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   OLG Celle, 22.01.1985 - 1 Ws 25/85   

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https://dejure.org/1985,11410
OLG Celle, 22.01.1985 - 1 Ws 25/85 (https://dejure.org/1985,11410)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.1985 - 1 Ws 25/85 (https://dejure.org/1985,11410)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 1 Ws 25/85 (https://dejure.org/1985,11410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Auch wenn der Angeklagte selber weit vom Gerichtsort entfernt wohnt und er ansonsten zur Rücksprache mit seinem Verteidiger große Strecken fahren müsste, oder wenn der Angeklagte bei Beauftragung des Anwalts davon ausgehen konnte, dass das Verfahren am Kanzleiort des Rechtsanwalts geführt wird, sind die Auslagen wohl als notwendige anzusehen (LG Flensburg 30.5.1984 - 1 Qs 126/84, JurBüro 1984, 1537; OLG Celle 22.1.1985 - 1 Ws 25/85, StV 1986, 208).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Ausnahmen wurden etwa für den in Schwurgerichtssachen an seinem Wohnort verhafteten und später verlegten Angeklagten zugelassen, der noch einen ortsansässigen Verteidiger bestellt hatte (OLG Düsseldorf MDR 1986, 985 m.w.N., MDR 1987, 79 sowie NStZ 1988, 566) oder für den Fall, dass der Verteidiger zu einer Zeit beauftragt wurde, als er und der Angeklagte noch davon ausgehen konnten, dass die Hauptverhandlung am Kanzleisitz des Verteidigers stattfinden werde (OLG Celle StV 86, 208, 209; a.A. OLG Frankfurt KostRspr § 464a Nr. 85).
  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Auch wenn der Angeklagte selber weit vom Gerichtsort entfernt wohnt und er ansonsten zur Rücksprache mit seinem Verteidiger große Strecken fahren müsste, oder wenn der Angeklagte bei Beauftragung des Anwalts davon ausgehen konnte, dass das Verfahren am Kanzleiort des Rechtsanwalts geführt wird, sind die Auslagen wohl als notwendige anzusehen (LG Flensburg 30.5.1984 - 1 Qs 126/84, JurBüro 1984, 1537; OLG Celle 22.1.1985 - 1 Ws 25/85, StV 1986, 208).
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