtsanwalt beschränkt, wenn Gegenstand des Verfahrens »besonders schwerwiegende Schuldvorwürfe« sind - auch wenn dieser nicht bei einem Gericht des Bezirks zugelassen ist (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; StV 1985, 450; 1986, 143; OLG Koblenz, NStZ 1989, 386).
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