Rechtsprechung
BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anspruch auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist oder auf Haftentlassung - Ablehnung eines Beweisantrages - Aufhebung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hjil.de , S. 39 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 371
- StV 1986, 374
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …
Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86
Auch die Ausführungen der Strafkammer darüber, ob die ihr obliegende Aufklärungspflicht die Vernehmung des unmittelbaren Tatzeugen - als des sachnäheren Beweismittels (vgl. hierzu BGHSt 3, 115, 122, 123) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 123/51]- gebot, enthalten keine Gesichtspunkte, die zur Rechtfertigung der Ablehnung des Beweisantrags herangezogen werden könnten. - BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86
Ein Beweisantrag darf nur aus ganz bestimmten, im Gesetz geregelten Gründen (§ 244 Abs. 3 bis Abs. 5 StPO) abgelehnt werden (…vgl. Herdegen in KK § 244 Rdn. 47; BGHSt 29, 149, 151) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]. - BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …
Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86
Das Innenministerium Baden-Württemberg habe sich "offenbar" erst zur Freigabe im vorliegenden Verfahren entschlossen, nachdem durch Veröffentlichung eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (u.a. NJW 1985, 1478) bekannt geworden sei, daß "R." zur Vernehmung in einem anderen Strafverfahren freigegeben worden war; der Kammer seien keine Gründe erkennbar, weshalb der Zeuge nicht auch im vorliegenden Verfahren schon früher freigegeben werden konnte.
- BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von …
c) Auch soweit § 246 Abs. 1 StPO ein Verbot enthalten sollte, den Verfahrensbeteiligten einen Zeitpunkt für die Stellung von Beweisanträgen vorzuschreiben (so - nicht tragend - BGH NStZ 1986, 371; BGH NStZ 1990, 350, 351), würde gegen dieses Verbot durch die Fristsetzung nicht verstoßen. - OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Es ist allerdings anerkannt, daß unter besonderen Umständen ein Beweisantrag auch unzulässig sein kann, z.B. weil sein Inhalt völlig unverständlich ist (…Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., Seite 425), weil ausschließlich prozeßfremde Zwecke verfolgt werden (…vgl. Gollwitzer, a.a.O., § 244 Rdnr. 186 und 206 und KK-Herdegen, StPO, § 244 Rdnr. 72 - jeweils m.w.N.), oder weil die Stellung des Beweisantrags sich als grober Mißbrauch einer verfahrensrechtlichen Befugnis darstellt (BGH NStZ 1986, 371 - Strafverteidiger 1986, 374).Wenn es sich aber bei dem Antrag - wie das Amtsgericht gemeint hat - um einen Beweisantrag gehandelt hat, durfte es ihn nur aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO ablehnen (vgl. BGHSt 19, 24; BGHSt 29, 149 = NJW 1980, 1533; BGH Strafverteidiger 1982, 155; BGH NStZ 1986, 371 = Strafverteidiger 1986, 374; OLG Bremen Strafverteidiger 1985, 8).
- BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89
Begriff der Prozeßverschleppung
Nach § 246 Abs. 1 StPO darf einem Verfahrensbeteiligten zwar nicht vorgeschrieben werden, wann er einen Beweisantrag zu stellen hat, also ob zu Beginn, während oder am Ende der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 1986, 371). - OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Allerdings ist anerkannt, daß gleichwohl unter besonderen Voraussetzungen ein Beweisantrag auch unzulässig sein kann, etwa weil sein Inhalt völlig unverständlich ist (Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.0., Seite 425), weil ausschließlich prozeßfremde Zwecke verfolgt werden (Senat VRS 73, 204 m.w.N.) oder weil die Stellung des Beweisantrages sich als grober Mißbrauch einer verfahrensrechtlichen Befugnis darstellt (BGH NStZ 1986, 371). - OLG Köln, 03.04.2002 - Ss 139/02 Ein Beweisantrag kann nur unter besonderen Umständen als unzulässig angesehen werden, z. B., weil sein Inhalt völlig unverständlich ist, weil ausschließlich prozessfremde Zwecke verfolgt werden oder die Stellung des Beweisantrags sich als grober Missbrauch einer verfahrensrechtlichen Befugnis darstellt (vgl. BGH NStZ 1986, 371; Senatsentscheidungen VRS 73, 203 und 93, 435;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 5. Aufl. S. 425;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 186).
Rechtsprechung
BGH, 25.03.1986 - 2 StR 87/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Abwesenheitsverfahren - Eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten - Hinderung an der rechtzeitigen Erscheinung Abwesenheit am Fortsetzungstermin
- rechtsportal.de
StPO § 231 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3218 (Ls.)
- NStZ 1986, 422
- StV 1986, 374
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77
Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der …
Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 87/86
Das gilt jedenfalls dann, wenn das Ereignis, das den Angeklagten an der Teilnahme des Fortsetzungstermins hindert, nicht eine vorhersehbare Folge seines früheren eigenmächtigen Verhaltens ist, das dem Gericht die Befugnis zur Anwendung von § 231 Abs. 2 StPO verschafft hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - 3 StR 139/77). - BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 87/86
Erstreckt sich die Hauptverhandlung dabei über mehrere Sitzungstage, dann rechtfertigt die eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten an nur einem Verhandlungstag die Fortsetzung der Hauptverhandlung ohne ihn an den folgenden Sitzungstagen jedoch nicht, wenn er dem Fortsetzungstermin nicht eigenmächtig fernbleibt, sondern sein Versuch, zur Hauptverhandlung zu erscheinen, aus anderen Gründen mißlingt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80).
Rechtsprechung
BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender Hauptverhandlungsbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 6
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2716
- NJW 1986, 2718 (Ls.)
- NStZ 1986, 372
- StV 1986, 374
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten …
Auszug aus BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (vgl. BGHSt 22, 124 ff m.w.Nachw.).
- BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von …
Dann ist der Beweisantrag grundsätzlich wie ein unbedingt gestellter Antrag zu behandeln; er ist mit einem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss zu bescheiden, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den gegen ihn erhobenen Verschleppungsvorwurf zu entkräften (vgl. BGHSt 22, 124 f.; BGH NStZ 1986, 372; StV 1990, 394; BGH NStZ 1998, 207 m. Anm. Sander). - BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit
Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Vorwurf der Prozessverschleppung hätten entkräften oder weitere Anträge hätten stellen können, wenn sie den Ablehnungsgrund gekannt hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1986 - 4 StR 161/86, NStZ 1986, 372; vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), BGHSt 29, 149, 152). - BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419). - OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 3 Ss 271/97
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages in den Urteilsgründen wegen …
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