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   OLG Düsseldorf, 15.10.1984 - 2 Ws 437/84   

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OLG Düsseldorf, 15.10.1984 - 2 Ws 437/84 (https://dejure.org/1984,2782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.1984 - 2 Ws 437/84 (https://dejure.org/1984,2782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 1984 - 2 Ws 437/84 (https://dejure.org/1984,2782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 252
  • StV 1985, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-116/05

    Pauschgebühr; Beiordnung; Wirksamkeit; Zugang des Beschlusses

    c) Bei der Bemessung der demnach zu gewährenden Pauschvergütung hat sich der Senat von seiner ständigen Rechtsprechung leiten lassen: Danach (vgl. zuletzt Senat in NStZ-RR 2003, 139 = StraFo 2003, 219 = StV 2004, 96 mit weiteren Nachweisen) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt und in Nr. 2 die Beistandsleistung für den Beschuldigten bei Vernehmungen erwähnt.
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-11/03

    Pauschvergütung, Unterbringung, Strafvollstreckungsverfahren, besonders

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nummer 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt.
  • OLG Hamm, 29.03.2004 - 2 (s) Sbd VIII-52/04

    Pauschvergütung, besonderer Umfang, Strafvollstreckungsverfahren,

    Bei der Bemessung der demnach zu gewährenden Pauschvergütung hat sich der Senat von seiner ständigen Rechtsprechung leiten lassen: Danach (vgl. zuletzt Senat in NStZ-RR 2003, 139 = StraFo 2003, 219 = StV 2004, 96 mit weiteren Nachweisen) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt und in Nr. 2 die Beistandsleistung für den Beschuldigten bei Vernehmungen erwähnt.
  • OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00

    Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren; besonderer Umfang; besondere

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt.
  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-90/96
    4-24/96) ist - mangels eines speziellen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501 ), die in ihrer Nr. 2 allgemein auf Beistandsleistungen für einen Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung abstellt.
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   LG Paderborn, 20.11.1984 - 7 Qs 72/84   

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LG Paderborn, 20.11.1984 - 7 Qs 72/84 (https://dejure.org/1984,8780)
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LG Paderborn, Entscheidung vom 20. November 1984 - 7 Qs 72/84 (https://dejure.org/1984,8780)
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