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   OLG Schleswig, 13.06.1986 - 1 Ss 127/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2168
OLG Schleswig, 13.06.1986 - 1 Ss 127/86 (https://dejure.org/1986,2168)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.1986 - 1 Ss 127/86 (https://dejure.org/1986,2168)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 1 Ss 127/86 (https://dejure.org/1986,2168)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unberechtigte Nutzung; Codekarte; Geldautomaten; Bargeld; Abhebung; Inanspruchnahme ; Kontoinhaber; Fremdes Geldinstitut; Strafbarkeit; Fehlende Deckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 263, 263 a, 265 a, 266

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2652
  • StV 1986, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.1986 - 1 Ss 127/86
    Der Angekl. hat sich auch keiner Untreue gem. § 266 StGB schuldig gemacht, da hier bloße Vertragsbrüche, nicht aber die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht des Angekl. vorgelegen haben (BGH, NJW 1985, 2280, 2282 [hier: III (334) 167 a-e]).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08

    Straflosigkeit einer in Zahlungsunwilligkeit erfolgten Bestellung eines

    Selbst wenn eine solche Vorgehensweise bei der Tatvariante der Beförderungserschleichung als ausreichend anzusehen sein sollte, so erfordert das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" in den anderen in § 265a StGB geregelten Fällen nach nahezu einhelliger Meinung eine Umgehung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne einer Einflussnahme auf den technischen Ablauf (BGH bei Holtz, MDR 1985, 795; NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213; SchlHOLG StV 1986, 484; Lackner-Kühl zu § 265a Rn 6a; Sch/Sch-Lenckner-Perron zu § 265a Rn 9; NK-Hellman zu § 265a Rn 25; Hilgendorf JuS 1997, 130, 131).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 4 Ss 574/86

    Verurteilung wegen Unterschlagung; Missbrauch einer Geldautomatenkarte durch

    Wäre nämlich ein Angesteller des Geldinstituts Beobachter des Vorgangs der Geldauslösung aus dem Automaten gewesen, so wäre er nicht in der Lage gewesen, das fehlen der allgemeinen Voraussetzung zu erkennen und dem Verlust des fraglichen Geldbetrags einen inneren Willen entgegenzusetzen, also einen "Verwehrungswillen" zu bilden (vgl. OLG Schleswig, NJW 1986, 2652 [OLG Schleswig 13.06.1986 - 1 Ss 127/86] ).
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