Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.08.1985 | OLG Düsseldorf, 24.07.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2101
BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,2101)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1985 - 2 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,2101)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,2101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis wegen Bestehen eines Wiedergutmachungsanspruchs - Strafmilderung wegen Angaben die einen wesentlichen Beitrag zur Tataufklärung darstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1986, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob uneingeschränkt der Rechtsprechung (BGH StV 1986, 63 und 1989, 391; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91 -) zu folgen ist, wonach die Wahrunterstellung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG im Revisionsverfahren ebenso zu behandeln ist wie die Wahrunterstellung eines sonstigen für die Strafzumessung bedeutsamen Umstandes.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1985 - 1 StR 331/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3358
BGH, 27.08.1985 - 1 StR 331/85 (https://dejure.org/1985,3358)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1985 - 1 StR 331/85 (https://dejure.org/1985,3358)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1985 - 1 StR 331/85 (https://dejure.org/1985,3358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 506
  • StV 1986, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 27.08.1985 - 1 StR 331/85
    Zwar hat der Tatrichter bei seiner auf eine Gesamtbetrachtung zu stützenden Entscheidung, ob er von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung Gebrauch machen will, auch den Zeitpunkt der freiwilligen Offenbarung des Wissens ins Auge zu fassen (BGH, Urt. vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84 - NJW 1985, 692 (L) - MDR 1985, 244).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91

    Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden

    Dabei kann dahinstehen, ob es zulässig ist, Beweisanträge, mit denen der Angeklagte die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG dartun will, durch Wahrunterstellung zu erledigen (vgl. BGH StV 1986, 63 und 1989, 391), oder ob in solchen Fällen nicht die Sachaufklärung der Wahrunterstellung vorzugehen hat auch mit der Folge, daß bei nicht durchführbarer Beweiserhebung - etwa wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen - der Aufklärungserfolg des § 31 Nr. 1 BtMG verneint werden müßte.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85 - 188/85 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5251
OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85 - 188/85 I (https://dejure.org/1985,5251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.1985 - 5 Ss 152/85 - 188/85 I (https://dejure.org/1985,5251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 5 Ss 152/85 - 188/85 I (https://dejure.org/1985,5251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 63
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris) Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind.
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris; Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rdnr. 37, juris ).

    Dieses dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragende Erfordernis ist selbst bei mehreren einschlägigen Vorstrafen und Rückfälligkeit während des Laufs einer Bewährungszeit zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat a.a.O.).

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris).
  • OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von

    Die Vorschrift des § 47 StGB bezweckt, die in der Regel schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe zur Ausnahme zu machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (OLG Düsseldorf StV 1986, 63f.).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 3 Ss 324/18

    Eingeschränkte Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht (hier:

    Unerlässlich ist die Freiheitsstrafe nur, wenn die Geldstrafe den spezial- oder generalpräventiven Strafzweck nicht mehr erfüllen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.1985 - 5 Ss 152/85, StV 1986, 63).
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