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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84   

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https://dejure.org/1985,1253
BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84 (https://dejure.org/1985,1253)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1985 - 2 StR 563/84 (https://dejure.org/1985,1253)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84 (https://dejure.org/1985,1253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung des Verfahrens wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages - Anforderungen an die Urteilsausfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 181
  • StV 1986, 282
  • StV 1986, 92
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Der Zeuge war infolge seiner berechtigten Aussageverweigerung ein ungeeignetes Beweismittel (vgl. auch BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81

    Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Der Zeuge war infolge seiner berechtigten Aussageverweigerung ein ungeeignetes Beweismittel (vgl. auch BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81).
  • BGH, 11.09.1979 - 1 StR 394/79
    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Das Bankhaus H... war als Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eigene Rechtspersönlichkeit (§ 278 Aktiengesetz) und konnte als solche auch durch Vermögensverfügungen zugunsten ihrer Gesellschafter und Aktionäre geschädigt werden (vgl. auch BGHSt 3, 32, 39, 40; BGH, Urteile vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67 - und 11. September 1979 - 1 StR 394/79).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Der Zeuge hatte praktisch das Recht zur Zeugnisverweigerung in vollem Umfang, denn das Beweisthema betraf ausschließlich Fragen, zu denen ihm ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zustand (vgl. BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56].
  • BGH, 02.02.1968 - 2 StR 630/67
    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Das Bankhaus H... war als Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eigene Rechtspersönlichkeit (§ 278 Aktiengesetz) und konnte als solche auch durch Vermögensverfügungen zugunsten ihrer Gesellschafter und Aktionäre geschädigt werden (vgl. auch BGHSt 3, 32, 39, 40; BGH, Urteile vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67 - und 11. September 1979 - 1 StR 394/79).
  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67

    Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Eine Verbindung der einzelnen Blätter durch Anleimen oder eine Schnur, deren Enden mit einem Siegel versehen sind, ist ebensowenig erforderlich wie andere Verbindungen, deren Auflösung zu einer sichtbaren Beschädigung der Urkunde führen würde (vgl. auch BGHZ 52, 29 [BGH 19.03.1969 - VIII ZR 66/67]; Förschler in Münchner Kommentar BGB § 126 Rdn. 10).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
    Das Bankhaus H... war als Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eigene Rechtspersönlichkeit (§ 278 Aktiengesetz) und konnte als solche auch durch Vermögensverfügungen zugunsten ihrer Gesellschafter und Aktionäre geschädigt werden (vgl. auch BGHSt 3, 32, 39, 40; BGH, Urteile vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67 - und 11. September 1979 - 1 StR 394/79).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung);

    Zwar sind Fragen, deren Beantwortung ein Zeuge gemäß § 55 Abs. 1 StPO berechtigt verweigert, "ungeeignet" im Sinne des § 241 Abs. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1986, 181 für den Beweisantrag auf Vernehmung des auskunftsverweigerungsberechtigten Zeugen; in der Sache ebenso, jedoch auf § 241 Abs. 1 StPO abstellend Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 55 Rdn. 12; Dahs in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 55 Rdn. 19; Rogall in SK - Stand Juli 2003 - § 55 Rdn. 56; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 4. Aufl. Rdn. 1126).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Darüber hinaus weist die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass der Zeuge, der außerhalb der Hauptverhandlung gegenüber dem Gericht - wie hier - eindeutig und endgültig erklärt, er wolle nicht aussagen, nicht mehr geladen werden muss (BGH NStZ 1986, 181; vgl. auch BGH NStZ 2001, 48 m.w.N.; Rogall in SK-StPO - Stand Juli 2003 - § 55 Rdn. 46).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Die Rüge wäre auch unbegründet: Zur Ladung des Zeugen T. war die Strafkammer nicht verpflichtet, weil diesem zur Zeit der Verhandlung gemäß § 55 Abs. 1 StPO ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustand, auf das er sich - am 25. Februar 1994 - schriftlich berufen hatte (vgl. BGH NStZ 1986, 181).
  • OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17

    Zulässigkeit der rückwirkenden Beiordnung eines Zeugenbeistandes

    Da aufgrund der anwaltlichen Erklärung kein Zweifel an der definiten Entscheidung der Zeugin besteht, sich auf ihr vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen und in der Hauptverhandlung keine Angaben zu machen, bedarf es ihres Erscheinens in der Hauptverhandlung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84, NStZ 1986, 181; MüKo-StPO- Maier , Bd. 1, 2014, § 55 Rn. 117).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Liegt ein anderer Grund zur Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Zeugen gerichteten Beweisantrags nicht vor, darf allerdings von der Ladung eines Zeugen, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht die zweifelsfreie Überzeugung gewonnen hat, daß der Zeuge unter Berufung auf das genannte Recht keinerlei sachdienliche Angaben machen wird (vgl. BGH NStZ 1986, 181).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

    Auch § 55 StPO gibt dem Zeugen grundsätzlich kein Recht zur umfassenden Aussageverweigerung, sondern berechtigt nur dann zur vollständigen Verweigerung des Zeugnisses, wenn das konkrete Beweisthema ausschließlich solche Fragen betrifft, zu denen dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zusteht (BGH, Urteile vom 15. Januar 1957 - 5 StR 390/56 - BGHSt 10, 104 und vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84 - NStZ 1986, 181).
  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85

    Vorlegen von Scheinrechnungen

    Hier reicht es deshalb aus, daß die Zugehörigkeit der einzelnen Blätter zur Urteilsausfertigung durch ihre fortlaufende Numerierung und die Zusammenfassung mittels des Heftstreifens deutlich gemacht ist (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84).
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel -

    Es ist nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer diesen Antrag wegen Ungeeignetheit des Beweismittels (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) abgelehnt hat, weil die genannten Zeuginnen in der gegen den Angeklagten gerichteten Hauptverhandlung von ihrem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch gemacht hatten (vgl. BGH NStZ 1986, 181).
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Sollten neue Tatsachen hervortreten, welche die Prognose einer dauernden Verhandlungsunfähigkeit in Frage stellen, so stände die getroffene Entscheidung der Durchführung eines neuen Strafverfahrens nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84 = StV 1986, 92).
  • BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 17.09.1992 - 1 StR 917/92

    Revisionsverfahren zur Klärung der Berechtigung eines

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.1985 - 1 BJs 280/81-4-3 StB 15/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16602
BGH, 21.08.1985 - 1 BJs 280/81-4-3 StB 15/85 (https://dejure.org/1985,16602)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1985 - 1 BJs 280/81-4-3 StB 15/85 (https://dejure.org/1985,16602)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1985 - 1 BJs 280/81-4-3 StB 15/85 (https://dejure.org/1985,16602)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsverweigerung - Pflicht des Zeugen - Glaubhaftmachung - Gefahr der Verfolgung

Papierfundstellen

  • StV 1986, 282
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