Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86   

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BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86 (https://dejure.org/1986,932)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1986 - 2 StR 312/86 (https://dejure.org/1986,932)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86 (https://dejure.org/1986,932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz bei Herbeiführen einer Gasexplosion - Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Bedingter Tötungsvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1; StPO § 261
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 421
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 154/83

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatz, wenn der Täter mit einem

    Auszug aus BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß eine solche Prüfung vorgenommen worden ist (u.a. BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83 - Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers

    Auszug aus BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß eine solche Prüfung vorgenommen worden ist (u.a. BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83 - Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    So kann es an einem billigenden Inkaufnehmen des Tötungserfolges insbesondere dann fehlen, wenn ein - aus der Sicht des Täters - nachvollziehbarer Beweggrund für eine so schwere Tat, wie die Tötung eines Menschen, fehlt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 8 und 11).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Der Schluß auf den bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei gezogen, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 1, 2, 5, 7).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1 bis 39 jeweils m.w.Nachw.; zuletzt Senat in NStZ 2001, 475 ).

    Erst recht hat der Bundesgerichtshof in dem Fall einer in der Absicht der Selbsttötung bewirkten Gasexplosion den Schluß auf den bedingten Tötungsvorsatz als rechtsfehlerhaft angesehen, bei dem der Tatrichter unerörtert gelassen hat, daß der Angeklagte einer im Haus anwesenden Mitbewohnerin nicht feindselig gesonnen, sondern sogar freundschaftlich verbunden war (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1).

  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Verneinung des Tötungseventualvorsatzes

    Ein mögliches Fehlen des Wissenselements hat der Bundesgerichtshof gerade auch in Fällen anerkannt, in denen der Täter seine lebensgefährlichen Handlungen, mit denen er Dritte tötete oder in Todesgefahr brachte, in (prä-) suizidaler Situation ohne feindselige Gesinnung gegenüber den Gefährdeten vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 53, und vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309, 310; Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09

    Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)

    Der Tatrichter muss deshalb in seine Erwägungen alle Umstände einbeziehen, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2024 - 1 ORbs 4 SsRs 60/23
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; Lückenhaftigkeit)

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 393/04

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; Hemmschwelle; bedingter Vorsatz;

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02

    Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90

    Beweiswürdigung - Tötungs-Hemmschwelle - Nichterkennen der Tötungsmöglichkeit

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92

    Schlußfolgerung von lebensgefährlichem Handeln auf bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 171/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Zulässigkeit des Ziehens von

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 11/92

    Schluss aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung auf das Vorliegen eines

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 660/89

    Bedingter Tötungsvorsatz bei objektiv gefährlichen Gewalthandlungen -

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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2581
BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86 (https://dejure.org/1986,2581)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - 4 StR 210/86 (https://dejure.org/1986,2581)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 4 StR 210/86 (https://dejure.org/1986,2581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage eines Zeugen - Verweigerungsrecht des Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1986, 421
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Fehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH StV 1986, 421 und NStZ 1986, 373; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. und § 261 Rdnr. 38).
  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung nur, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; BGH Strafverteidiger 1986, 421; Meyer-Goßner a. a. O. § 337 Rn. 27).
  • OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88

    Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters muß frei sein von inneren Widersprüchen, Lücken oder Unklarheiten (BGH StV 1986, 421; Kleinknecht-Meyer a.a.O. § 337 Rn. 26 ff.).
  • OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03

    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers zur Beihilfe zum unerlaubten

    Die Beweiswürdigung ist nur dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze missachtet (BGH NStZ 83, 277; StV 86, 421; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 337 Rdn. 27 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02

    Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund

    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 337 Rdn.26 ff, § 261 Rn. 38).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2003 - 1 Ss 214/02

    Bußgeldverfahren: Notwendigkeit eines rechtlichen Hinweises bei verschiedenen

    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff, § 261 Rn. 38).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2009 - 1 SsBs 11/09

    Rechtsbeschwerdebegründung bei Angriffen gegen die Beweiswürdigung; Betrieb eines

    Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 337 Rdn.26 ff, § 261 Rn. 38).
  • OLG Zweibrücken, 10.02.1998 - 1 Ss 19/98

    Freispruch auf Grund einer Wahrunterstellung bestimmter Tatsachen ; Einordnung

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  • OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Sachlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH StV 1986, 421; NStZ 1986, 373; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. A., Rdnr. 26 zu § 337 und Rdnr. 38 zu § 261).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.1996 - 1 Ss 3/96
  • OLG Zweibrücken, 20.05.1996 - 1 Ss 85/96
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