Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.03.1985

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,652
BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85 (https://dejure.org/1985,652)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1985 - 2 StR 383/85 (https://dejure.org/1985,652)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85 (https://dejure.org/1985,652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung einer Erbausschüttung an seine Mandantin - Aussetzung von Mandantengeldern gegenüber einem drohenden Zugriff von Gläubiger eines Rechtsanwalts als Treuebruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 273
  • NStZ 1986, 361
  • StV 1986, 204
  • AnwBl 1986, 104
 
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Wird zitiert von ... (24)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1986
OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84 (https://dejure.org/1985,1986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.1985 - 5 Ws 2/84 (https://dejure.org/1985,1986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 1985 - 5 Ws 2/84 (https://dejure.org/1985,1986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2097 (Ls.)
  • MDR 1985, 608
  • NStZ 1985, 370
  • StV 1986, 204
  • Rpfleger 1985, 329
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - VI 3/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84
    »Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«.
  • EKMR, 06.05.1982 - 9365/81

    X. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84
    »Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, MRK Art 6 Abs 3 Buchst c durch Pflicht des

    Ob der gegenteiligen Meinung (OLG Düsseldorf [5. Strafsenat] NStZ 1985, S. 370 ff.; Schmidt, NJW 1974, S. 90) der Vorzug einzuräumen ist, hat nicht das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.
  • OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ws 417/89
    Selbst bei gegenteiliger Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 370 ) könnte im vorl. Fall eine endgültige Befreiung des Verurteilten von den Pflichtverteidigerkosten ohnehin nicht aus Art. 6 Abs. 3 c MenschRKonv abgeleitet werden.
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