Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,519
BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86 (https://dejure.org/1986,519)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1986 - 1 StR 172/86 (https://dejure.org/1986,519)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1986 - 1 StR 172/86 (https://dejure.org/1986,519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf Grund eines besonders schweren Falls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 368
  • StV 1986, 342 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83

    Strafschärfende Anlastung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als solches

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
    Unter diesen Umständen bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, wie die im Rahmen von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG zu Lasten des Angeklagten angestellte Erwägung des Landgerichts zu werten ist, der Angeklagte habe "das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens erfüllt, also dasjenige Tatbestandsmerkmal, welches als das gefährlichste angesehen wird" (UA S. 18/19); der Generalbundesanwalt sieht hierin unter Hinweis auf BGH, Beschl. vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 - einen Rechtsfehler.

    Die vom Generalbundesanwalt genannte Entscheidung 2 StR 811/83 würde nicht entgegenstehen, weil sie zu § 11 Abs. 4 BtMG a.F. ergangen ist und der damals entscheidende Senat die Ausführungen des Landgerichts (Handeltreiben sei "die verwerflichste der unter Strafe gestellten Handlungsweisen") auf sämtliche in diesem Absatz genannten Handlungsweisen bezog, was möglicherweise damit zusammenhing, daß in der - § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG vergleichbaren - Vorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG a.F. die Begehungsweise des Handeltreibens nicht enthalten war.

  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
    Der Senat versteht die Ausführungen des Landgerichts dahin, es habe unter den in § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG aufgeführten Begehungsweisen des Handeltreibens, des Besitzes und der Abgabe die des Handeltreibens als die für am gefährlichsten erachtete Variante angesehen; der Senat neigt dazu, das für zulässig zu erachten (so auch, zu den Tatbestands Varianten des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG a.F., BGH NJW 1980, 1344).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, auf Grund von § 21 StGB und § 31 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 710/84; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 637, 641 m.w.N.); die sich damit befassenden Erörterungen (UA S. 17) sprechen eher für die Annahme, die Strafkammer habe den besonders schweren Fall allein an der Menge des gehandelten Heroins gemessen.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Demgegenüber hat allerdings der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung NStZ 1986, 368 ohne nähere Begründung zu erkennen gegeben, er erachte diese Erwägung für zulässig, nachdem sich bereits zuvor der 3. Strafsenat in gleicher Richtung geäußert hatte (BGH NJW 1980, 1344).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Anders als bei dem Umtausch einer zum Zwecke des Weiterverkaufs erworbenen Rauschgiftmenge in eine andere, bei dem zumindest die Vereinbarung des Umtauschs als ein Handlungsteil, der beide Mengen betrifft, das Geschehen zu einer Einheit verbindet (vgl. BGH StV 1982, 23 und StV 1986, 342), bildet der Verlust des Rauschgifts infolge einer strafbaren Handlung zudem eine derart starke Zäsur, daß damit die als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu bewertende Tat hinsichtlich der verloren gegangenen Menge in der Regel beendet ist.
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Das Herstellen stellt innerhalb des Tatbestands des Handeltreibens eine der gewichtigsten Tatmodalitäten dar, da bei dieser Tatmodalität die Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter durch unsachgemäßes Vorgehen erhöht ist (BGH NJW 2000, 597; BGH NJW 1980, 1344; BGH NStZ 1986, 368; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 917).
  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Ihre Ausführungen legen aber die Annahme nahe, daß sie sich nicht bewußt war, schon beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG absehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anwenden zu können (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1983, 460; 460, 461; Körner, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdn. 641; Joachimski, BtMR, 4. Aufl., § 29 Rdn. 30).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 333/01

    Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall;

    Diese Reihenfolge der Bestimmung der anzuwendenden Strafrahmen lässt besorgen, dass die Kammer sich nicht bewusst war, dass bereits § 31 BtMG allein dazu führen kann, den besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG zu verneinen und in den übrigen Fällen einen minder schweren Fall nach §§ 29a Abs. 2 bzw. 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 368, BGH MDR 1988, 693, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rnr. 67; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rnr. 907 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Insbesondere kann der vertypte Milderungsgrund des § 21 StGB zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 -).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    a) In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde die strafschärfende Bewertung der Tatbestandsalternative des Handeltreibens als im Vergleich zu den anderen Alternativen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG - z.B. Erwerb, sonstiges Sichverschaffen, Abgabe - gravierender anerkannt (vgl. BGH in NJW 1980, 1344 [3. Strafsenat] und NStZ 1986, 368 [1. Strafsenat]; Über sicht bei Körner, a.a.O., § 29 Rn. 437 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 163/87

    Annahme von Milderungsgründen trotz Vorliegen der Voraussetzungen eines

  • BGH, 24.03.1987 - 1 StR 60/87
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 93/89

    Grundsätze zur Strafrahmenwahl bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89

    Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes - Regelbeispiel - Gewerbsmäßigkeit -

  • BGH, 21.10.1987 - 3 StR 455/87

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlender Erörterung der Anwendung von § 31

  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94

    Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung -

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 430/88
  • BGH, 09.09.1988 - 2 StR 469/88

    Nichterörterung einer Strafrahmenverschiebung durch den Tatrichter

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Strafsache wegen Verstoßes gegen das

  • KG, 10.09.1998 - 1 Ss 166/98

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Vorahndungen im Urteil

  • BGH, 01.07.1992 - 5 StR 287/92

    Auswirkungen des Vorliegens der verminderten Schuldfähigkeit trotz Erfüllung

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 238/90

    Betäubungsmittel - Regelfall - Milderung - Besonders schwerer Fall - Erheblich

  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

  • OLG Frankfurt, 03.06.1997 - 1 Ss 255/96
  • BGH, 15.02.1989 - 3 StR 41/89

    Anwendung des Strafrahmens des Regelbeispiels trotz vorhandener Milderungsgründe

  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 627/87

    Revisionsgrund der fehlenden Berücksichtigung eines minder schweren Falles

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1775
BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85 (https://dejure.org/1986,1775)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1986 - 3 StR 415/85 (https://dejure.org/1986,1775)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 (https://dejure.org/1986,1775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 92; vgl. ferner Schmidt MDR 1985, 969) ist, wenn das, wie hier, für den Angeklagten günstig ist, bei der Strafrahmenwahl zu prüfen, ob die Strafe bei, einem Angeklagten, der durch sein Nachtatverhalten die Voraussetzungen des § 31 BtMG erfüllt, aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünfzehn Jahren) zu entnehmen ist.
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90

    Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze

    (Vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

    Nicht erkennen läßt es, ob es bedacht hat, daß, ausgehend von dem Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG, gemäß § 31 Nr. 1 BtMG auch eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, mit der Folge einer Strafuntergrenze von Geldstrafe oder der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat (vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).

  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen und ein besonders schwerer Fall des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 92 (93); BGH StV 1986, 342).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Anwendung des § 31 BtMG stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 StGB oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Prüfungspflicht 1), so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verurteilung milder ausgefallen wäre, wenn die Strafkammer die Voraussetzungen des § 31 BtMG bedacht und geprüft hätte.
  • BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89

    Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des

    Ebenso ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342).
  • BGH, 20.06.1989 - 1 StR 300/89

    Aufhebung eines Urteils in der Revision, wenn tatrichterlich keine Erwägungen zu

    Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob der dem Angeklagten zuzurechnende Aufklärungserfolg im Sinne des § 31 BtMG zur Anwendung des Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG oder des nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmens führt (vgl. BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96

    Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren

    Der Tatrichter hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. § 29 a Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 42).
  • BGH, 04.11.1988 - 4 StR 503/88

    Erfordernis einer Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist in diese Prüfung auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG einzubeziehen (BGH StV 1986, 342 m.w.Nachw.; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, kann schon bei Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein minder schwerer Fall (z.B. § 30 Abs. 2 BtMG ) angenommen oder ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; Dreher/Tröndle § 46 Rdn.43; Körner aaO. § 29 Rdn.781 und 785, § 31 Rdn.52, je mit zahlreichen weiteren Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2423
BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85 (https://dejure.org/1985,2423)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1985 - 4 StR 588/85 (https://dejure.org/1985,2423)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1985 - 4 StR 588/85 (https://dejure.org/1985,2423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständiger Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 4; StGB § 52
    Betäubungsmittelstrafrecht: Umtausch von Rauschgift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz von Erwerb und Handeltreiben,

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85
    Alle bis dahin auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten stellten eine fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens dar (BGH Beschluß vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81; siehe NStZ 1982, 63).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85
    War aber das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG als Fortsetzungstat nur eine Straftat im Rechtssinne, so stellen auch die beiden damit in Tateinheit begangenen Taten der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nur eine Tat dar, da sie durch das gleichwertige Verbrechen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zur Tateinheit verbunden weiden (Dreher/Tröndle StGB-Kommentar 42. Auflage vor § 52 Rdn. 5, 5 a; vgl. BGHSt 33, 4, 6) [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7559
BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85 (https://dejure.org/1986,7559)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1986 - 4 StR 683/85 (https://dejure.org/1986,7559)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1986 - 4 StR 683/85 (https://dejure.org/1986,7559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines schweren Raubes bei Verwendung einer Scheinwaffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85
    Der Umstand, daß das Raubopfer in eine von ihm subjektiv empfundene lebensgefährliche Situation gebracht wird, rechtfertigt es jedoch in der Regel überhaupt erst, einen Raub bei der Verwendung einer Scheinwaffe als schwer einzustufen (vgl. BGH NStZ 1981, 436; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 und Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82 - bei Holtz MDR 1983, 92).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82

    Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom

    Auszug aus BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85
    Der Umstand, daß das Raubopfer in eine von ihm subjektiv empfundene lebensgefährliche Situation gebracht wird, rechtfertigt es jedoch in der Regel überhaupt erst, einen Raub bei der Verwendung einer Scheinwaffe als schwer einzustufen (vgl. BGH NStZ 1981, 436; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 und Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82 - bei Holtz MDR 1983, 92).
  • BGH, 18.01.1983 - 4 StR 700/82

    Strafzumessung - Doppelverwertung - Verbot - Merkmale des Gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85
    Diese Erwägungen lassen zum einen nicht ausreichend erkennen, ob das Landgericht sich bewußt war, es dürfe zu Lasten des Angeklagten nicht verwerten, daß er nicht vom Versuch zurückgetreten ist (vgl. BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90

    durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Diese Erwägung hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet (Beschlüsse vom 9. Januar 1986 - 4 StR 683/85, vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86, vom 21. Dezember 1989 - 1 StR 584/89).
  • BGH, 21.12.1989 - 1 StR 584/89

    Verwerfung einer Revision

    Die wiedergegebenen Erwägungen des Landgerichts begegnen durchgreifenden Bedenken: Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, darf bei Verwendung einer Scheinwaffe der Umstand, daß der Täter das Opfer in Angst um sein Leben versetzt hat, grundsätzlich nicht strafschärfend verwertet werden (BGH, Urt. vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 - bei Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 20; BGH StV 1986, 19; 1986, 342; BGH, Beschl. vom 12. September 1989 - 1 StR 475/89).
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89

    Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Ungefährlichkeit einer Spielzeugpistole die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt, kann danach nicht zu Lasten des Täters gewertet werden, daß das Opfer die Drohung ernst genommen hat, weil ihm die Beschaffenheit der eingesetzten Waffe verborgen geblieben ist (BGH StV 1986, 19; vgl. auch BGH StV 1986, 342).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 5 Ss 56/86 - 64/86 I, 5 Ss 56/86, 5 Ss 57/86, 5 Ss 58/86, 5 Ss 59/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12382
OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 5 Ss 56/86 - 64/86 I, 5 Ss 56/86, 5 Ss 57/86, 5 Ss 58/86, 5 Ss 59/86 (https://dejure.org/1986,12382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1986 - 5 Ss 56/86 - 64/86 I, 5 Ss 56/86, 5 Ss 57/86, 5 Ss 58/86, 5 Ss 59/86 (https://dejure.org/1986,12382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1986 - 5 Ss 56/86 - 64/86 I, 5 Ss 56/86, 5 Ss 57/86, 5 Ss 58/86, 5 Ss 59/86 (https://dejure.org/1986,12382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,12382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 342
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht