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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85   

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https://dejure.org/1985,2048
BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des Lösens von Zweifeln an der Freiwilligkeit des Rücktritts zugunsten des Angeklagten - Rücktritt - Vollendung der Tat - Innere Hemmungen - Unfreiwilligkeit - Freiwilligkeit - Psychische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 271
  • StV 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Unfreiwilligkeit wegen psychischen Unvermögens ist aber nur anzunehmen, wenn beim Täter innere Hemmungen solcher Art auftreten, die für ihn einen zwingenden Grund darstellen, von der Vollendung der Tat abzusehen (BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82 - bei Holtz MDR 1982, 969).
  • BGH, 27.08.1982 - 3 StR 284/82

    Möglichkeit der Annahme von Unfreiwilligkeit des Rücktritts wegen psychischen

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Unfreiwilligkeit wegen psychischen Unvermögens ist aber nur anzunehmen, wenn beim Täter innere Hemmungen solcher Art auftreten, die für ihn einen zwingenden Grund darstellen, von der Vollendung der Tat abzusehen (BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82 - bei Holtz MDR 1982, 969).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schlösse ein so begründeter emotionaler Zwang die Freiwilligkeit eines Rücktritts aus (vgl. BGH GA 1977, 75, 76; BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGH NStZ 1994, 428; Dreher/Tröndle aaO § 24 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Es kommt darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis« darstellt (BGH, bei Holtz MDR 1982, 969; 1986, 271).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    Dabei kommt es darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, MDR 1982, 969; vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85; MDR 1986, 271; vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, aaO; Bottke in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 135, 169 f.).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - 2 StR 626/85, bei Holtz MDR 1986, 271 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Bleibt offen, ob der Täter von der weiteren Tatausführung - hier des Totschlags - durch Umstände gehindert war, die von seinem Willen unabhängig waren, so ist nach dem Zweifelssatz von der Freiwilligkeit des Rücktritts auszugehen (BGH bei Holtz MDR 1982, 969; MDR 1986, 271; BGH StV 1992, 10, 11; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 28).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Insoweit verbleibende Zweifel müßten zu Gunsten des Angeklagten gelöst werden (BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 11; BGH bei Holtz MDR 1986, 271 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche

    b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87

    Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers

    Unabhängig vom Mitwirken äußerer Umstände (vgl. BGH StV 82, 259) ist für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts entscheidend, ob aus Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH bei Holtz MDR 1986, 271), also etwa, ob dem Angeklagten die Zeugin angesichts ihres Zustandes nicht mehr als Tatopfer geeignet schien oder ob er aus Rücksicht auf sie von der weiteren Tatausführung Abstand nahm (vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 1+2).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 20/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Versuch und Rücktritt bei Vergewaltigung

    Das Landgericht befaßt sich nicht mit der entscheidenden Frage, ob aus der Sicht des Täters seinem Weiterhandeln ein für ihn zwingendes Hindernis (vgl. BGHSt 35, 184, 186) [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87] entgegenstand oder ob er "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 5).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts

  • BGH, 03.02.1988 - 3 StR 586/87

    Tötung eines Mitwissers im Sinne eines Rücktritts vom Versuch der Beteiligung

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4437
BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer strafmildernden Berücksichtigung des Nichteintritts eines nachhaltigen seelischen Schadens bei der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Darüber hinaus hat die Kammer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der Nebenkläger durch sein Verhalten zur Begehung der Taten beigetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.1985 - 2 StR 150/85 - BeckRS 1985, 31101541; BGH, Urteil vom 15.01.1986 - 2 StR 608/86 - BeckRS 1986, 31101606; BGH, Beschluss vom 20.04.1989 - 4 StR 161/89 - BeckRS 1989, 31103381).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    a) Die Strafkammer durfte strafmildernd berücksichtigen, dass die Taten für die Opfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen hatten und haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 21/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ausgebliebene

    Der Umstand, dass beim Opfer die durch die Tat typischerweise eintretenden seelischen Schäden ausgeblieben sind, kann eine Strafmilderung begründen (vgl. zu § 176 StGB: BGH StV 1986, 149; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 174 Rdn. 21).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Ferner gibt es entgegen der Annahme des Landgerichts keinen Erfahrungssatz dergestalt, dass es "typischerweise" beim Wohnungseinbruch zu Begegnungen zwischen Täter und Opfer kommt (vgl. hingegen zu § 176 StGB nur BGH, Urt. v. 15. Januar 1986 - 2 StR 608/95, StV 1986, 149).
  • BGH, 21.08.1987 - 2 StR 368/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls - Strafschärfende

    Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war zudem das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und darf schon aus diesem Grunde nicht strafschärfend herangezogen werden (BGH Strafverteidiger 1986, 149).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch

    Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1985 - 2 StR 150/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8544
BGH, 02.04.1985 - 2 StR 150/85 (https://dejure.org/1985,8544)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1985 - 2 StR 150/85 (https://dejure.org/1985,8544)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1985 - 2 StR 150/85 (https://dejure.org/1985,8544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Verhaltens des Tatopfers bei der Strafbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 149
 
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