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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84   

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https://dejure.org/1985,2540
BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern aus Rauschgiftgeschäften - Absicht einer Vorteilssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 50
  • StV 1985, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 96/58
    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83

    Verpflichtung einer Strafkammer zur Einholung eines ergänzenden Gutachtens -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Beihilfe wiederum setzt einerseits eine noch nicht beendete Tat voraus, verlangt andererseits, daß der Gehilfe eine "konkret-individualisierbare Tat" (BGHSt 34, 63, 65 für den Anstifter; vgl. auch BGH StV 85, 505; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22 m.w.Nachw. ) unterstützen will.

    In Frage kämen Begünstigung nach § 257 StGB (vgl. BGH StV 1985, 505) eventuell Strafvereitelung nach § 258 StGB (vgl. zu beidem auch Arzt NStZ 1990, 1, 2; BRDrucks. 219/91 S. 85 ).

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Die festgestellten Gedankeninhalte beziehen sich auf die Motive in der konkreten Tatsituation (zur Erforderlichkeit einer Abgrenzung der Absicht zu den Beweggründen der Tat vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 704/84, StV 1985, 505); die Strafkammer selbst hat dies in anderem Zusammenhang (s. UA S. 35 f.) deutlich gemacht.
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Schließlich kommen, sofern sich ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht feststellen lassen sollte, eine von dem Angeklagten B. begangene Begünstigung nach § 257 StGB und eine von dem Angeklagten Ö. begangene Beihilfe hierzu in Betracht (vgl.BGH StV 1985, 505; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 261).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84   

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https://dejure.org/1984,8207
OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84 (https://dejure.org/1984,8207)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.1984 - 3 Ss 242/84 (https://dejure.org/1984,8207)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 1984 - 3 Ss 242/84 (https://dejure.org/1984,8207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Belehrung des Angeklagten, es könne nach § 231 Abs. 2 StPO auch in seiner Abwesenheit weiterverhandelt werden, weil er bereits zur Anklage vernommen worden sei, und die zunächst unmittelbar darauf beabsichtigte Unterbrechung der Hauptverhandlung konnten unter Berücksichtigung des vorangegangenen Geschehens aus Sicht der Beschwerdeführerin den Eindruck erwecken, ein Ausbleiben finde die Billigung des Gerichts (vgl. RG, Urteil vom 11. April 1924 - I 180/24, RGSt 58, 149, 152 f.; OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 231 Rn. 22).
  • OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in

    Es kann daher, wenn es bei der Prüfung einer ansonsten zulässig erhobenen Verfahrensrüge auf Umstände stößt, die von der Revision zwar nicht im einzelnen vorgetragen sind, die dem Revisionsgericht aber aufgrund anderer Prüfungen bekannt sind, diese nicht unberücksichtigt lassen und wider besseres Wissen entscheiden (vgl. auch OLG Köln 3. Strafsenat, VRS 67, 353 ff. (357 f.) = StV 1985, 50 f.).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11

    Beendigung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Verfahrensrüge

    Der Auffassung, es seien entgegen § 344 Abs. 2 StPO von Amts wegen auch Umstände zu berücksichtigen, zu denen die Rechtfertigungsschrift schweigt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50), schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

    Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn dem Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, bei seinem Nichterscheinen werde ohne ihn verhandelt (vgl. OLG Köln StV 1985, 50; OLG Bremen StV 1992, 558), wenn das Gericht ihm freigestellt hatte, ob er zu Fortsetzungsverhandlung erscheine (vgl. BGH StV 1987, 189; OLG Stuttgart NJW 1970, 343) oder wenn sich aus dem Verhalten des Gerichts ein Einverständnis mit dem Ausbleiben des Angeklagten entnehmen lässt (vgl. BGH NStZ 1989, 283).
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   OLG Bremen, 06.09.1984 - Ss 95/84   

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https://dejure.org/1984,7317
OLG Bremen, 06.09.1984 - Ss 95/84 (https://dejure.org/1984,7317)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.09.1984 - Ss 95/84 (https://dejure.org/1984,7317)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. September 1984 - Ss 95/84 (https://dejure.org/1984,7317)
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  • StV 1985, 50
 
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