Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85   

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https://dejure.org/1985,2362
BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung des letzten Wortes des Angeklagten bei Verlesung des Urteils trotz Schwächeanfalls des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 182
  • StV 1986, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Maßstab für die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; BGH VRS 36, 368; RGSt 57, 142; Herdegen in KK StPO § 246 Rdn. 1).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Der Senat kann unentschieden lassen, ob Ko. der versuchten Strafvereitelung verdächtig war, denn es besteht kein Anlaß - auch nicht aus den von der Revision genannten Gründen -, von der Rechtsprechung abzuweichen, wonach eine auf diese Weise begründete Strafmilderung dem Anstifter nicht zugute kommt, weil er sich nicht in der typischen Zwangslage des Zeugen befindet (BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Auch strafbefreiender Rücktritt ist nicht gegeben, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, daß § 24 Abs. 2 StGB (unmittelbar) nicht eingreift, weil die Haupttat, als der Angeklagte die Polizei informierte, noch im Stadium der Vorbereitung war (vgl. BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 159).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Maßstab für die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; BGH VRS 36, 368; RGSt 57, 142; Herdegen in KK StPO § 246 Rdn. 1).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    bb) Die Rüge eines Verstoßes gegen § 246 StPO wäre auch unbegründet, weil das Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Revisionsvortrag bereits mit der Urteilsverkündung begonnen hatte und ab diesem Zeitpunkt Beweisanträge nicht mehr entgegengenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85, StV 1985, 398; Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85, NStZ 1986, 182).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    In einem solchen Fall würden die allgemeinen Grundsätze für während der Urteilsverkündung gestellte Beweisanträge (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 24; NStZ 1986, 182) gelten.
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    Der Tatrichter hat vielmehr die Urteilsverkündung an der Stelle, an der sie - wie mit der Rechtsbeschwerde vorgetragen - durch den Verteidiger zur Stellung des zu Protokoll erklärten Beweisantrages unterbrochen worden war, fortgesetzt (vgl. insbesondere BGH NStZ 1986, 182 sowie BGH StV 1992, 218).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Fall BGH Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85 -.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86   

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https://dejure.org/1986,2378
BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 325
  • StV 1986, 286
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17

    Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren

    Denn auch derjenige, der unschuldig ist, kann Anlass haben, Zuflucht zur Lüge zu nehmen oder sich in anderer unzutreffender Weise von dem Tatverdacht zu entlasten (vgl. BGH Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85 - StV 1985, 356; Beschluss vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86 - NStZ 1986, 325; Miebach in: Münchener-Kommentar zur StPO, § 261 Rn. 181; Miebach , Die Beweiswürdigung des Aussageverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung, NStZ-RR 2018, 265, 268).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00

    Beweiswert der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung des

    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Lügen des Angeklagten lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1985, 356; BGH, Urt. v. 24. September 1963 - und vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86; BGH StV 82, 158).
  • KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung: Darlegungen im Urteil zur Täteridentifizierung

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, dass eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., vgl. BGHSt 41, 153 mwN; BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88

    Schlussfolgerungen des Tatrichters aus dem Schweigen eines Angeklagten

    Diese nachteilige Schlußfolgerung aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten dar, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281, 282 f. [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 32, 140, 144 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; StV 1983, 321 f.; 1984, 143; 1985, 401; 1986, 286; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 und 6).
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