Weitere Entscheidungen unten: KG, 13.01.1986 | OLG Frankfurt, 09.10.1985

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 3 Ss 812/85   

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https://dejure.org/1985,3522
OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 3 Ss 812/85 (https://dejure.org/1985,3522)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.1985 - 3 Ss 812/85 (https://dejure.org/1985,3522)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 3 Ss 812/85 (https://dejure.org/1985,3522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss (6) 439/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 3 Ss 812/85
    Daher ist nicht nur dort, wo die Verletzung von § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 StPO eindeutig feststeht, sondern auch da, wo sich der Nachweis der Fristwahrung weder durch Eingangsvermerk der Geschäftsstelle noch auf andere Weise mit hinreichender Gewißheit erbringen läßt, ein absoluter Revisionsgrund im Sinne von § 338 Nr. 7 StPO anzunehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 7.9.1976 - 3 Ss 439/76 - = GA 1977, 26 ; LR, StPO , 23. Aufl., Rdn. 110 zu § 338).
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.1986 - (4) 1 Ss 182/85 (154/85)   

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https://dejure.org/1986,3259
KG, 13.01.1986 - (4) 1 Ss 182/85 (154/85) (https://dejure.org/1986,3259)
KG, Entscheidung vom 13.01.1986 - (4) 1 Ss 182/85 (154/85) (https://dejure.org/1986,3259)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 1986 - (4) 1 Ss 182/85 (154/85) (https://dejure.org/1986,3259)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1986, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vielmehr ist dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die Möglichkeit eröffnet, im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 28, 194 [195]; BayObLG JR 1983, 261 [262]; VRS 61, 130 ).

    Denn das Unterschreiben eines Urteils, an dem er mitgewirkt hat, stellt ein unaufschiebbares Dienstgeschäft dar, für das er sich jederzeit, notfalls sogar außerhalb der üblichen Dienstzeit, bereithalten muß (vgl. BGHSt 28, 194 [195]).

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn alle Berufsrichter es unterschrieben und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (vgl. BGHSt 12, 374 [376]; 26, 92 [93]) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 26, 247 [248] = JR 1976, 542; BGH StV 1984, 275 ).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn alle Berufsrichter es unterschrieben und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (vgl. BGHSt 12, 374 [376]; 26, 92 [93]) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 26, 247 [248] = JR 1976, 542; BGH StV 1984, 275 ).
  • BGH, 17.04.1984 - 5 StR 227/84

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn alle Berufsrichter es unterschrieben und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (vgl. BGHSt 12, 374 [376]; 26, 92 [93]) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 26, 247 [248] = JR 1976, 542; BGH StV 1984, 275 ).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vollständig ist das Urteil erst, wenn alle Berufsrichter es unterschrieben und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (vgl. BGHSt 12, 374 [376]; 26, 92 [93]) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 26, 247 [248] = JR 1976, 542; BGH StV 1984, 275 ).
  • BayObLG, 19.10.1982 - RReg. 1 St 245/82

    Verhinderung eines Richters an der Unterzeichnung eines Urteils

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vielmehr ist dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die Möglichkeit eröffnet, im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 28, 194 [195]; BayObLG JR 1983, 261 [262]; VRS 61, 130 ).
  • BayObLG, 07.05.1981 - RReg. 1 St 58/81

    Verhinderung eines Richters an der Unterschrift eines Urteils wegen Ausscheidens

    Auszug aus KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
    Vielmehr ist dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die Möglichkeit eröffnet, im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war (vgl. BGHSt 31, 213 [214]; 28, 194 [195]; BayObLG JR 1983, 261 [262]; VRS 61, 130 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.10.1985 - 3 Ws 867/85   

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https://dejure.org/1985,3668
OLG Frankfurt, 09.10.1985 - 3 Ws 867/85 (https://dejure.org/1985,3668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.1985 - 3 Ws 867/85 (https://dejure.org/1985,3668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 3 Ws 867/85 (https://dejure.org/1985,3668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers; Prozessuale Fürsorgepflicht; Wahlverteidiger; Gefahr des Ausfalls; Zwingende Gründe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 141

Papierfundstellen

  • StV 1986, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Ein Bedürfnis zur Bestellung eines zweiten Verteidigers besteht nur dann, wenn hierdurch in besonders schwierigen und umfangreichen Sachen ein Weiterverhandeln auch für Fälle vorübergehender Verhinderung des Verteidigers sichergestellt werden muß (OLG Frankfurt, StV 1986, 144 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben dem vorhandenen Verteidiger ist z.B. geboten, wenn bei notwendiger Verteidigung zu befürchten ist, dass der vorhandene Verteidiger in der Hauptverhandlung nicht ständig anwesend sein oder die zur reibungslosen Durchführung der Hauptverhandlung erforderlichen Maßnahmen nicht treffen kann oder will oder sonstige Gründe der prozessualen Fürsorge es gebieten ( vgl. BGHSt 15, 306 ff, 309; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137 f; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Frankfurt StV 1986, 144).
  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

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