Weitere Entscheidung unten: LG Bamberg, 20.05.1985

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   BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85   

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BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85 (https://dejure.org/1985,3293)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 4 StR 277/85 (https://dejure.org/1985,3293)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 4 StR 277/85 (https://dejure.org/1985,3293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall der Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 454
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.

    Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das Urteil auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren lautet, sofern diese nur wegen vorsätzlicher Straftaten gebildet ist (Finger in Fürst, GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, § 59 BeamtVG Anm. 10; BGH NStZ 1981, 342 zu der vergleichbaren Regelung in § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr. Landesvorschriften).

  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.
  • OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu

    Er hätte deshalb die ständige Rechtsprechung des BGH in Strafsachen bedenken und berücksichtigen müssen, wonach zu den gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Folgen der Tat auch der Wegfall der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge gemäß § 59 BeamtVG gehört, weshalb, diese Folge bei der Bemessung der Strafe strafmildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454; 1987, 243; 1991, 207; NSU 88, 494; Schäfer, Strafzumessung, 2. Aufl., Rz. 324 f).

    Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Strafkammer -wie hier- eine Freiheitsstrafe ausspricht, die gerade noch die nachteiligen Folgen aus § 59 BeamtVG eintreten läßt (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454).

  • BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17

    Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96, NStZ-RR 1997, 195 mwN; vom 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 14; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81, NStZ 1981, 342); dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85, StV 1985, 454; vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96; juris Rn. 4).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05

    Strafzumessung (berufliche Konsequenzen: Einbeziehung als Wirkung auf das

    Zu diesen Konsequenzen kann auch der Verlust von Ruhestandsbezügen gehören (vgl. BGH StV 1985, 454; Tröndle/Fischer StGB, 53. Aufl. § 46 Rdn. 44 jew. m. w. N.).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Sollte der Angeklagte inzwischen wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sein, so werden gegebenenfalls die aus § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz sich ergebenden Rechtsfolgen zu berücksichtigen sein (BGH JZ 1989, 652; BGH StV 1985, 454 und 1987, 243).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine Rechte als Ruhestandsbeamter verliert; das ist schon bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, zu erörtern (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH, Beschl. vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Entsprechendes muß gelten, wenn ein Strafurteil zum Wegfall der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten führt (BGH, Beschluß vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85 -).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der

    Wenn hiernach eine Strafe im Bereich von zwei Jahren in Betracht kommen sollte, wird zu bedenken sein, daß der Angeklagte gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) vom 24. August 1976 bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren seine Rechte als Ruhestandsbeamter und damit auch seine Versorgungsbezüge verlieren würde (BGH StV 1985, 454).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren

    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 316/90

    Beachtung beamtenrechtlicher Folgen als mildernde Gesichtspunkte der

    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte bei Wegfall der Rechte als Ruhestandsbeamter und bei der dann erforderlichen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 9 Abs. 4 Angestelltenversicherungsgesetz) gewichtige finanzielle Nachteile erleidet und - gegebenenfalls - ob gleichwohl eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren als gerechter Schuldausgleich zu verhängen war (siehe dazu BGHSt 35, 148, 151; BGH Strafverteidiger 1985, 454; 1987, 243; bei Detter NStZ 1989, 469).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86

    Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei zielgerichtetem Vorgehen -

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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 20.05.1985 - Qs 89/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6062
LG Bamberg, 20.05.1985 - Qs 89/85 (https://dejure.org/1985,6062)
LG Bamberg, Entscheidung vom 20.05.1985 - Qs 89/85 (https://dejure.org/1985,6062)
LG Bamberg, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - Qs 89/85 (https://dejure.org/1985,6062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1985, 360
  • StV 1985, 454
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