Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.08.1985

Rechtsprechung
   OLG München, 11.10.1985 - 2 Ws 1138/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3793
OLG München, 11.10.1985 - 2 Ws 1138/85 (https://dejure.org/1985,3793)
OLG München, Entscheidung vom 11.10.1985 - 2 Ws 1138/85 (https://dejure.org/1985,3793)
OLG München, Entscheidung vom 11. Oktober 1985 - 2 Ws 1138/85 (https://dejure.org/1985,3793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verurteilter; Schuld; Schuldeinsicht; Sühnebereitschaft; Sozialprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57

Papierfundstellen

  • StV 1986, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Bereits sein Entweichen aus dem Vollzug stellt einen schwerwiegenden Angriff auf die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt dar, auch wenn ein solcher Pflichtenverstoß nicht immer automatisch den Schluss auf eine fehlende Schuldeneinsicht oder Sühnebereitschaft des Verurteilten zulässt mit der Folge, dass in derartigen Fällen regelmäßig eine günstige Sozialprognose nicht gestellt werden kann (vgl. hierzu auch OLG München, StV 1986, 25).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 1 Ws 87/00

    Prognoseentscheidung bei Leugnung der Tat und Entweichen aus der Strafhaft

    Wenngleich nicht jedes Entweichen aus der Strafhaft von vornherein zu einer negativen Sozialprognose führen muss (vgl. OLG München, StV 1986, 25), zeigt das Verhalten des Verurteilten doch auf, dass er in der Vergangenheit nicht freiwillig und uneingeschränkt am Erreichen des Vollzugsziels mitgearbeitet hat.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.1985 - 4 Ws 166/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2582
OLG Düsseldorf, 23.08.1985 - 4 Ws 166/85 (https://dejure.org/1985,2582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.1985 - 4 Ws 166/85 (https://dejure.org/1985,2582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 1985 - 4 Ws 166/85 (https://dejure.org/1985,2582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.1981 - 3 Ws 272/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.1985 - 4 Ws 166/85
    Die darin zugleich liegende Rücknahme seiner Einwilligung zur Therapie würde einem Widerruf nicht entgegenstehen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1982, 341).
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Die Rücknahme der Einwilligung kann konkludent durch den Nichtantritt der Therapie erklärt sein (vgl. zum Abbruch der Therapie OLG Düsseldorf in StV 1986, 25 ).

    Die herrschende Meinung in obergerichtlicher Rechtsprechung und in der Literatur hält einen Widerruf für möglich, wenn im Einzelfall die weiteren Voraussetzungen des § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt sind (vgl. OLG Karlsruhe in MDR 1982, 341; OLG Düsseldorf in StV 1986, 25 ; OLG Celle in MDR 1987, 956 ; Dreher, a.a.O.; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 56 c Rdn. 24; Lackner, StGB , 19. Aufl., § 56 c Rdn. 9; SK-Horn, StGB , § 56 f Rdn. 17; Sturm in JZ 1970, 83, 86 zum mit § 56 c identischen § 24 b in der Fassung des 1. StrRG ; Mrozynski in JR 1983, 397, 398; Terhorst in JR 1990, 72).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 315/01

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ; Restfreiheitsstrafe ; Aussetzung der

    Wird die der Verurteilten als Weisung auferlegte stationäre Drogentherapie von der Therapieeinrichtung aus disziplinarischen Gründen, insbesondere wegen eines Rückfalls bzw. Drogenkonsums beendet und die Verurteilte aus der Einrichtung entlassen, so ist dies einem eigenmächtigen Abbruch gleichzusetzen, der im Regelfall als grober und beharrlicher Verstoß gegen die Weisung im Sinne des § 56f Abs. 1 Nr. 2 1. Alt StGB anzusehen ist (vgl. Senat, StV 1986 25; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001, § 56c Rz. 6).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
    Nur beim Fehlen solcher verständlichen Gründe steht ferner die im Abbruch der Therapie möglicherweise liegende Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten, sich einer Langzeittherapie in der Nachsorgeeinrichtung zu unterziehen, dem Widerruf der Strafaussetzung nicht entgegen (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1986, 25 ; OLG Karlsruhe MDR 1982, 341).
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