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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85   

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https://dejure.org/1985,1336
BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der Straffestsetzung - Maß der strafrechtlichen Schuld als Grenze für die Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - Leugnen des Angeklagten als strafschärfender Gesichtspunkt - Bestreiten der Tat als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 54
  • NStZ 1985, 545
  • StV 1986, 15
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

    Fehlende Reue kann als strafschärfender Umstand nur dann herangezogen werden, wenn das Verhalten des Täters trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit kennzeichnend ist für eine gefühllose oder rechtsfeindliche Gesinnung oder wenn es andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (BGH NStZ 1981, 257).

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, das Prozeßverhalten eines Angeklagten nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund zu werten (BGHSt 1, 105).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH MDR 1954, 693; VRS 40, 418, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH MDR 1954, 693; VRS 40, 418, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zuläßt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH NJW 1971, 1758).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auch der Bundesgerichtshof hat stets die Freiheit des Beschuldigten betont, selbst darüber zu befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitwirken will oder nicht (z.B. BGHSt 5, 332, 334; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Zum anderen kann jedes Tun oder Unterlassen berücksichtigt werden, das Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt, auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche des Täters hinweist oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545; Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 468/96, NStZ-RR 1997, 196; vgl. auch S/S-StreeKinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 39; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 246 ff. jeweils mwN).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Der Vorwurf mangelnder Schuldeinsicht und Reue lässt somit besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten sein Verteidigungsverhalten strafschärfend angelastet hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 8 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2005 - 2 Ss 78/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5, und vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 9).

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13

    Strafschärfung auf Grund eines späteren Verhaltens des Angeklagten (Rückschluss

    Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf aber in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01

    Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur

    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93

    Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen

    Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 5/09

    Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung eines nicht von Reue getragenen

    Bei dieser Sachlage darf dem Angeklagten nicht vorgehalten werden, er zeige keine Reue (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 545; Fischer, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

  • BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95

    Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen

  • BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86

    Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,534
BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls oder Hehlerei - Erhebung einer Aufklärungsrüge - Verbüßung einer Strafe durch Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 1975 § 56f Abs. 3, § 58 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 326
  • NJW 1986, 732
  • MDR 1986, 66
  • NStZ 1986, 162
  • StV 1986, 15
  • StV 1986, 16
  • JR 1986, 377
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe, ist die in der Nichterstattung erbrachter Leistungen (§ 56 f Abs. 3 Satz 1 StGB) liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen, daß die Leistungen gemäß § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB bei Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden (entsprechend BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].

    So entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann, der darin liegende Nachteil bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen ist, wobei erforderlichenfalls sogar die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden darf (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m. w. Nachw.).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Schließlich widerspräche die Nichtanrechnung auch dem der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zugrunde liegenden Gedanken, wonach der Angeklagte bei getrennter Aburteilung seiner Taten nicht schlechter gestellt werden darf als bei ihrer gemeinsamen Aburteilung (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] m. w. Nachw.).

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 31. Oktober 1983 verhängte Geldstrafe in die Gesamtstrafe nicht einbezogen werden kann, weil die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat erst nach der Verurteilung durch das Schöffengericht München begangen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; Dreher/Tröndle, § 55 StGB Rdn. 5).

  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Eine Ausdehnung des Tagessatzsystems auf diese Fälle könnte zu praktisch kaum behebbaren Schwierigkeiten führen, da nicht nur die jetzigen Verhältnisse des Verurteilten, sondern auch diejenigen zur Zeit der früheren Verurteilung oder der Erbringung der Leistungen (vgl. BGHSt 28, 360, 364) [BGH 27.03.1979 - 1 StR 503/78] beachtet werden müßten.
  • AG Köln, 21.01.1981 - 716 Ls 62/80

    Absehen von Strafe; Verfehlte Strafe; Angehörigentod

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Daher wird das Erfordernis, in diesem Fall die erbrachten Leistungen grundsätzlich auf die Gesamtstrafe anzurechnen, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht allgemein bejaht (vgl. BayObLG JR 1981, 514 m. zust. Anm. Bloy; Dreher/ Tröndle, 42. Aufl. § 58 StGB Rdn. 3; Frank MDR 1982, 353, 361 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Janiszewski NStZ 1981, 333; Lackner, 15. Aufl. § 58 StGB Anm. 2 b; Horn in SK § 58 StGB Rdn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 29.06.1970 - 9 Qs 234/70
    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Darüber hinaus könnte im Einzelfall bei einer niedrigen Freiheitsstrafe und einer hohen Geldauflage eine solche Umrechnung zu einer ungerechtfertigten vollständigen Verbüßung der Strafe durch Anrechnung der erbrachten Leistungen führen (vgl. auch LG Frankfurt NJW 1970, 2121) oder würde umgekehrt bei hoher Freiheitsstrafe und niedriger Geldauflage die erbrachte Leistung möglicherweise nur unangemessene Berücksichtigung finden.
  • BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79

    Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 31. Oktober 1983 verhängte Geldstrafe in die Gesamtstrafe nicht einbezogen werden kann, weil die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat erst nach der Verurteilung durch das Schöffengericht München begangen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; Dreher/Tröndle, § 55 StGB Rdn. 5).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Daher wird das Erfordernis, in diesem Fall die erbrachten Leistungen grundsätzlich auf die Gesamtstrafe anzurechnen, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht allgemein bejaht (vgl. BayObLG JR 1981, 514 m. zust. Anm. Bloy; Dreher/ Tröndle, 42. Aufl. § 58 StGB Rdn. 3; Frank MDR 1982, 353, 361 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Janiszewski NStZ 1981, 333; Lackner, 15. Aufl. § 58 StGB Anm. 2 b; Horn in SK § 58 StGB Rdn. 7).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    So zu entscheiden sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch das in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] veröffentlichte Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 - gehindert, durch das eine (nachträglich gebildete) Gesamtstrafe aufgehoben worden ist, weil die in der Nichterstattung erbrachter Bewährungsleistungen liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen sei, daß die Leistungen gemäß § 58 Abs. 2, § 56 f Abs. 3 StGB bereits bei der Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht kann nicht wie beabsichtigt entscheiden, ohne von der Rechtsansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]), der der erkennende Senat mit Beschluß vom 24. Juni 1986 - 1 StR 309/86 (BGHR StGB § 56 f Abs. 3 Anrechnung 1) ohne nähere Begründung beigetreten ist, abzuweichen.

    Auf Anfrage hat der 4. Strafsenat mitgeteilt, daß er an seiner im Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) geäußerten Rechtsansicht mit Rücksicht auf die Neufassung des § 57 Abs. 4 StGB durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 nicht mehr festhält.

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (NStZ 1987, 458, 459; Stree NStZ 1986, 136 f.; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987 Rdn. 325).

    Liegt kein Ausnahmefall vor - etwa, daß der Verurteilte sich die Mittel für die erbrachten Leistungen erst durch strafbare Handlungen verschafft hat (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.) -, so ist die Anrechnung geboten.

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen

    aa) Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276; vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    An seiner Auffassung, dies sei bereits aufgrund der allein erhobenen Sachbeschwerde geboten, will es auch für den Fall festhalten, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1985 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) von einer anderen - nach Auffassung des vorlegenden Gerichts jene Entscheidung nicht tragenden - Rechtsansicht ausgegangen sein sollte.

    Der 4. Strafsenat hat in dem Urteil vom 10. Oktober 1985 (4 StR 454/85) - insoweit in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] nicht veröffentlicht - die Auffassung vertreten, daß die Frage, ob erbrachte Bewährungsleistungen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht berücksichtigt worden seien, nicht aufgrund der Sachrüge, sondern nur auf eine Verfahrensrüge hin überprüft werden dürfe.

    Er bemerkt, daß er sich der Entscheidung BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] mit Beschluß vom 24. Juni 1986 (BGHR StGB Nr. 1 zu § 56 f Abs. 3) ohne nähere Begründung angeschlossen hat.

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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85   

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BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85 (https://dejure.org/1985,1308)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 StR 345/85 (https://dejure.org/1985,1308)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 StR 345/85 (https://dejure.org/1985,1308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erfüllung des Tatbestand der Einfuhr mit dem Überschreiten der deutschen Grenze - Aufgabe bestimmter Betäubungsmittel im Ausland zur Beförderung zu einem inländischen Zielbahnhof als Reisegepäck

  • rechtsportal.de

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 420
  • NStZ 1986, 274
  • StV 1986, 15
  • StV 1986, 156
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung ist auch der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 375) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] davon ausgegangen, das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes erfülle grundsätzlich den Einfuhrtatbestand.

    In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Ferner ist nicht zu beanstanden, daß der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG), welches Vergehen in Tateinheit mit dem oben bezeichneten Verbrechen steht (vgl. BGHSt 31, 163, 165/166), verurteilt worden ist.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Das haben der 5. Strafsenat (BGHSt 31, 252) für das Verbringen mit einem Schiff in den Freihafen Hamburg und der 3. Strafsenat (BGH StV 1983, 242 = JR 1984, 81/82 m. zust. Anm. Hübner) für die Beförderung einer Sendung auf dem Postweg entschieden.
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Von besonderen Fallgestaltungen abgesehen (für eine auf fremdes Hoheitsgebiet vorgeschobene Grenzabfertigung vgl. BGHSt 31, 215), tritt also die Vollendung der Tat zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze dieses Hoheitsgebiets überschreitet.
  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Das haben der 5. Strafsenat (BGHSt 31, 252) für das Verbringen mit einem Schiff in den Freihafen Hamburg und der 3. Strafsenat (BGH StV 1983, 242 = JR 1984, 81/82 m. zust. Anm. Hübner) für die Beförderung einer Sendung auf dem Postweg entschieden.
  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85

    Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Soweit der Senat im Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85 - in einem Fall von Einfuhr im Flugreiseverkehr lediglich Versuch angenommen hat, hält er an der dort vertretenen Auffassung nicht fest.
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83

    Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und unerlaubter Durchfuhr von

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
    Damit sind die Voraussetzungen auch des § 21 StGB zutreffend verneint worden (vgl. BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Ob die Einfuhr versucht oder vollendet ist, hängt davon ab, ob das Fluggerät - unabhängig von der technischen Durchführung der Zollkontrolle - deutsches Hoheitsgebiet erreicht hat (BGH NStZ 1986, 274 m.w.N. für das Betäubungsmittelrecht; OLG Düsseldorf wistra 1993, 195, 196; Pottmeyer KWKG § 22 a Rdn. 126).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).
  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten;

    In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen und zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH NStZ 1986, 274; NStZ-RR 97, 70; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Hätte der Verurteilte ca. 3 kg Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 400 g in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt (was auch dann der Fall gewesen wäre, wenn das Betäubungsmittel im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung bereits unter zollamtlicher Kontrolle gestanden hätte, BGH NStZ 1986, 274) und hätte er bei der Kontrolle einen gefälschten (...) Führerschein vorgezeigt, so hätte er sich gem. §§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, 267 Abs. 1 letzte Variante StGB strafbar gemacht.
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

    Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.1988 - 86 Js 36965/87
    Es ist auch nicht einzusehen, warum ein mit der Möglichkeit der Gepäckherausgabe rechnender Drogentransporteur, der die Zollkontrolle auf dem Flughafen nicht passiert hat und in dessen Reisegepäck, ohne daß er darauf Zugriff nehmen konnte, das Rauschgift entdeckt wurde, wegen versuchter Einfuhr von Betäubungsmitteln bestraft wird, wenn sein Reiseziel im Ausland liegt (so zutr. z. B. BGH - 2. Strafsenat, StV 1983, 506; NStZ 1986, 273 = NStE Nr. 4 zu § 29 BtMG ; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 29 Rdn. 278 m.w.N.), während er wegen vollendeter Einfuhr bestraft werden soll, wenn er mit dem Koffer ins Inland wollte (BGH - 1. Strafsenat, NStZ 1986, 274 = NStE Nr. 3 zu § 30 BtMG ; Körner, a.a.O., Rdn. 282): in beiden Fällen konnte er von der Möglichkeit, sich sein Gepäck und damit das Rauschgift aushändigen zu lassen, keinen Gebrauch machen.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85   

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https://dejure.org/1985,4579
BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,4579)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1985 - 1 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,4579)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,4579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch - Möglichkeit des Rücktritts vom Versuch - Vorliegen eines beendeten Versuchs bei Einstechen auf das Opfer zum Erteilen eines "Denkzettels" und Erreichen dieses Ziels durch einen Stich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85
    Wollte der Angeklagte seinen Gegner dagegen durch eine noch unbestimmte Anzahl von Stichen töten (er hatte ihn einige Zeit vorher zugerufen: "Du stirbst") und ließ er von ihm ab, ohne diesen Erfolg schon für möglich zu halten, so läge unbeendeter Versuch vor; unter Umständen wäre der Zweifelssatz zu beachten (BGH NJW 1984, 1693; vgl. auch BGHSt 31, 170; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85
    Wollte der Angeklagte seinen Gegner dagegen durch eine noch unbestimmte Anzahl von Stichen töten (er hatte ihn einige Zeit vorher zugerufen: "Du stirbst") und ließ er von ihm ab, ohne diesen Erfolg schon für möglich zu halten, so läge unbeendeter Versuch vor; unter Umständen wäre der Zweifelssatz zu beachten (BGH NJW 1984, 1693; vgl. auch BGHSt 31, 170; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    An der früheren Rechtsprechung des Senats (NJW 1984, 1693; StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - NStZ 1990, 30, 31) halte er nicht fest.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Die Auffassung des Senats vermeidet schließlich die Konsequenz, bei der Prüfung, ob strafbefreiender Rücktritt vorliegt, im Zweifel zu Gunsten des Täters von direktem Tötungsvorsatz auszugehen (vgl. BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).

    Soweit der vorliegende Beschluß von früheren Entscheidungen des Senats abweicht (Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 - NJW 1984, 1693; Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89 - NStZ 1990, 30, 31), hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Lehnt man in Fällen der vorliegenden Art die Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts ab, hat dies allerdings zur Folge, daß der die Tötung erstrebende Täter noch zu einem Zeitpunkt zurücktreten könnte, zu welchem dem - wie hier - mit bedingtem Vorsatz handelnden wegen der Zielerreichung der Rücktritt nicht mehr möglich ist, und daß deshalb im Zweifel zugunsten des Angeklagten die schwerere Vorsatzform angenommen werden muß (so BGH NJW 1984, 1693; BGH StV 1986, 15).

    Dagegen ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jüngst von seiner früheren Auffassung, daß mit Erreichen des Ziels, um dessentwillen der Täter einen (weitergehenden) tatbestandsmäßigen Erfolg in Kauf nimmt, der Versuch beendet und damit strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich sei (NJW 1984, 1693 und StV 1986, 15), ausdrücklich abgerückt (Beschluß vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89; vgl. jedoch auch Urteil dieses Senats vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89).

  • BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86

    Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch

    Mit dem Niedersinken des von dem Stich getroffenen Zeugen D. war dieses Ziel, ersichtlich auch nach seiner Auffassung, erreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 = StV 1986, 15).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86

    Beendigung eines Versuchs einer Tötung

    Im übrigen würde der Senat auch ohne diese Feststellung eine Beendigung des Versuchs deswegen angenommen haben, weil der Angeklagte, dem es bei dem mit bedingtem Tötungsvorsatz geführten Angriff auf den Zeugen darauf ankam, "nicht kampflos das Feld zu räumen und sich von dem Neger aus dem Wagen ziehen und auf den Parkplatz setzen zu lassen" (UA S. 8/9), dieses Ziel erreicht hatte (vgl. den Senatsbeschluß vom 8. September 1986 - 3 StR 259/86 sowie BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1985 - 5 StR 119/85, 5 StR 922/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13689
BGH, 18.06.1985 - 5 StR 119/85, 5 StR 922/83 (https://dejure.org/1985,13689)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1985 - 5 StR 119/85, 5 StR 922/83 (https://dejure.org/1985,13689)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1985 - 5 StR 119/85, 5 StR 922/83 (https://dejure.org/1985,13689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Notwehrlage - Strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund der Notwehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 5 StR 119/85
    Der Umstand, daß sie sich innerlich auf die bevorstehende Notwehrsituation einstellen konnten, schränkte ihre Befugnisse nicht ohne weiteres ein (BGH Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83).
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